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Personalrat

 

07. Juni 2005
Stellungnahme des SHPR zum Erlassentwurf „Rauchen in der Schule“

Ein Gesamtkonzept "entwickeln" und dies prozesshaft umsetzen


Zur geplanten Neufassung des Erlasses „Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule“ hat der Schulhauptpersonalrat (SHPR) diese Stellungnahme abgegeben.
„Das Kultusministerium plant, mittels eines generellen Rauchverbotes an niedersächsischen Schulen zumindest den Einstieg in die Tabakabhängigkeit im Kindes- und Jugendalter zu verhindern bzw. ihn bis ins Erwachsenenalter zu verschieben. Der Schulhauptpersonalrat verkennt nicht, dass insbesondere das Rauchen an Schulen ein Problem darstellt und Maßnahmen zur Einschränkung des steigenden Zigarettenkonsum Jugendlicher sowie des Nichtraucherschutzes sinnvoll und notwendig sind. Er begrüßt die Intention des Erlasses, schätzt die darin vorgegebenen Vorschriften für die Umsetzung aber als falschen Weg ein, denn die bisherigen Erfahrungen im Sekundarbereich I zeigen, dass sich eine erlassliche Verbotsregelung nicht eignet, Schulen in rauchfreie Zonen zu verwandeln.

Vielmehr liegt in Erkenntnissen über Ursachen und Funktion jugendlichen Risikoverhaltens der wesentliche Ansatzpunkt für suchtpräventive Maßnahmen. Es gilt also einen realistischen Blick auf die Situation Jugendlicher zu entwickeln, um darauf angemessen reagieren zu können. Entsprechende Erfahrungen sind in verschiedene Präventionsprogramme eingeflossen, die seit einigen Jahren an niedersächsischen Schulen erfolgreich umgesetzt werden.

Alle diese Programme setzen zum einen darauf, persönliche und soziale Stärken zu entwickeln und mittels klarer Regeln und Interventionen den Tabakkonsum zu reduzieren, zum anderen auf Unterricht und Schulleben einbindende Konzepte, mit dem mittelfristigen Ziel der suchtmittelfreien Schule. Aus ihnen lässt sich die Erkenntnis ableiten, dass der Weg zur rauchfreien Schule nicht von heute auf morgen per Beschluss umzusetzen ist, insbesondere, wenn die Betroffenen nicht einbezogen werden und flankierende Maßnahmen, wie z.B. Tabakentwöhnungskurse, fehlen. Da entsprechende Aspekte in dem vorgelegten Erlassentwurf nicht bedacht werden, lehnt der Schulhauptpersonalrat diesen ab und fordert Sie auf, folgende Punkte in einer Überarbeitung zu berücksichtigen:

  • Die schulischen Handlungsmöglichkeiten sind begrenzt, denn die Schule ist ebenso wenig eine therapeutische Einrichtung oder eine Institution der Strafverfolgung wie ein Familienersatz oder gesamtgesellschaftlicher Reparaturbetrieb. Solange das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke im außerschulischen Bereich – und nach Überarbeitung der Anhörungsfassung des Erlassentwurfes auf Wunsch der Schulträger sogar bei nichtschulischen Veranstaltungen in der Schule - selbstverständlich sind und nicht sanktioniert werden, fehlt ein entscheidendes Unterstützungsmoment für die suchtpräventive Arbeit in der Schule: Das gesamtgesellschaftliche Konzept.

  • Die in der Schule bestehenden Chancen für Suchtprävention können nur dann erfolgversprechend genutzt werden, wenn mit Beteiligten und in Kooperation mit außerschulischen Diensten und Experten ein Gesamtkonzept entwickelt und prozesshaft umgesetzt wird. Hierfür benötigt die Schule Unterstützungsleistungen, die neben zeitlichen Ressourcen, finanziellen Mitteln und Qualifizierungsmaßnahmen auch die notwendigen Beratungsangebote und - jugendspezifische - Entwöhnungsprogramme umfassen müssen.

  • Das Nichtrauchen wird sich auch durch Verbote mit Sanktionen und Strafandrohungen wie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen nicht durchsetzen lassen. Entsprechende Maßnahmen sind nicht lösungsorientiert und wirken kontraproduktiv, da sie in erster Linie eine Verlagerung des Problems vor das Schulgelände bzw. an eine andere Schule fördern. Auch ist es illusorisch, ein absolutes und generelles Verbot im Rahmen von Schulfahren bei Schülerinnen und Schülern durchzusetzen, denen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Genuss von Alkohol und Zigaretten erlaubt ist. Entsprechende Vorgaben erschweren die pädagogische Arbeit unverhältnismäßig stark und belasten die Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler.
    Viele niedersächsische Schulen sind auf dem Weg zur „rauchfreien Schule“, sie haben Konzepte entwickelt, die sich in der Umsetzungsphase befinden und durch den kompromisslosen Regelungskatalog zunichte gemacht werden. Stattdessen sollte die Chance genutzt werden, ihre Erfahrungen zu evaluieren und in erlassliche Regelungen einfließen zu lassen.

  • Nicht nachzuvollziehen ist die im Erlass vorgesehene unterschiedliche Behandlung der beiden legalen Suchtmittel Tabak und Alkohol, insbesondere, da sich der übermäßige Alkoholgenuss häufig als das größere Problem bei Schulveranstaltungen erweist.

  • Die vorgeschriebenen Regelungen, wie z.B. auch die Verpflichtung zur Entwicklung und Fortschreibung eines Präventionskonzeptes, widersprechen aktuellen Tendenzen, den Schulen mehr Eigenverantwortlichkeit zugestehen zu wollen sowie im Rahmen der Entbürokratisierung auf Normen und Vorgaben weitgehend zu verzichten. Die Verpflichtung, neben dem Schulprogramm neuerdings auch noch eine Vielzahl von Konzepten für die verschiedensten Bereiche zu entwickeln und fortzuschreiben, birgt die Gefahr, dass diese eher formal abgehandelt als pädagogisch sinnvoll diskutiert und umgesetzt werden können.“

 

Die Stellungnahme ist hier als .pdf Datei zum Download verfügbar
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