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Pressemitteilungen GEW


01. September 2008
GEW: Großer Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht


Hat jetzt die skandalöse Diskriminierung junger Lehrkräfte ein Ende?

Personalräten darf Mitbestimmung über Eingruppierung nicht mehr verweigert werden

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2008 erwartet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachen, dass angestellte Lehrkräfte künftig in höhere Erfahrungsstufen eingruppiert werden. „Bei allen Einstellungen darf dem Personalrat die Mitbestimmung nicht mehr verweigert werden“, freut sich der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt. Auch nachträglich seien in tausenden Fällen bereits vollzogene Zuordnungen auf den Prüfstand zu stellen. Die Gewerkschaft berät Personalräte und die Betroffenen.

Brandt fordert die Regierung auf, mit der Gewerkschaft zu verhandeln, damit die „skandalöse Diskriminierung junger Lehrkräfte in Niedersachsen ein Ende hat“. Tausende von Einzelentscheidungen müssten vermieden werden.

In Niedersachsen werden angestellte Lehrkräfte bis jetzt zu wesentlich schlechteren Konditionen eingestellt als in anderen Bundesländern. Ihr Gehalt ist zwischen 1.000 und 1.500€ niedriger. Dies betrifft vor allem die Berufsanfänger und auch Quereinsteiger aus anderen Berufen. Nach den Vorgaben der niedersächsischen Landesregierung werden die angestellten Lehrkräfte in die Erfahrungsstufe I eingruppiert, während in den Nachbarländern bei gleichen beruflichen Vorerfahrungen die Erfahrungsstufe III angewandt wird. Für einen Teil der Berufseinsteiger, die sogenannten Feuerwehrlehrer werden überdies die Ferienzeiten nicht bezahlt.

Der GEW-Landesvorsitzende weist darauf hin, er habe diesen Sachverhalt im Kultusministerium und in der Staatskanzlei mehrfach vorgetragen, ohne dass diese bisher gehandelt hätten. Außerdem müsse die Praxis beendet werden, junge Lehrkräfte als Angestellte in Zwangsteilzeit zu beschäftigen. „Bei dem herrschenden Mangel an Lehrerinnen und Lehrern sind ¾-Verträge ein Skandal!“, so Brandt.




   
   
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