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07.02.2012

GEW beschließt Forderungen
für die Tarifrunde 2012


03.02.2012

Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen bei Ämtern mit zeitlicher Be-
grenzung


02.02.2012

EuW 02/2012 ist jetzt exklusiv für Mitglieder verfügbar

27.01.2012

GEW zum 40. Jahrestag des „Radikalenerlasses“

27.01.2012
„Digitalisate“-Suche auf Schulcomputern



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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

10. Dezember 2008
Fahrten zum Arbeitsplatz sind kein Privatvergnügen


GEW begrüßt Urteil zur Pendlerpauschale


Die GEW begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale verworfen hat. Vor allem in den östlichen Bundesländern, aber teilweise auch in westdeutschen Flächenländern, kommt es durch Schülerrückgang und Schulschließungen nicht selten zu Versetzungen an weiter entfernte Schulen. Die Kolleginnen und Kollegen, die versetzungsbedingt lange Wege zur Arbeit zurückzulegen haben, haben noch nie eingesehen, dass diese Fahrerei Privatvergnügen sein soll. Jetzt können sie zumindest wieder die Kosten steuerlich geltend machen.

Die GEW begrüßt auch, dass Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Ministerpräsident Roland Koch (CDU) gemeinsam erklärt haben, den Bürgern die zustehende Steuerrückzahlung nun schnell zukommen zu lassen. Dies ist sowohl ein Gebot der Fairness als auch der konjunkturpolitischen Vernunft.


Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist hier als PDF-Datei verfügbar

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