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Allgemein bildende Schulen

 

05. Juli 2005
Zurückstellung vom Schulbesuch

GEW fordert: Schnellschuss-Erlass zurücknehmen

Vier Wochen vor Schuljahresende hat das Kultusministerium einen unveröffentlichen Erlass heraus herausgegeben, der den Grundschulen ab kommendem Schuljahr untersagt, Schülerinnen und Schüler nach erfolgter Aufnahme in die 1. Klasse zurückzustellen. Diese Regelung erfolgt zu einem Zeitpunkt, da die Elternberatungen nach Maßgabe des bisher gültigen Erlasses bereits stattgefunden haben. Die GEW und der Schulhauptpersonalrat
protestieren gegen diese kurzfristige Regelung und fordern das Kultusministerium auf diese aufzuheben.

Eine Zurückstellung durch die Schulleiterin / den Schulleiter und damit auch eine Aufnahme in den Schulkindergarten ist während des Schuljahres nach nach dem neuen Erlass noch möglich, wenn die Eltern dies wünschen. Dies hat die Referentin für Grundschulfragen im Kultusministerium mitgeteilt.

Die GEW setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass die Grundschule keine Kinder mehr zurückstellt und statt dessen in einer integrierenden Eingangsstufe mit altersgemischten Gruppen alle Kinder fördert. So eine Schule benötigt allerdings eine optimale materielle und personelle Ausstattung, die sozialpädagogische Kompetenzen einschließt. Die GEW fordert
das Kultusministerium auf, in einen Dialog über die Ausgestaltung und Ausstattung dieser integrierten Eingangsphase einzutreten.

Flugblatt ist hier als .pdf Datei zum Download verfügbar.

 

 

 

 

   
   
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