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Allgemein bildende Schulen

 

17. November 2008
Referat allgemein bildende Schulen

Erste Stellungnahme zur Novellierung der PVO Lehr II



Bereits vor dem Erscheinen eines Entwurfs zur Novellierung der PVO-Lehr II werden im Niedersächsischen Kultusministerium, in den zuständigen Kommissionen und in den Studienseminaren beabsichtigte Veränderungen diskutiert.
Verschiedene Seminarleiterinnen und Seminarleiter wurden bereits über mögliche Eckpunkte der Novellierung informiert.

Die folgende (erste) Stellungnahme bezieht sich auf offensichtlich geplante Änderungen, die in diesen Zusammenhängen angesprochenen worden sind.

Die Ausbildung soll in Zukunft am 1. Februar bzw. am 1. August beginnen und 18 Monate später am 31. Juli bzw. am 31. Januar enden. Die Auszubildenden würden zum Schuljahresbeginn oder zum Halbjahr in die Ausbildungsschule eintreten und sie zum Ende eines Schul(halb)jahres verlassen.
Sie müssen in dieser Zeit 18 bzw. 20 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht (eU) erteilen, der wahrscheinlich in der Regel mit jeweils 6 Stunden pro Halbjahr berechnet wird.
Die Ausbildungsnote soll nach zwölf Monaten erteilt werden. Vorher ist die schriftliche Arbeit zu erstellen, die - was begrüßenswert wäre - einen deutlich geringeren Umfang als die bisherige Hausarbeit haben soll.

Der einzige Vorteil der veränderten Zeitstruktur wäre, dass die Ausgebildeten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungszeit und der Laufbahnprüfung nahtlos zum Schul(halb)jahresbeginn in den Schuldienst eintreten könnten.

Dem stehen allerdings erhebliche Nachteile gegenüber:

  • Für die Auszubildenden entfällt die Einarbeitungs- bzw. Orientierungsphase, wenn sie sofort mit dem eU beginnen müssen. Aus stundenplantechnischen Gründen ist ein späterer Beginn aber kaum möglich. Eine andere Verteilung der Stunden auf die drei Halbjahre (z. B. jeweils neun Stunden im zweiten und dritten Ausbildungshalbjahr) ist desgleichen wenig sinnvoll. Eine Orientierungsphase von zwei bzw. drei Wochen vor Beginn der Ausbildung zu platzieren, passt sehr schlecht in den Organisationsablauf einer Schule, da in dieser Phase normalerweise der Halbjahresunterricht abgeschlossen wird, Noten erteilt werden und Zeugniskonferenzen stattfinden oder aber Sommerferien sind.

  • Die Auszubildenden müssen die Leistungen, die zur Beurteilung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten wichtig sind, in sehr knapp bemessener Zeit erbringen, da die Ausbildungsnote bereits nach einem Jahr an einem für alle Auszubildenden einheitlich geltenden Stichtag festgelegt werden soll. In dieser Zeit ist außerdem noch die schriftliche Arbeit zu verfassen. Zieht man Ferienzeiten usw. ab, bleibt hierfür insgesamt ein Zeitraum von 37 Schulwochen, früher standen in der Regel 44 bis 48 Wochen zur Verfügung. Bleibt es dabei, dass auch nach der neuen PVO-Lehr II ein Gespräch zum Ausbildungsstand geführt werden soll, muss dies weitaus früher geschehen und verlöre daher erheblich an Aussagekraft.

  • Das bisherige Verfahren, die Festlegung der Ausbildungsnote an den Prüfungstermin zu koppeln, hat sich bewährt und sollte unbedingt beibehalten werden. Ein solches Verfahren verschafft nicht nur den Auszubildenden, sondern auch den Seminarleiterinnen und Seminarleitern größere zeitliche Freiräume und Flexibilität.

  • Beibehalten werden sollte außerdem die Einbeziehung der PS-Leiterinnen und -Leiter in die Prüfungskommission.

Die geänderte zeitliche Struktur, die hohe Stundenzahl des eU in der verkürzten Zeit sowie die fehlende Orientierungsphase zu Beginn und der hohe Anteil eigenverantwortlichen Unterrichts während der Prüfungsphase gefährden damit die Qualität der Ausbildung, da zu wenig Zeit zur Verfügung steht, die Auszubildenden individuell, reflektiert und in Ruhe auf den Lehrerberuf vorzubereiten.

Wir bitten aus diesen Gründen dringend, die geplanten Änderungen noch einmal zu überdenken.





   
   
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