• Aktuelle Themen
• Tarifrunde 2013 (Länder)
• Änderungen Nds. Beamtengesetz
• Digitalisate
• Oberschule
• Neue Termine RSS-Feed

29.05.2012
EUW 06/2012 ist jetzt exklusiv für Mitglieder verfügbar

22.05.2012
DGB-Appell an Bundestagsabgeordnete: Fiskal-
pakt nicht zustimmen!

07.05.2012
Aus für den Schultrojaner Neue Lösung für Nutzung digitaler Bildungsmedien wird kommen



      weitere Meldungen lesen


Neues
Bezirks- und Kreisverbände
   

 

Berufliche Bildung


02. Mai 2006
Bericht von der ProReKo Review Sitzung am 30./31. März 2006


Die Akzeptanz sinkt - ProReko im Frühjahr 2006!




Am 30. - 31.03.06 tagte die Landesprojektgruppe ProReKo um den Stand des Modellversuchs und die daraus abzuleitenden Perspektiven fest zu stellen. Bemerkenswert die von der wissenschaftlichen Begeleitung präsentierten Ergebnisse der 2. Befragung der Modellversuchs-Schulen vom April 2005.

Deutlich wird eine sinkende Akzeptanz des Modellversuchs:

sowohl die Rücklaufquote als auch die Akzeptanzentwicklung ist in den einzelnen ProReKo Schulen höchst unterschiedlich. Ist der Rücklauf der Fragebögen bei einer Schule rund 90 %, beträgt die Rücklaufquote bei einer anderen Schule unter 40%. Die durchschnittliche Beteiligung liegt bei immerhin 60%, das entspricht 1119 Personen. Die Frage nach der Zustimmung zum Schulversuch sank von der ersten zur zweiten Befragung um 9 % auf 53%, auch hier ist die Entwicklung in den befragten Schulen sehr unterschiedlich. Sank die Zustimmung in einer Schule von 57% auf 25%, so stieg sie in einer anderen Schule von 53% auf 71%. Von einer Steigerung der Akzeptanz kann allerdings nur bei 3 Schule gesprochen werden, bei zwei Schule blieb der Wert nahezu konstant, bei allen anderen Schulen sank die Zustimmung erheblich ab. Bemerkenswert ist die Auswertung der Ergebnisse nach der Funktion: Zwar sinkt die Zustimmung sogar bei den Schulleitungen auch um 6%, aber sie liegt hier unverändert hoch bei 87%. Bei den Personalräten sinkt die Zustimmung von 76% auf 55% und bei den Kolleginnen und Kollegen ohne Funktion bleibt der Wert konstant bei unter 50 % Zustimmung.

   
Damalige und heutige Zustimmung zum Schulversuch nach Schulen (2. Erhebung)


Bemerkenswert auch der Akzeptanzverlust bei den Konferenzleiterinnen und Konferenzleitern, hier rutscht die Zustimmung von 72% auf magere 49%.

   
Damalige und heutige Zustimmung zum Schulversuch nach Funktionen an der Schule (2. Erhebung)


Die Ergebnisse des 2. Zwischenberichtes vom Dez. 2005 können komplett von der Homepage der wissenschaftlichen Begleitung abgerufen werden www.proreko-wb.de.
Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchungen betraf die Erfahrungen mit der Einführung von EFQM.

   
QM-Block II "Was hat sich durch die Einführung des schulischen Qualitätsmanagements nach EFQM an Ihrer Schule verbessert?



Auch hier ist eine große Skepsis der Befragten festzustellen. Insbesondere für das Globalziel von ProReKo, die Unterrichtsqualität zu verbessern, wird hier weder eine Verbesserung der Unterrichtsqualität festgestellt noch wird hier etwas Positives erwartet:

   
Positiv gepolte Items des QM-Blocks IV: "Welche Veränderungen haben bzw. werden sich durch die Einführung des Qualitätsmanagements an Ihrer Schule ergeben?


