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Beamtenrecht und Beamtenversorgung
25.
Mai 2007 Das Bundesverfassungsgericht will frühestens im kommenden Jahr entscheiden, ob die Kürzung der Pendlerpauschale Bestand haben wird. Ein Spruch des höchsten deutschen Gerichts noch im laufenden Jahr sei wegen der hohen Belastung mit Klagen "sehr unwahrscheinlich", sagte eine Sprecherin am Freitag (25.5.) in Karlsruhe. Sie bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus". Die Pauschale war seit Jahresbeginn für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg gestrichen worden. Die Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland halten dies für grundgesetzwidrig und haben den Fall den Karlsruher Richtern zur Prüfung vorgelegt. Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar sind die 30 Cent aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Steuerzahler könnten bei einer Ablehnung der gekürzten Pauschale durch die Verfassungsrichter auch im kommenden Jahr gegen ihren Steuerbescheid 2007 vorgehen und die nachträgliche Anerkennung der vollen Pendlerkosten fordern. |
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