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Beamtenrecht und Beamtenversorgung


12. Januar 2007
Proteste aus Kollegien nehmen zu/ GEW fordert von Wulff eine Änderung des Steuergesetzes zu initiieren


Unser Arbeitszimmer ist keine Privatsache!


GEW hilft Widersprüche gegen Steuerbescheide vorzubereiten

Von Eberhard Brandt
Seit dem 1. Januar 2007 gilt das häusliche Arbeitszimmer der Lehrerinnen und Lehrer steuerrechtlich als reine Privatsache. Durch das neue Einkommensteuergesetz hat der Staat seine ohnehin geringe und keineswegs kostendeckende Beteiligung an den Arbeitszimmerkosten - maximal 1.250€ Werbungskosten - ganz gestrichen. Das von der Staatsrechtlerin und Steuerexpertin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger erstellte Rechtgutachten der GEW bezeichnet diese Gesetzesänderung als „verfassungswidrig“. Da Land und Kommunen es ablehnen, Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen, sind die Lehrkräfte auf ihr häusliches Arbeitszimmer angewiesen. Ziel der GEW ist es, diese verfassungswidrige Regelung wieder zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass zumindest die seit 1996 bestehende pauschalisierte steuerliche Anrechenbarkeit erhalten bleibt.

Aus vielen Kollegien werden in diesen Tagen Protestbriefe an den Ministerpräsidenten Wulff und an Kultusminister Busemann geschickt. Ihnen wird vorgeworfen sich nur in Festreden hinter die Lehrerschaft zu stellen, aber zu kneifen, wenn es darauf ankommt für sie zu handeln. Die Presse in der Landeshauptstadt Hannover wurde auf diese Proteste aufmerksam und spricht von 1.500 Briefen, die am Jahresende eingegangen sind. Neben dem Ministerpräsidenten werden Landtagsabgeordnete angeschrieben und Briefe in der Lokalpresse veröffentlicht, die im Wahlkampfjahr stärkere Beachtung finden.

GEW-Forderungen an Ministerpräsident Christian Wulff

Die GEW Niedersachsen fordert Ministerpräsident Wulff auf, im Bundesrat eine Änderung des verfassungswidrigen §4 EStG zu initiieren und auch seinen Einfluss als stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU dafür einzusetzen. Wenn er dazu nicht bereit ist oder sich mit dieser Initiative nicht durchsetzen kann, soll das Land Niedersachsen den Lehrkräften eine monatliche Zahlung zur anteiligen Finanzierung des Arbeitszimmers leisten. Vorbild für diese Zuschüsse soll die Kostenbeteiligung der Arbeitgeber für die Telearbeitsplätze sein, die im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft üblich sind. Diese Forderungen und die Bitte um ein Gespräch sind in einem Brief des Landesvorsitzenden Eberhard Brandt an den Ministerpräsidenten enthalten. (www.gew-nds.de) Die GEW steht mit der Forderung nach einer Änderung von §4 ESTG nicht allein: Auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindetag ist jüngst damit an die Öffentlichkeit getreten.

Widersprüche vorbereiten

Wenn das Gesetz bis zum Jahresbeginn 2008 weiter Gültigkeit hat, bleibt kein anderer Weg als der Widerspruch und die Klage gegen den Einkommensteuerbescheid. Die GEW hat Formblätter vorbereitet, mit denen gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 Widerspruch eingelegt werden kann. Die notwendige Beratung durch die GEW ist gesichert.
Alle Kolleginnen und Kollegen sollen daher wie bisher die Belege für die Kosten der Arbeitszimmers sammeln und in der Steuererklärung für 2007 einreichen. Mit Musterklagen wird die GEW bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, weil sie von der Verfassungswidrigkeit des §4 EStG überzeugt ist und gute Chancen sieht diesen auf dem Rechtswege zu kippen.

Gehaltskürzung und Missachtung der Lehrerarbeit

Wenn Lehrkräfte nicht mehr 1.250€ als Werbungskosten absetzen können, beträgt der persönliche Verlust maximal 537,50€. „Es geht gar nicht in erster Linie um die 200 – 400€, die das aufs Jahr gerechnet meist ausmacht. Wer so etwas beschließt, unterstellt implizit, Lehrerinnen und Lehrer würden außerhalb des Unterrichts nicht arbeiten. Das ist eine Missachtung der pädagogischen Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer.“ Erklärte Ilse Schaad, GEW - Vorstandsmitglied bereits im Mai 2006 zu den Plänen der Bundesregierung.

Es geht aber auch ums Geld, denn Landes- und Bundesregierung haben unsere Bezüge und Gehälter schließlich auf verschiedene Weise gekürzt. Wenn 400 € schon keine Bagatelle sind, bedeutet die Summe der Kürzungen einen massiven Eingriff. Die ebenfalls im Einkommensteuergesetz enthaltene Kürzung der Pendlerpauschale ab 1. Januar 2007 bedeutet für viele, dass sie ca. 1.400 € weniger steuerlich geltend machen können. Auch die Niedersächsische Landesregierung hat unser Einkommen reduziert: durch das Streichen des   Weihnachts- und Urlaubsgeldes für Beamtinnen und Beamte. Nachdem die Sonderzahlungen durch den Tarifvertragsabschluss im Landesbereich mit Abstrichen je nach Gehaltsgruppe gesichert wurden, verzögerte die Landesregierung die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten. Wulff versucht mit einer einmaligen Sonderzahlung, die lediglich für das Jahr  2007 im Dezember gezahlt wird  und auch nur 860 € beträgt, kurz vor den Wahlen von der bisher nicht zurückgenommenen Streichung abzulenken. Die von der Bundesregierung geplante Rente/Pension mit 67 wird zu Gehaltskürzungen führen, denn wer wird denn im Lehrberuf tatsächlich auf vollen Stellen durchzuhalten in der Lage sein.