Deutlich auch hier wieder eine sehr unterschiedliche Einschätzung der Befragten je nach Funktion in der Schule:

   
Positiv gepolte Items des QM-Blocks I: "Wie beurteilen Sie die Einführung des schulischenQualitätsmanagements an Ihrer Schule ?

 

Die von der wissenschaftlichen Begleitung vorgestellten Ergebnisse wurden von den Projektgruppenmitgliedern kontrovers diskutiert. Die anwesenden Schulleiter äußerten eine von den Befragungsergebnissen deutlich abweichende Einschätzung. Interessant wird die im April 2006 stattfindende 3. Befragung. Wird sich der negative Trend bestätigen oder steigt die Einschätzung des Modellversuchs wieder auf akzeptable Werte?

Bei der Nutzung der im Modellversuch erarbeiteten Fragebögen für die Schüler-, Mitarbeiter- und Betriebsbefragung, gibt es insbesondere bei den Fragebögen für die Mitarbeiterbefragung datenschutzrechtliche Probleme. Aus diesem Grund wird der Fragebogen derzeit nicht genutzt. Die Änderung des Schulgesetzes soll hier Abhilfe schaffen. Die Verpflichtung aller in der Schule tätigen Personen zur Teilnahme an den Befragungen wird in § 30 NSchG geregelt, während in § 31 NSchG die Einhaltung der Regelungen des Datenschutzgesetzes und des Beamtengesetzes betont wird und gleichzeitig im Abs. 4 die Abweichung vom §101 NBG im Schulbereich festgeschrieben wird. Sobald die Schulgesetznovelle in den Landtag zur parlamentarischen Beratung eingebracht wird, sollen die Fragebögen freigegeben werden. Soviel zur Einschätzung der Bedeutung der parlamentarischen Beratung.

Die Nutzung der erhobenen Daten war auch ein Thema in der Diskussion der Landesprojektgruppe. War man sich weitgehend einig, dass die erhobenen Daten Eigentum der Schule sind und nicht dem landeweiten Zugriff unterliegen, wurde gleichzeitig die Möglichkeit gefordert, dass die Daten soweit "herunter gebrochen" werden müssen, dass der Schulleiter sieht, wo aufgrund der Schülerbeurteilung bei einzelnen Kolleginnen und Kolleginnen Handlungsbedarf besteht. Eine längere Diskussion ergab sich auch über Sinn und Zweck der landesweiten Kennzahlen. Deutlich wurde herausgestellt, dass eine leistungsbezogene Budgetierung angestrebt wird, insbesondere auf der Basis der Kennzahlen 1 und 2.

   
 


Auf Basis der Kennzahlen 1 und 2 sollen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Probleme hierbei ergeben sich sowohl daraus wer die Zielvereinbarungen abschließt, als auch die Berücksichtigung von Rahmenbedingungen und Zeitraum für die Zielerreichung. Unklar auch die Konsequenzen wenn Ziele nicht erreicht werden.

Der Arbeitsbereich Bildungsangebote liegt einigermaßen brach, da nur zwei Schulen jeweils ein zusätzliches Bildungsangebot ausprobieren. Da dies aber ein Kern des Modellversuchs ist, soll hier nachgebessert werden. Die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes ist weitgehend erfolgt. Eine Evaluation hat vorher nicht stattgefunden. Betont wird die Notwendigkeit eines Unterstützungssystems für alle Schulen und die Bereitstellung von Assistenzkräften analog der Unterstützung im Modellversuch. Die Erfüllung dieser Bedingung ist nicht in Sicht.
Um die Notwendigkeit einer Entlastung der Personalräte zu prüfen, hat die zweite Befragung durch die wissenschaftliche Begleitung statt gefunden, die Auswertung erfolgt demnächst. Ob diese Auswertung dann auch zu einer Erhöhung der Freistellungen der Personalräte führt darf bezweifelt werden.

