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Hochschule / Lehrerausbildung


02. März 2007
Bildungsgewerkschaft zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

GEW: „Künftig unbefristet befristet“




Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das in Berlin vom Bundesrat bestätigte Wissenschaftszeitvertragsgesetz scharf kritisiert. „Deutschland braucht attraktive Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft, um in Forschung und Lehre qualitativ hochwertige Leistungen und Innovationen zu erbringen. Dieses Klassenziel verfehlt das neue Gesetz. Künftig werden sich Beschäftigte in der Drittmittelforschung noch mehr als bisher von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen: ‚Unbefristet befristet’ lautet das Credo“, sagte Andreas Keller, für Hochschule und Forschung verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Freitag. Mit der Ausweitung der Befristungsregelungen würden den Beschäftigten elementare Schutzrechte genommen.

„Je nach Kassenlage können ganze Teams schnell und unbürokratisch ‚freigesetzt’ werden. Die Beschäftigten tragen alle Risiken, die Arbeitgeber werden von der Pflicht entbunden, verantwortungsvolle Personalplanung und –entwicklung voranzutreiben“, betonte Keller. „Der Grundsatz des Arbeitsrechts, nach dem die unbefristete Beschäftigung die Regel ist, wird auf den Kopf gestellt.“ Der GEW-Sprecher wies darauf hin, dass Befristungsfragen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), in dessen Rahmen es besondere Vereinbarungen für die Wissenschaft gibt, geregelt werden müssten. Das Gesetz sei ein „Eingriff in die Tarifautonomie“. Selbst wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Sachfragen einig sind, könnten sie nicht von den Gesetzesregelungen abweichen.

Keller kritisierte, dass künftig nicht nur wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern das gesamte wissenschaftliche und erstmals auch das nicht-wissenschaftliche Personal in die Befristungsregelungen mit einbezogen wird. Der Gesetzgeber habe darauf verzichtet, den Anwendungsbereich des Gesetzes eindeutig zu bestimmen. „Für
die betroffenen Hochschulen und ihre Mitarbeiter bedeutet dies ein Höchstmaß an Rechtsunsicherheit“, sagte Keller. In einem offenen Brief an den Bundesratspräsidenten, Harald Ringstorff, hat er die Länderkammer zu einem Aufschub der Gesetzesberatung aufgefordert, bis der Anwendungsbereich des neuen Zeitvertragsrechts eindeutig bestimmt ist.

Info: Bisher konnte das wissenschaftliche Personal maximal zwölf, in der Medizin 15 Jahre befristet beschäftigt werden. Laut Wissenschaftsrat (WR) - basierend auf OECD-Statistiken - gab es 2001 für das Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Personal an Hochschulen Arbeitsplätze im Umfang von 101.400 Vollzeitstellen, davon 68.000 Forscher. 45,6 Prozent des FuE-Personals werden über Drittmittel finanziert.

Weitere Infos zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Wissenschaft und Forschung finden Sie unter: www.gew.de/Neues_Arbeitsrecht_in_der_Wissenschaft.html








   
   
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