Kerngedanken des steuerrechtlichen Gutachtens

Die bisher geltende beschränkte steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers traf regelmäßig bei Lehrkräften zu, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. (§ 4 EStG) Dieser Satz war 1996 ausdrücklich mit Blick auf die „Lehrpersonen“ in das Einkommensteuergesetz geschrieben worden. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung wurde der Satz eindeutig bestätigt. Er ist nunmehr gestrichen worden und in der Folge entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit, obwohl sich am tatsächlichen Sachverhalt der Notwendigkeit des häuslichen Arbeitsplatzes nichts geändert hat.

Niedersächsische Lehrkräfte verfügen in den Schulen nach wie vor nicht über einen Arbeitsplatz, an dem sie die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts leisten können. Auch künftig werden weder das Land noch die Kommunen solche Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Dies hat das Kultusministerium unmissverständlich erklärt. (Schulverwaltungsblatt 11/2006) Diese Auffassung teilt der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund. Das Ansinnen des CDU-Fraktionsvize Karl-Heinz Klare, Lehrerinnen und Lehrer könnten diesen notwendigen Teil ihrer Arbeit in leeren Klassenzimmern mit privaten Laptops erledigen, ist nach den Äußerungen des Kultusministers in diesem Zusammenhang doch wohl unbeachtlich. Das MK hält es für „unbestritten, dass Lehrkräfte einen erheblichen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit zu Hause erledigen“. (ebda.) Auch die Tatsache, dass Schulträger die Anträge von Kolleginnen und Kollegen ablehnen , in der Schule ein angemessenes Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt zu bekommen, bestätigt, dass für die notwendige berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht als der eigene.

Einkommensteuergesetz verfassungswidrig

Das häusliche Arbeitszimmer führt „bei Lehrpersonen in aller Regel und eindeutig zu einem pflichtbestimmten Aufwand. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, einschließlich gewisser individueller Betreuungsleistungen, sind ebenso Dienstpflicht wie das Abhalten des Unterrichts; im Sinne heute allseits geforderter verbesserter Unterrichtsqualität gewinnen sie sogar zunehmend an Bedeutung. Sie können aber, angesichts des Fehlens eines anderen Arbeitsplatzes praktisch nur in einem häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt werden.“ (Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Rechtsgutachten der GEW, August 2006)

Das Rechtsgutachten kommt zu dem Gesamtergebnis, die Veränderung des §4 Einkommensteuergesetz führe insofern „zu einer verfassungswidrigen Regelung, als sie der Pflichtbestimmtheit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht ausreichend Rechnung trägt. Zumindest müsste daher eine beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen im bisher geltenden Umfang bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes aufrechterhalten bleiben, jedenfalls für Lehrpersonen“.

Was hat die GEW im letzten Jahr getan?

Seitdem die CDU/SPD - Koalition in Berlin ihre Absichten zur Änderung des Einkommensteuerrechts veröffentlich hat, ist die GEW aktiv geworden. Über EuW Bund und EuW Niedersachsen wurde informiert, Plakate und Informationsblätter wurden an Schulen geschickt. Bundesweit wurden zehntausende von Protestunterschriften gesammelt. Ilse Schaad vom Geschäftsführenden Vorstand der GEW hat Gespräche mit Abgeordneten der Regierungsparteien geführt und auch gegenüber dem Finanzministerium eine Alternative für §4 EStG vorgelegt. Vom Ministerium bekam sie nicht einmal eine Antwort. Die Parlamentarier erklärten, mit dem Koalitionsvertrag sei schon alles entschieden. Landesvorsitzende, darunter auch der niedersächsische, überreichten dem Staatssekretär im Finanzministerium Axel Nawrath im Mai 2006 die Protestunterschriften. Was Nawrath im Gespräch äußerte war hanebüchen und bezeichnend für das Denken der Regierung. Er wisse gar nicht, ob Lehrkräfte ein Arbeitszimmer benötigen. Er selbst arbeite gelegentlich am Esstisch im Wohnzimmer. Nawrath erklärte, die Regierung wolle „Subventionstatbestände“ abbauen, um Steuereinnahmen zu erhöhen. Schließlich müsse die Unternehmensteuerreform gegenfinanziert werden. Die GEW sollte sich doch an die Ministerpräsidenten der Länder wenden, die für die Finanzierung der Arbeitszimmer von Lehrerinnen zuständig seien.

Der wochenlange Streik der Angestellten im Landesdienst hat gezeigt, dass nur gemeinsame solidarische Aktivitäten die Regierung unter Druck setzt. Die Fortsetzung von Protesten aus den Schulen gegen die neuerlichen Versuche der Gehaltskürzung ist nötig, möglich und sicherlich nicht ohne Wirkung, wenn sie denn massiv genug sind.


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