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07.02.2012

GEW beschließt Forderungen
für die Tarifrunde 2012


03.02.2012

Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen bei Ämtern mit zeitlicher Be-
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02.02.2012

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GEW zum 40. Jahrestag des „Radikalenerlasses“

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Tarifrunde 2010 - Bund und Kommunen


14. Januar 2010
Tariftelegramm TvöD

Keine Annäherung


Am 13.1.2010 haben in der ersten Verhandlungsrunde ein Austausch der Tarifpositionen und eine ausführliche Diskussion zwischen Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände einerseits und den Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und dbb-tarifunion andererseits stattgefunden. Eine Annährung der Positionen ist nicht in Sicht. Die Gewerkschaften haben ihr Forderungspaket eingebracht. Das Paket hat einen Umfang von fünf Prozent, was ca. 4,5 Mrd. Euro entspricht. Es umfasst eine Lohnerhöhung mit einer sozialen Komponente und strukturelle Forderungen, wozu unter anderem die Weitergeltung der tariflichen Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sowie Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege für alle Beschäftigten und die vollständige Angleichung der Tarifregelungen im Osten an die Regelungen im Westen gehören.

Die Arbeitgeber haben unter Verweis auf die knappen Kassen die Forderungen als maßlos und unrealistisch abgelehnt. So können sich die kommunalen Arbeitgeber allenfalls ein Tarifergebnis vorstellen, das sich insgesamt an der diesjährigen Erhöhung im Länderbereich orientiert. Allerdings käme für die kommunalen Arbeitgeber eine Lohnerhöhung nur in Frage, wenn diese auch zur Aufstockung des Volumens für das Leistungsentgelt verwendet werden würde. Dies sei für sie unverzichtbar. Der Bund stellt jegliche Lohnerhöhung in Zweifel. Eine soziale Komponente lehnen die kommunalen Arbeitgeber ab, weil dadurch Ausgründungen provoziert werden. Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen nicht verlängert werden. Nach Ansicht des Bundes besteht hierzu kein Bedarf mehr, zumal die Förderung entfallen ist und die Altersteilzeitarbeit ohnehin zum Personalabbau missbraucht worden sei. Keine Bewegung gibt es auch bei der Weitergeltung der Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege. Ihre Wiedereinführung, sei sie auch nur begrenzt bis zum Inkrafttreten neuer Eingruppierungsregelungen, würde die Position der Gewerkschaften in den Eingruppierungsverhandlungen stärken. Auch für die Angleichung des Tarifrechts im Osten an die entsprechenden Regelungen im Westen haben die Arbeitgeber keinen Verhandlungsbedarf.

Eskalation unausweichlich

Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände setzen auf die Eskalation des Tarifkonflikts. So hat der Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, der Münchner Stadtrat Thomas Böhle, bereits vor Aufnahme der Verhandlungen erklärt, dass die kommunalen Arbeitgeber auch einen Arbeitskampf in Kauf nehmen würden. Zugleich sind die Arbeitgeber bemüht, die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen, indem sie unter anderem mit Einschränkungen bei den öffentlichen Dienstleistungen drohen. Die Beschäftigten sollen mit einem drohenden Personalabbau und Ausgliederungen eingeschüchtert werden. Dass mit einer Lohnzurückhaltung der Personalabbau im öffentlichen Dienst nicht aufgehalten wird, zeigt die Personalentwicklung beim Bund und bei den Kommunen in den letzten zehn Jahren. Klar ist auch, dass eine maßvolle und zurückhaltende Lohnforderung zur Sanierung der kommunalen Haushalte wenig taugt. Abgesehen von dem volkswirtschaftlichen Effekt, dass sich mit der Stärkung der Binnennachfrage auch die Einnahmen der Kommunen verbessern würden, was die Arbeitgeber bestreiten, hat die Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften in der Vergangenheit die kommunalen Haushalte nicht saniert. Es geht den Arbeitgebern darum, dass die ca. zwei Mio. Beschäftigten, zu denen auch die Beamtinnen und Beamten des Bundes gehören, für eine verfehlte Wirtschafts- und Steuerpolitik bluten sollen. Während den Unternehmern, Hoteliers und reichen Erben eine Steuererleichterung von ca. 8,5 Mrd. Euro geschenkt wird, wird bei der Verbesserung der tariflichen Regelungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen gemauert.

Kommunale Einnahmen unter Druck

Bereits heute ist absehbar, dass die geänderte Steuerpolitik zusammen mit der Schuldenbremse zu einem massiven Einbruch der kommunalen Einnahmen führen wird. Ginge es nach den kommunalen Arbeitgebern müssten deshalb schon in der Tarifrunde 2010 die Weichen für eine neue Tarifpolitik des Abbaus von tariflichen Standards gestellt werden. Dass die Gewerkschaften hierzu nicht bereit sind, versteht sich von selbst. Deshalb darf diese Tarifrunde nicht dazu führen, dass die Tarifpolitik im öffentlichen Dienst künftig zur Haushaltssanierung missbraucht wird.

Aktionsbereitschaft herstellen

Die Gesamtforderung der Gewerkschaften wird von den Beschäftigten mitgetragen. Das reicht jedoch nicht aus. Nötig ist, dass in den Einrichtungen die Bereitschaft zu Aktionen hergestellt wird. In der nächsten Verhandlungsrunde am 31. Januar/1. Februar wird sich zeigen, ob die Arbeitgeber weiterhin auf Konfrontation setzen oder auf einen kompromissorientierten Verhandlungsweg einschwenken. Zurzeit suchen die Arbeitgeber offensichtlich den Konflikt. Deshalb werden von den Gewerkschaften bereits für die nächste Verhandlungsrunde begrenzte Aktionen vorbereitet. Sollten die Arbeitgeber an ihrer Position festhalten und kein Angebot unterbreiten, werden von den Gewerkschaften vor und während der dritten Verhandlungsrunde im Februar konzentrierte und verschärfte Aktionen geplant. Hierauf bereiten sich die Gewerkschaften, die einen zügigen Verlauf der Tarifrunde 2010 anstreben, in den nächsten Tagen vor.


   
   
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