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Berufliche Bildung


01. März 2006
Landespersonalrätekonferenz tagte in Hannover


Protest gegen die Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse

Mit über hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern fand in Hannover im Hotel Wienecke XI eine Landeskonferenz der Personalräte und Vertrauensleute an Berufsbildenden Schulen des Landes Niedersachsen statt. Anlass war der Beschluss des Kultusministers, weitere dienstrechtliche Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter der Berufsbildenden Schulen zu übertragen (siehe Bericht in EuW 1/2006).

Entgegen allen Argumenten aus Schulen, Gewerkschaft und aus dem eigenen Haus wurde mit Datum 09.01.06 ein Erlass in Kraft gesetzt, der Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen und Beförderungen in die alleinige Zuständigkeit der Schulen überträgt. Die Landesschulbehörde soll weiter von Aufgaben befreit werden, Schulleiterinnen, Schulleiter, Schulverwaltungen und vor allem die Schulpersonalräte sollen in erheblichem Maße mit zusätzlicher Arbeit belastet werden.

Dies alles soll unter dem Strich zu einer erheblichen Reduzierung von Ausgaben im Schulbereich führen. Aus diesem Grund sind auch keinerlei Entlastungen für Schulen und Personalräte vorgesehen. Der Abbau von weiteren 350 Stellen in der Schulverwaltung ist erklärtes Ziel der Landesregierung.

Stellenabbau ist erklärtes Ziel der Landesregierung

Hier wird unter dem alles verkleisternden Stichwort einer größeren Eigenverantwortung schlicht ein weiterer Schritt in die Entstaatlichung von Bildungseinrichtungen getan. Das, was mit der Novelle des Schulgesetzes allen Schulen in Niedersachsen bevorsteht, soll wieder einmal beispielhaft im Bereich der Berufsbildenden Schulen vorexerziert werden.
Der Einfluss der Beschäftigten wird reduziert, Konferenzrechte werden abgebaut und den Schulen wird vorgegaukelt, sie könnten frei entscheiden. Von den wirklich wichtigen bildungspolitischen Entscheidungen sind sie dabei natürlich ausgeschlossen.

Entscheidungen sind in dieser neuen Form der Verwaltungssteuerung nur möglich im Rahmen vorgegebener Kennziffern. Das Erreichen von Zielen, die durch Bildungsstandards vorgegeben werden, wird abgeprüft, der Einfluss auf die Formulierung der Standards bleibt den Schulen verwehrt.

Diese geplanten Maßnahmen, kombiniert mit eigenen Schulbudgets, wie sie schon in den Modellversuchsschulen Realität sind, führt zur Ausgliederung von Teilen der Schulverwaltung bis hin zur kompletten Übernahme von Schulen durch private Bildungskonzerne. Die Folgen dieser Politik sind unter anderem in England mit allen negativen Auswirkungen zu beobachten.

Kritik an putschartiger Umsetzung der Aufgabenübertragung

Dr. Kirsten Lehmkuhl bei ihrem Referat  

Dr. Kirsten Lehmkuhl von der Universität Hamburg machte in ihrem Referat vor der Landespersonalrätekonferenz deutlich, dass die von allen Seiten geforderte Qualitätsverbesserung von Schulen durch die Maßnahmen des MK nicht erreicht wird. Die Sprachlosigkeit bei der putschartigen Umsetzung der Aufgabenübertragung von den ProReKo-Schulen auf alle berufsbildenden Schulen ohne die Einhaltung eines Mindestmaßes von Gesprächskultur verglich sie mit den aktuellen Ereignissen in der Weltpolitik, die auch eher von Macht- denn von Gesprächsstrukturen gekennzeichnet sind.

Das vollständige Referat ist hier als .pdf Datei verfügbar

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Der Landesvorsitzende der GEW, Eberhard Brandt, stellte den Zusammenhang zwischen der Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter und den derzeitigen Bestrebungen zur Privatisierung des Bildungswesens dar.

In anschließenden Diskussionsrunden konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von den Erfahrungen einiger ProReKo - Schulen und Schulen des Modellversuchs in der Region Hannover profitieren. Einstimmig wurde anschließend die nebenstehende Resolution an den Kultusminister verabschiedet.

Aufgabenübertragung nicht zum Nulltarif

Dem Kultusminister muss klar werden, dass die Übertragung von Aufgaben auf die Schulen nicht zum Nulltarif zu haben ist. Neben der Qualifizierung der Schulpersonalräte sind dies vor allem eine deutliche Ausweitung der Freistellung von Schulpersonalräten und eine Entlastung der Schulen bei der übertragenen Verwaltungsarbeit. Analog zu den Beratungsinstanzen der Schulleiterinnen und Schulleiter sind die Schulbezirkspersonalräte als Beratungs- und Unterstützungsinstanz der Schulpersonalräte zu stärken.

Erfahrungsgemäß wird den Minister eine einzelne Resolution nur begrenzt beeindrucken. Etliche Schulen haben inzwischen die Resolution als Grundlage für eigene Beschlüsse und Forderungen genutzt.
Insbesondere den konkreten Forderungen der Resolution können sich viele Kolleginnen und Kollegen anschließen. Die GEW empfiehlt, die Resolution in Personalversammlungen und Gesamtkonferenzen zu diskutieren und sich den Forderungen anzuschließen. Nur durch vielfältigen Protest aus den Schulen kann dem Kultusminister deutlich gemacht werden, dass diese Form der Aufgabenübertragung auf massiven Widerstand der Schulen trifft.

ANDREAS STREUBEL

 

   
   
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