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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

29. Mai 2007
Bericht des SPIEGEL / Ausstiegsklausel nutzen


Rente mit 67 wackelt


Laut einem Bericht des SPIEGEL – Ausgabe 21-2007 – wird die Rente mit 67 möglicherweise gar nicht eingeführt. Bei Union und SPD wachse die Bereitschaft, eine Ausstiegsklausel zu nutzen, die in letzter Minute in das jüngst verabschiedete Gesetz eingefügt worden ist, schreibt der SPIEGEL. Danach müsse die Bundesregierung im Jahr 2010 überprüfen, ob es „die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und soziale Situation älterer Arbeitnehmer“ überhaupt zulassen, die Altersgrenze heraufzusetzen. CSU-Vize Horst Seehofer plädiere intern dafür, von der Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen. Die Rente mit 67 erlaube nur geringe Beitragssenkungen von weniger als einem halben Prozentpunkt, kritisierte er im kleinen Kreis. Dafür lohnten die sozialen Verwerfungen nicht, die der Beschluss mit sich bringe.

Auch in der SPD-Fraktion mehren sich laut SPIEGEL die Zweifel. Dort wird nun ein Programm entwickelt, das die Folgen der Reform mildern soll. Danach würde die Altersteilzeit in einer neuen Variante fortgeführt, der Gesundheitsschutz Älterer am Arbeitsplatz verbessert sowie der Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtert. Nur wenn die Koalition entsprechende Beschlüsse fasse, erklären jetzt zahlreiche Sozialdemokraten ihrem Vorsitzenden Kurt Beck, würden sie dem Vorhaben endgültig zustimmen.

„Wir müssen sicherstellen, dass die Angehörigen hochbelasteter Industrieberufe nicht wegen der Rente mit 67 zu Hartz-IV-Empfängern werden“, verlange der SPD-Rentenexperte Anton Schaaf. Auch Beck fordere von Arbeitsminister Franz Müntefering substantielle Zugeständnisse. Das im April verabschiedete Gesetz sieht vor, ab dem Jahr 2012 die Altersgrenze für die Rente schrittweise heraufzusetzen. 2029 soll sie schließlich bei 67 Jahren liegen.

   
   
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