Einen weiteren Bereich in der Diskussion umfasste die Veränderung der Schulverfassung und die Bildung von Teamstrukturen. Auch hier gab es einige Untersuchungen der wissenschaftlichen Begleitung. Diese Befragungen ergaben ein ähnliches Bild wie vorher, die Einschätzung von Schulleitung und Personalrat weichen erheblich voneinander ab, was meines Erachtens für die Personalräte spricht. Die Abschaffung der Gesamtkonferenz und die Einführung eines Schulvorstands werden von den Personalräten mit erheblicher Skepsis gesehen, während die Schulleitungen dem sehr positiv gegenüberstehen. Einig sind sich die Befragten nur in einer Frage, die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse geht nicht ohne zusätzliches Verwaltungspersonal. Bemerkenswert ist ferner die in allen schulischen Gruppen sehr hohe Zustimmung zur positiven Wirkung von Teamstrukturen auf die schulische Qualität und die ebenfalls gleichmäßig hohe Einschätzung der Notwendigkeit, des Nutzens von Teamarbeit bei gleichzeitig hoher Bereitschaft zur Teamarbeit. Natürlich wurde in der Sitzung auch die Zukunft der ProReKo Schulen nach Ende des Schulversuchs diskutiert. Die Fassung des Schulgesetz-Novelle vom 04.04.2006 berücksichtigt diese Problematik in so fern, dass an den § 106 NSchG ein weiterer Absatz mit folgendem Wortlaut angehängt werden soll: "Die berufsbildenden Schulen werden bis zum 31. Dezember 2010 zu regionalen Kompetenzzentren entwickelt." Die am 25.04.2006 vom Kabinett verabschiedete Fassung des Gesetzentwurfs, die so an den Landtag zur Beratung geht, sieht wieder eine andere Fassung vor: hier ist im § 181 lediglich gesichert, dass die Modellversuchsschulen bis längstens zum Ablauf des Jahres 2010 nach Versuchsbedingungen arbeiten können.

Die Frage der notwendigen Unterstützungssysteme für die Schulen wurde kontrovers diskutiert. Bemängelt wird der Ressourcenverbrauch unter Haushaltsgesichtspunkten, insbesondere mit Blick auf den erheblichen Bedarf bei Einführung der Eigenverantwortlichen Schule. Klar wird dabei der Abstand der Möglichkeiten von Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen. Die anwesenden Schulleiter betonen, die Unterstützungssysteme aus eigenem Budget finanzieren zu können.

Abschließend stellt der Projektleiter klar, dass sich die Frage nach der Übertragung des Modells auf alle BBS'sen für ihn nicht stellt, die Übertragung setzt er voraus. Genauso wenig stellt sich aus seiner Sicht die Frage nach dem Erfolg des Projektes. In der weiteren Arbeit des Modellversuchs geht es seines Erachtens nur darum, welche Elemente des Versuchs in welcher Form übertragen werden. Ein Abschlussbericht wird bis März 2008 vorliegen.

Hier zeigt sich was von einer Evaluation des Modellversuchs zu halten ist. Bei sinkender Akzeptanz, fehlender Evaluation und noch nicht gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, wird das positive Ende des Modellversuchs vorausgesetzt. Die vorzeitige Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf alle Schulen ohne vorherige Evaluation war ein Beispiel für den Umgang mit so genannten Modelversuchen. Wie aus den Ergebnissen der Umfragen deutlich wird, wird hier ein von einigen Schulleiterinnen und Schulleitern bevorzugtes Schulmodell schöngeredet um es auf alle Berufsbildenden Schulen zu übertragen. Alternativ könnte man ja auch nur einige, von der Mehrheit der beteiligten Kolleginnen und Kollegen positiv bewerteten Teile des Modellversuchs übertragen und dafür auseichende Rahmenbedingungen schaffen. Interessant wird in diesem Zusammenhang, wie die ständig beschworenen Einsparungen mit der Übertragung des Modells auf alle Berufsbildenden Schulen gelingen sollen.

ANDREAS STREUBEL

 

Der Beitrag ist hier als .pdf Datei verfügbar

download



 

   
   
 GEW Niedersachsen   •  Berliner Allee 16   •  30175 Hannover  •  Tel. 0511 - 338040  •  Fax 0511 - 3380446