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Berufliche Bildung


11. November 2008
Stellungnahme

Stellungnahme zur Neuregelung der beruflichen Grundbildung verabschiedet


Nach der Verabschiedung der Novelle zum NSchG am 02.07.2008, liegen nun die Entwürfe der zugehörigen Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) und die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) den Verbänden zur Stellungnahme vor.

Ab 01.08.2009 ist eine verpflichtende Anerkennung beruflichen Vorleistungen nach dem Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde mit der Novelle des NSchG das Berufsgrundbildungsjahr mit Wirkung vom 01.08.2009 abgeschafft. Gleichzeitig wurde die Berufseinstiegsschule eingeführt. Die im Entwurf vorliegenden BbS-VO und EB-BbS sollen nun die Einzelheiten regeln.
Statt wie bisher hauptsächlich im Berufsgrundbildungsjahr, ist nun beabsichtigt, die berufliche Grundbildung in einjährigen Berufsfachschulen (BFS) zu vermitteln.

Hierzu lautet das Fazit der GEW in der Stellungnahme :


Dass sich der vorliegende Entwurf gegenüber den seit September 2006 vorliegenden Ideen zur Veränderung der beruflichen Grundbildung teilweise positiv abhebt. Dennoch stellt sich aufgrund der zu erwartenden Schwierigkeiten weiterhin die Frage, warum nicht das bestehende System der Berufsgrundbildungsjahre und Berufsfachschulen - mit dann freiwilliger Anrechnung der beruflichen Vorleistungen auf die duale Berufsausbildung - beibehalten wird. De facto wird sich in der beruflichen Grundbildung nur dort eine freiwillige Anrechnung verwirklichen lassen, wo schon unter den Bedingungen des verpflichtenden Berufsbildungsjahres die Anrechnung durch die Ausbildungsbetriebe ohne Probleme gewährleistet war.

Die Einführung des Hauptschulabschlusses als Mindesteingangsvoraussetzung für den Einstieg in die Berufsbildung bringt nicht nur viele schulische Probleme mit sich, da nach wie vor Jugendliche ohne Hauptschulabschluss eine duale Ausbildung beginnen können, sondern verlängert zum einen de facto die Berufsausbildung um ein Jahr, zum anderen lässt diese Regelung für Jugendliche, die den Hauptschulabschluss in der BEK nicht schaffen, keine weiteren Ausbildungswege innerhalb des berufsbildenden Schulwesens mehr zu.

Das in der einjährigen BFS eingeführte Praktikum wird sich in vielen Regionen und in etlichen Branchen nicht durchführen lassen. Ein schulischer Ersatz ist nicht möglich und neben dem so wie so vorgesehenen Praxisunterricht nicht sinnvoll.

Für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder deren Berufsorientierung noch nicht abgeschlossen ist, wäre weiterhin die breite berufliche Grundbildung innerhalb eines Fachbereichs die bessere Lösung, um neben einer möglichen Verbesserung des Schulabschlusses die Ausbildungsplatzchancen zu erhöhen.

Ulla Holterhus Andreas Streubel

Stellungnahme ist hier als PDF verfügbar
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