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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

03. Februar 2011
GEW unterstützt Musterklage


Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen bei Ämtern mit zeitlicher Begrenzung


GEW unterstützt Musterklage vor dem Verwaltungsgericht Hannover
Termin am 28. Februar um 9.45 Uhr im Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19

Interessierte und betroffenen Kolleginnen  und Kollegen werden gebeten an der öffentlichen Gerichtsverhandlung teilzunehmen.

Hintergund der Klage ist die Tatsache, das von 1972 bis 1998  an den Gesamtschulen (und Orientierungsstufen) die Funktionsstellen auf Zeit verliehen wurden.
Alle Zeitstelleninhaber erhielten bei ihrer Einsetzung in das höherwertige Amt die rechtsverbindliche Zusage des Landes Niedersachsen, dass die ihnen gezahlte Zulage (Differenz zwischen Statusamt, z.B. Hauptschullehrer, A 12, und Funktionsamt, z.B. Jahrgangsleiter, A 14) nach 10 Jahren  ruhegehaltsfähig ist. Diese Zusage wurde im Ergebnis durch das vom Bund erlassene Versorgungsreformgesetz von 1998 rückwirkend für nichtig erklärt. Die 1999 mit GEW-Rechtsschutz dagegen gerichtete Beschwerde eines  Kollegen vor dem Bundesverfassungsgericht  wurde nicht angenommen mit dem Hinweis, es müsse der ordentliche Rechtsweg eingehalten werden, d.h. gegen den ersten Ruhegehaltsbescheid Widerspruch, dann Klage vor dem Verwaltungsgericht usw. erhoben werden.
 
Alle interessierten Betroffenen werden auf diesen öffentlichen Termin hingewiesen. Mit eurem Erscheinen könnte dem Gericht augenfällig verdeutlicht  werden, dass es sich bei der Musterklage nicht um einen Einzelfall handelt. Außerdem werden alle Betroffenen dringend gebeten, sich umgehend bei dem von der GEW beauftragten Anwalt, Dr. Ralph Heiermann, zu melden (Tel. 0511 475577-46, Fax 0511 475577-99, E-mail heiermann@rae-bax.de ; oder bei gerd@jgfischer.de, oder klaus@millhahn.com)

Betroffene sind diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die

  • mindestens 10 Jahre eine Funktionsstelle innehatten, und
  • die Funktionsstelle vor der Pensionierung nicht mehr bekleideten, also nicht auf Lebenszeit eingesetzt wurden, und
  • die nach dem 31.12.2007 in Pension gegangen sind oder noch im Dienst sind.






   
   
 GEW Niedersachsen   •  Berliner Allee 16   •  30175 Hannover  •  Tel. 0511 - 338040  •  Fax 0511 - 3380446