02. März 2007
Bildungsgewerkschaft zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
GEW: „Künftig unbefristet befristet“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das in Berlin
vom Bundesrat bestätigte Wissenschaftszeitvertragsgesetz scharf
kritisiert. „Deutschland
braucht attraktive Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft, um in
Forschung und Lehre qualitativ hochwertige Leistungen und Innovationen
zu erbringen. Dieses Klassenziel verfehlt das neue Gesetz. Künftig
werden sich Beschäftigte
in der Drittmittelforschung noch mehr als bisher von einem befristeten
Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen: ‚Unbefristet
befristet’ lautet das Credo“, sagte Andreas Keller, für
Hochschule und Forschung verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied,
am Freitag. Mit der Ausweitung der Befristungsregelungen würden
den Beschäftigten elementare
Schutzrechte genommen.
„Je nach Kassenlage können ganze Teams schnell und unbürokratisch ‚freigesetzt’ werden.
Die Beschäftigten tragen alle
Risiken, die Arbeitgeber werden von der Pflicht entbunden, verantwortungsvolle
Personalplanung und –entwicklung voranzutreiben“, betonte
Keller. „Der
Grundsatz des Arbeitsrechts, nach dem die unbefristete Beschäftigung
die Regel ist, wird auf den Kopf gestellt.“ Der GEW-Sprecher
wies darauf hin, dass Befristungsfragen im Tarifvertrag öffentlicher
Dienst (TVöD),
in dessen Rahmen es besondere Vereinbarungen für die Wissenschaft
gibt, geregelt werden müssten. Das Gesetz sei ein „Eingriff
in die Tarifautonomie“.
Selbst wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Sachfragen einig
sind, könnten sie nicht von den Gesetzesregelungen abweichen.
Keller kritisierte, dass künftig nicht nur wissenschaftliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern das gesamte wissenschaftliche
und erstmals auch das nicht-wissenschaftliche Personal in die Befristungsregelungen
mit einbezogen wird. Der Gesetzgeber habe darauf verzichtet, den
Anwendungsbereich des Gesetzes eindeutig zu bestimmen. „Für
die betroffenen Hochschulen und ihre Mitarbeiter bedeutet dies ein
Höchstmaß an Rechtsunsicherheit“, sagte Keller.
In einem offenen Brief an den Bundesratspräsidenten, Harald
Ringstorff, hat er die Länderkammer
zu einem Aufschub der Gesetzesberatung aufgefordert, bis der Anwendungsbereich
des neuen Zeitvertragsrechts eindeutig bestimmt ist.
Info: Bisher konnte das wissenschaftliche Personal maximal zwölf,
in der Medizin 15 Jahre befristet beschäftigt werden. Laut Wissenschaftsrat
(WR) - basierend auf OECD-Statistiken - gab es 2001 für das
Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Personal an Hochschulen Arbeitsplätze
im Umfang von 101.400 Vollzeitstellen, davon 68.000 Forscher. 45,6
Prozent des FuE-Personals werden über Drittmittel finanziert.
Weitere Infos zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen
in Wissenschaft und Forschung finden Sie unter: www.gew.de/Neues_Arbeitsrecht_in_der_Wissenschaft.html