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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz
07.
März 2007
Die Schulpersonalräte sprechen sich dafür aus, dass Personalmaßnahmen (befristete und unbefristete Einstellungen von Angestellten und Beamten, Abordnungen, Versetzungen, Nicht-Feststellung der Bewährung, Abmahnungen, Entlassungen, Beförderungen) weiterhin von der Schulbehörde vorbereitet, verwaltungstechnisch bearbeitet und rechtsverantwortlich entschieden werden. Nur wenn diese Arbeit bei einer Schulbehörde geleistet
werde, sei zu gewährleisten, dass die Schulen in allen Regionen
des Landes Niedersachsen gleichermaßen versorgt würden.
Nur auf einer Verwaltungsebene oberhalb der Einzelschule könne
die Übersicht über die allgemeine Bewerberlage, über
die bestehenden Fristverträge, über die unterschiedliche
regionale Versorgung gewonnen werden.
Die bisher gültige Stufenvertretung, Schulpersonalrat und Schulbezirkspersonalrat, solle erhalten bleiben. Die Schulpersonalräte fordern die Landesregierung auf,
eine regional zuständige Schulbehörde an den bisherigen
Standorten der Abteilungen zu erhalten, die alle Schulformen
und Dezernate umfasst. Diese müsse wieder mit zusätzlichem
Fachpersonal (Dezernenten und Verwaltungskräften) ausgestattet
werden.
Die Landesregierung muss für alle Mitglieder der Schulpersonalräte
die gewerkschaftlichen Schulungen finanzieren, die für deren
Arbeit erforderlich sind. Umfang, Tiefe und Komplexität
dieser Schulungen erfordern einen erweiterten Zeitrahmen und
veränderte Schulungskonzeptionen auch mit externen Referentinnen
und Referenten. Die Landesregierung hat bisher in ihren Haushaltsansätzen
völlig unzureichende Mittel bereitgestellt, die weit unter
den Vorschlägen der Landesschulbehörde liegen.
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