Brandt erklärte zu dem Kommissionsbericht: „Wir treten
dafür ein, dass die Schulen möglichst viel Freiheiten
für ihre pädagogische Entwicklung erhalten, dass sie
mit möglichst wenig Bürokratie belastet werden und Entscheidungen,
die ihre Arbeit betreffen, weitgehend in eigener Verantwortung
treffen können. Dabei müssen aber Rechte und Pflichten
aller an der Schule Beteiligten klug ausbalanciert werden.“
Diesem Anspruch genüge das von der Kommission für Niedersachsen
entwickelte Modell jedoch nicht.
GEW fordert: Rechte und Pflichten klug ausbalancieren
Eigenverantwortung der Schulen für ihre Qualitätsoptimierung
müsse dem Ziel dienen, allen Kindern und Jugendlichen optimale
Entwicklungschancen zu ermöglichen und Benachteiligungen
auszugleichen. Eigenverantwortlichkeit darf nach Auffassung der
GEW weder Selbstzweck sein noch die bloße Nachahmung von
Führungsmodellen aus der Betriebswirtschaft ausmachen. Schulen
dürften auch nicht als Versuchsobjekte für Privatisierungsstrategien
herhalten, die große Wirtschaftsunternehmen über Stiftungen
auszuprobieren versuchen.
Die Qualität des Unterrichts und der schulischen Arbeit nachhaltig
zu verbessern, wird in dem Kommissionsbericht zwar als Hauptziel
der „Eigenverantwortlichen“ Schule deklariert. Als
einen Kernpunkt für Qualitätsverbesserung setzt die
Kommission allerdings bei dieser Schule neuen Typs darauf, zum
Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern die Stellung von Schulleiterinnen
und Schulleitern übermäßig zu stärken. Diese
seien es nämlich, die für die Qualitätsentwicklung
ihrer Schule Sorge zu tragen hätten, so die Begründung
der Kommission dafür.
Schulleiter entscheidet über die Beförderung
Die Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulen sollen künftig
Dienstvorgesetzte werden und erheblich erweiterte personalrechtliche
Befugnisse erhalten. Das bedeutet z. B.: Sie sollen künftig
die Lehrkräfte in eigener Kompetenz einstellen können.
Das bisherige Verfahren bei der Besetzung von „Schulstellen“,
bei dem eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit
der Schulleitung eine Personalauswahl trifft, entfällt. Die
rechtskräftige Entscheidung über die Einstellung trifft
nicht mehr eine rechtlich und fachlich spezialisierte Behörde
sondern der neue Dienstvorgesetzte. Bürokratische Vorschriften
und aufwändige Verwaltungsarbeiten werden so vermehrt in
die Schule gebracht.
Von besonderer Bedeutung ist auch, dass die Dienstvorgesetzten
in der „Eigenverantwortlichen“ Schule für Beförderungen
und für die dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte
zuständig sein sollen. Die MK-Arbeitsgruppe befürwortet
formalisierte, verpflichtende und regelmäßig durchzuführende
Personalgespräche mit Zielabsprachen. Auf Regelbeurteilungen
soll „derzeit“ verzichtet werden, aber nur deswegen,
weil sie gegenwärtig noch folgenlos sind.
Auswirkungen auf die Besoldung zu befürchten
Doch gerade die Kompetenzzuweisung für die dienstliche Beurteilung
wird in Zukunft auch für Schulen von besonderer Brisanz sein:
Seit Oktober 2004 liegt ein „Eckpunktepapier“ zur
Modernisierung des Beamtenrechts vor, das jetzt im Bundesinnenministerium
in Gesetzesform gebracht wird. Darin ist als wichtiger Bestandteil
vorgesehen, nicht nur – wie schon jetzt möglich - in
bestimmten Fällen Prämien oder Zulagen vorzusehen, sondern
auch die Regelgehälter in steigendem Maß von einer
Leistungsbewertung abhängig zu machen. Dienstvorgesetzte
können dann einem Teil der Untergebenen über den Weg
der Beurteilung Bezüge kürzen und anderen Bediensteten
diese Beträge zukommen lassen. Wie sich das auf das Arbeitsklima
in einer Schule positiv auswirken soll, bleibt ein Geheimnis,
denn nirgends gibt es anerkannte Methoden, pädagogische Leistungen
objektiv zu „messen“.
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrerinnen und Lehrer sollen
künftig ebenfalls von den neuen Dienstvorgesetzten abschließend
entschieden werden. Das Konfliktmanagement, mit dem bislang Dezernentinnen
und Dezernenten der Schulbehörde sowie Schulbezirkspersonalräte
als externe Instanz konstruktive Dienste leisten, wäre obsolet.
Es bliebe gegen die Entscheidung des Dienstvorgesetzten nur noch
der Gang vor das Verwaltungsgericht.
Die Gesamtkonferenz wird entmachtet
Die Kommission konstatiert ebenso kategorisch wie zutreffend,
dass die bisherige Allzuständigkeit der Gesamtkonferenz einer
Schule mit ihrem Modell einer „Eigenverantwortlichen“
Schule nicht kompatibel ist. Folgerichtig sollen die bisher geltenden
Rechte der Gesamtkonferenz gestutzt werden. Möglich soll
auch sein, dass ein „Schulvorstand“, dessen Zusammensetzung
nur soweit klar ist, dass ihm auch externe Beraterinnen und Berater
angehören sollen, die Gesamtkonferenz ersetzt. Kompetenzen
wie die Grundsätze des Lehrereinsatzes, der Stundenplanung,
der Vertretungsregelung oder die Verteilung der Entlastungsstunden
gehören nach der Logik der für Niedersachsen vorgesehenen
„Eigenverantwortlichen“ Schule nicht mehr zu den Aufgaben
der Gesamtkonferenz, sondern in die Kompetenz der neuen Dienstvorgesetzten.
Die hingegen sind wahrlich nicht zu beneiden. Die Arbeitsgruppe
räumt zwar ein, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter
Hilfestellungen für ihre neue „Führungsrolle“
benötigen. Sie empfiehlt gar für die ersten drei Jahre
der Schule neuen Typs Qualifizierungsmaßnahmen im Umfang
von sechs Tagen pro Jahr. Das dürfte aber mit Sicherheit
für die künftigen, wesentlich komplexeren Aufgaben von
Schulleitern oder Schulleiterinnen als Dienstvorgesetzte nicht
ausreichen. Auch sie werden die GEW an ihrer Seite finden, wenn
sie sich mit der oktroyierten neue Rolle und den wahrlich überbordenden
Anforderungen an die neue Dienstvorgesetztenrolle nicht abfinden
wollen.