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12. März 2009
Neuregelung der schulformbezogenen Fachberatung für Grundschulen, Haupt- und Realschulen sowie Förderschulen

Das Angebot wird ausgebaut - die Stundenzuweisung bleibt unverändert

Zum 01.08.2009 tritt ein neuer Erlass in Kraft, der die schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Haupt- und Realschulen sowie Förderschulen regelt. Er ersetzt in Teilen den seit 2004 nicht mehr gültigen Erlass „Schulformübergreifende und schulformbezogene Beratung an den Schulen in Niedersachsen“, nach dem aber weiter verfahren wurde. Wie bisher sollen für den Bereich der schulformbezogenen Fachberatung 1845 Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt werden, allerdings werden diese umgeschichtet, um auch in den Kernfächern und den zurzeit noch nicht berücksichtigten Fachbereichen eine Fachberatung einzurichten. Das hat zur Folge, dass zunächst alle Fachberaterinnen und Fachberater entpflichtet worden sind und die Stellen neu ausgeschrieben werden.

Während die Stunden bisher vorrangig für die Fachberatung in den Fächern und Bereichen Sport, evangelische und katholische Religion, Berufsorientierung, interkulturelle Bildung und Unterricht für ausländische Schülerinnen und Schüler sowie Integration und sonderpädagogische Förderung eingesetzt wurden, ist zukünftig aus dem Stundentopf auch die Fachberatung für alle weiteren Fächer und Fachbereiche mit Anrechnungsstunden zu versorgen. Im Primarbereich stehen landesweit 540 Stunden zur Verfügung, im Bereich der Sekundarstufe I sind es 840 Stunden, die sonderpädagogische Förderung kann auf 240 Stunden zugreifen. Für die interkulturelle Bildung, die nicht so ganz in die Systematik eines Erlasses zur schulformbezogenen Fachberatung passt, sind 225 Stunden vorgesehen. Die bisher berücksichtigten Fächer und Bereiche erfahren massive Kürzungen, denn die Ausweitung der Fachberatung erfolgt ohne zusätzliche Ressourcen. Außerdem gibt der Erlass Richtwerte für die Zuordnung der Anrechnungsstunden zu Fächern und Standorten der LSchB vor und verpflichtet diese damit zur flächendeckenden Einrichtung der Fachberatung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Sport, musisch-kulturelle Bildung, evangelische und katholische Religion sowie Sachunterricht in der Grundschule und NWT, GSW und Berufsorientierung in der Sekundarstufe I.

Sowohl die GEW als auch der Schulhauptpersonalrat haben die Ausweitung der schulformbezogenen Fachberatung auf eine größere Anzahl von Fächern grundsätzlich begrüßt. Der Forderung, die Ausweitung durch eine deutliche Erhöhung der Gesamtstundenzahl nicht zulasten der vorhandenen Angebote vorzunehmen, wurde vonseiten der Kultusbürokratie jedoch nicht entsprochen. Auch der Vorschlag, das Ungleichgewicht der Stundenverteilung zwischen dem Grundschulbereich mit einer größeren Anzahl von Lehrkräften und Schulen und der Sekundarstufe I zu beheben, wurde nicht berücksichtigt.

Wie im bisherigen Erlass vorgesehen, soll die Entlastung für die Fachberaterinnen und Fachberater fünf Wochenstunden – bei möglichst einem unterrichtsfreien Tag - nicht überschreiten. Neu ist, dass auch ein Unterschreiten von drei Stunden vermieden werden soll. Die Beauftragung erfolgt wie bisher in der Regel für fünf Jahre. Konkretisierungen und Veränderungen gibt es im Bereich der Aufgaben. Die Fachberaterinnen und Fachberater sollen neben der unterrichtsbezogenen Beratung mit Vermittlung neuer fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse die Schulen auch bei der Entwicklung der Schulprogrammteile unterstützen, die sich auf die Gestaltung des Unterrichts und seine fachliche Qualität beziehen. Ihre Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung, -sicherung, und –kontrolle ist ebenso gefordert wie bei der Erstellung von Aufgaben für Vergleichsarbeiten und Abschlussprüfungen oder die Mitgestaltung von Fortbildungen. Neu ist, dass die Fachberaterinnen und –berater auch bei der Beurteilung von Lehrkräften und bei Unterrichtsbesuchen mitwirken sollen. Auch in die Beschwerdebearbeitung durch die Schule sollen sie einbezogen werden. Damit erfolgt eine Anpassung an die Aufgaben der Fachberatung an Gymnasien und Berufsbildenden Schulen mit dem Verzicht auf eine klare Trennung von Aufgaben der Fachberatung und der Wahrnehmung aufsichtlicher Aufgaben, wie von GEW und Personalvertretung gefordert.

Mit dem neuen Erlass liegt nur ein kleiner Baustein des Beratungs- und Unterstützungssystems der Schulen vor. Der neue Erlass zur Fachberatung der Gymnasien und Berufsbildenden Schulen ist in Vorbereitung, für die schulformübergreifende Fachberatung gibt es noch keinen veröffentlichten Entwurf. Da noch immer ein umfassendes Konzept zur Beratung und Unterstützung mit klar definierten und aufeinander abgestimmten Aufgaben fehlt, wird erst die praktische Umsetzung des neuen Erlasses zeigen, ob alle Elemente des jetzigen Angebots auch zukünftig erhalten bleiben. Der bisherige Erlass bot der Landesschulbehörde die Möglichkeit, im Rahmen der für die schulformbezogene Beratung zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für zeitlich befristete Vorhaben und Projekte, die sich aus bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen oder aus regionalen Besonderheiten ergaben, Fachberatung auch für eher schulformübergreifende Aufgaben bereitzustellen. Benannt waren hier insbesondere die Bereiche Neustrukturierung des Schulanfangs, besondere Begabungen, Gesundheitsförderung und Verkehrserziehung. In der Novellierung werden diese Schwerpunkte nicht mehr aufgeführt, und es bleibt daher abzuwarten, ob etablierte Beratungsangebote wie „Mobilität“ und die sogenannte „Hochbegabtenförderung“ erhalten bleiben.



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