Die GEW Niedersachsen fordert den Niedersächsischen
Kultusminister auf, die Veränderung der Schulbehörden
und der Aufgaben und Rechte der Schulleiterinnen und Schulleiter
sowie der Kollegien in Übereinstimmung mit den Vorstellungen
der Lehrerschaft durchzuführen und sich von ideologisch motivierten
Vorschlägen einer vorgeblich „Eigenverantwortlichen
Schule“ zu verabschieden.
Auch bei einer Übertragung von zusätzlichen Vorgesetztenfunktionen
auf Schulleiterinnen und Schulleiter und bei einer Erweiterung
der Rechte der Einzelschulen sind handlungsfähige Schulbehörden
erforderlich, um das Mammutsystem Schule in Niedersachsen mit
seinen über 80.000 Beschäftigten und 3.300 Schulen zu
steuern. Insbesondere die Personalplanung, die Personalmaßnahmen
wie Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen müssen in der
Hand einer Schulbehörde bleiben, um im Flächenland Niedersachsen
eine regionale Ausgewogenheit mit einer vergleichbaren quantitativen
und qualitativen Unterrichtsversorgung sicher zu stellen.
Damit ist eine angemessene Beteiligung der Schulen nicht ausgeschlossen.
Die vor allem bei größeren Schulen und in den städtischen
Zentren bewährten Verfahren der „Schulstellen“
können als Muster für die Einbeziehung der Schulen in
Entscheidungen der Schulbehörde gelten.
Die GEW und mit ihr die Lehrerinnen und Lehrer, das nicht lehrende
Schulpersonal lehnen ein System ab, das mit demokratischen Traditionen
bricht und autoritäre Strukturen in der Schule installiert.
Darum muss es bei der Übertragung der Vorgesetztenfunktionen
auf Schulleiterinnen und Schulleiter Grenzen geben. Die Kompetenzen
von Lehrerinnen und Lehrern, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
müssen in die Entscheidungsprozesse nachhaltig einbezogen
werden. Ohne die Kollegien ist eine Entwicklung der Schulen unmöglich.
Deshalb soll eine Gesamtkonferenz weiterhin die Entscheidungen
für die Gestaltung der Schule wie bisher treffen.
Die Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen kann nicht
allein von Schulpersonalräten der einzelnen Schulen wahrgenommen
werden. Die Arbeit der Schulbezirkspersonalräte ist aus Sicht
der GEW unverzichtbar. Erst umfassende Informationen und Kenntnisse,
die über die Belange der Einzelschule hinausgehen, ermöglichen
eine qualifizierte Wahrnehmung der im Personalvertretungsgesetz
vorgesehenen Beteiligungsrechte.
Die Größe des Landes und die regionalen Unterschiede
gebieten eine dezentrale Struktur dieser Schulbehörde. Die
bisher bestehenden vier Abteilungen der Landesschulbehörde
müssen auch bei einem veränderten Aufgabenzuschnitt
erhalten bleiben. Alle Schulformen müssen in gleicher Weise
in den Zuständigkeitsbereich der neuen Schulbehörde
fallen. Die Kooperation der schulfachlichen Dezernenten mit den
Planungsdezernenten und den Schulrechtlern sowie den Schulbezirkspersonalräten
ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein effektives Handeln
der Behörde bei allen Personalmaßnahmen. Personalentscheidungen
dürfen nicht nur aus dem Blickwinkel einer einzelnen Schule
getroffen werden. Die Kooperation der Schulbehörde mit den
kommunalen Schulträgern gelingt nur dann, wenn neben den
schulfachlichen Kompetenzen auch die planerischen und schulrechtlichen
eingebracht werden. Auch die schulpsychologischen Dezernenten
sind in diesem System einer auf die Regionen bezogenen Schulverwaltung
beim Konfliktmanagement unverzichtbar. Disziplinarrecht und Beförderungen
sollen bei der Schulbehörde angesiedelt bleiben.
Die Handlungsfähigkeit der Schulbehörde darf nicht durch
eine zu geringe personelle Ausstattung ad absurdum geführt
werden, um anschließend mit dem Verweis auf die Handlungsunfähigkeit
deren Bestand in Frage zu stellen.
Auf Beschluss der Landesregierung soll gleichzeitig massiv Personal
abgebaut und von dem verringerten Personal sollen neue zusätzliche
Aufgaben wie die Schulinspektion übernommen werden. Der Personalabbau
führt dazu, dass aus Zufälligkeiten der altersmäßigen
Zusammensetzung der Personalabbau in den verschiedenen Abteilungen
sehr unterschiedlich erfolgt. Dadurch wird z.B. die Arbeitsfähigkeit
der Abteilung Hannover der Landesschulbehörde massiv beeinträchtigt
und zugleich die vom Personalvertretungsgesetz vorgesehene Mitbestimmung
des Schulbezirkspersonalrats ausgehöhlt.
Aktuell fordert die GEW die Landesregierung auf dafür zu
sorgen,