07.
Juni 2005
Stellungnahme des SHPR zum Erlassentwurf „Rauchen in
der Schule“
Ein Gesamtkonzept "entwickeln" und dies prozesshaft umsetzen
Zur geplanten Neufassung des Erlasses „Rauchen und Konsum alkoholischer
Getränke in der Schule“ hat der Schulhauptpersonalrat (SHPR)
diese Stellungnahme abgegeben.
„Das Kultusministerium plant, mittels eines generellen Rauchverbotes
an niedersächsischen Schulen zumindest den Einstieg in die Tabakabhängigkeit
im Kindes- und Jugendalter zu verhindern bzw. ihn bis ins Erwachsenenalter
zu verschieben. Der Schulhauptpersonalrat verkennt nicht, dass insbesondere
das Rauchen an Schulen ein Problem darstellt und Maßnahmen zur
Einschränkung des steigenden Zigarettenkonsum Jugendlicher sowie
des Nichtraucherschutzes sinnvoll und notwendig sind. Er begrüßt
die Intention des Erlasses, schätzt die darin vorgegebenen Vorschriften
für die Umsetzung aber als falschen Weg ein, denn die bisherigen
Erfahrungen im Sekundarbereich I zeigen, dass sich eine erlassliche
Verbotsregelung nicht eignet, Schulen in rauchfreie Zonen zu verwandeln.
Vielmehr liegt in Erkenntnissen über Ursachen und Funktion jugendlichen
Risikoverhaltens der wesentliche Ansatzpunkt für suchtpräventive
Maßnahmen. Es gilt also einen realistischen Blick auf die Situation
Jugendlicher zu entwickeln, um darauf angemessen reagieren zu können.
Entsprechende Erfahrungen sind in verschiedene Präventionsprogramme
eingeflossen, die seit einigen Jahren an niedersächsischen Schulen
erfolgreich umgesetzt werden.
Alle diese Programme setzen zum einen darauf, persönliche und
soziale Stärken zu entwickeln und mittels klarer Regeln und Interventionen
den Tabakkonsum zu reduzieren, zum anderen auf Unterricht und Schulleben
einbindende Konzepte, mit dem mittelfristigen Ziel der suchtmittelfreien
Schule. Aus ihnen lässt sich die Erkenntnis ableiten, dass der
Weg zur rauchfreien Schule nicht von heute auf morgen per Beschluss
umzusetzen ist, insbesondere, wenn die Betroffenen nicht einbezogen
werden und flankierende Maßnahmen, wie z.B. Tabakentwöhnungskurse,
fehlen. Da entsprechende Aspekte in dem vorgelegten Erlassentwurf
nicht bedacht werden, lehnt der Schulhauptpersonalrat diesen ab und
fordert Sie auf, folgende Punkte in einer Überarbeitung zu berücksichtigen: