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Tarifrunde 2009


19. März 2009
Beschluss des Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB vom 2.3.2009

Tarifergebnis auf Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger übertragen


Der DGB erwartet, dass der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom 1. März 2009 auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten,
Richterinnen und Richter, der Anwärterinnen und Anwärter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Empfänger der Länder und Kommunen wie folgt übertragen wird:

1. Die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter erhalten im Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro.

2. Die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richterwerden zum 1. März 2009 zunächst um 40 Euro und anschließend um 3 Prozent angehoben.

3. Die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter werden zum 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent angehoben.

4. Der Familienzuschlag, die allgemeine Stellenzulage und die Amtszulagen sowie alle weiteren dynamisierungsfähigen Besoldungsbestandteile werden entsprechend den Ziffern 2. und 3. angehoben.

5. Für die Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gelten die Ziffern 1. bis 4. entsprechend dem jeweiligen Versorgungssatz.

6. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie der Referendarinnen und Referendare werden zum 1. März 2009 um 60 Euro und zum 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent angehoben.

7. Soweit im Zuge vorangegangener Tarifübertragungen oder aufgrund anderer Maßnahmen eine Besoldungslücke entstanden ist, ist diese zu schließen.

8. Die Wochenarbeitszeiten in den Ländern und Kommunen sind dem jeweils geltenden tarifvertraglichen Niveau anzupassen.




   
   
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