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Allgemein bildende Schulen

 

22. Januar 2008
Minister will Förderstunden über Verpflichtung zu schlecht bezahlter Mehrarbeit gewährleisten

GEW fordert: Neueinstellungen statt Mehrarbeit



Ab dem 1. Februar 2008 werden Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen per Erlass vom 17. Dezember 2007 je Gymnasial-Klasse 9 insgesamt 1.900 Euro zur Verfügung gestellt. Die Schulen sind verpflichtet, damit den Schülern/innen des 9. Schuljahrgangs über zwei Schulhalbjahre pro Klasse je 1,5 Unterrichtsstunden Förderunterricht anzubieten. Laut Kultusminister Busemann sollen bei entsprechend festgestelltem Bedarf Kenntnisdefizite in bestimmten Fächern wie z. B. Mathematik, Deutsch oder Fremdsprachen ausgeglichen werden.

Die aus dem o. g. Budget zu bezahlenden Förderstunden sollen dadurch erwirtschaftet werden, dass die betreffenden Schulen in eigener Verantwortung Mehrarbeit anordnen oder die Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften, die teilzeitbeschäftigt sind, erhöhen. Als weitere Alternativen werden im betreffenden Erlass der Abschluss von Teilzeit-Arbeitsverträgen oder die Beschäftigung von freiberuflichen und nebenberuflichen Lehrkräften einschließlich Pensionären und Referendaren/innen vorgeschlagen.

Schulleiter erhalten Befugnis zur Anordnung von Mehrarbeit

Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, hat das MK in einer Blitzaktion den Leitern/innen von eigenverantwortlichen Schulen die Befugnisse zur Anordnung von Mehrarbeit gemäß § 80 Abs. 2 NBG und zur Einschränkung der Teilzeitbeschäftigung übertragen. Kernpunkt dieses Erlasses ist die Möglichkeit, kurzfristig zusätzliche Unterrichtsstunden zur Verfügung zu haben, ohne neue Lehrkräfte einstellen zu müssen. Damit gesteht das Ministerium ein, dass trotz einer hundertprozentigen Unterrichtsversorgung die Stunden an den Schulen für einen ordnungsgemäßen Unterricht nicht ausreichen.

Die GEW lehnt Mehrarbeit ab

Eine Mehrarbeitsstunde des höheren Dienstes an Gymnasien wird mit 26,60 € (brutto) bezahlt. Eine normal besoldete Unterrichtsstunde nach A 13 Z, Stufe 10, Familienzuschlag 2, kostet nach unseren Berechnungen 40,75 Euro (brutto). Das MK geht hier von einem Durchschnittssatz von 39 Euro aus. Die Kollegen/innen, die Mehrarbeit leisten, würden pro Stunde für die gleiche Arbeit satte 14,15 Euro weniger bekommen. Das sind fast 35 Prozent.

Offensichtlich hat das MK das Ziel vor Augen, den Schulen die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Lehrkräfte für weniger Geld zu zusätzlichen Stunden zu verpflichten. Auf nichts Anderes läuft auch die Alternative hinaus, dass die Schulen aus dem Budget stundenweise schlechter ausgebildete Aushilfskräfte einkaufen.
Diese Möglichkeiten öffnen Tür und Tor zur Schaffung neuer prekärer Arbeitsverhältnisse – und das lehnt die GEW entschieden ab!

Denn es gibt auch kurzfristig Alternativen. Es wäre kein Problem, die zusätzlich benötigten Stunden über den sogenannten Flexi-Erlass zu erwirtschaften. In § 4 Abs. 2 der Arbeitszeitverordnung heißt es: „… aus dienstlichen Gründen kann die Unterrichtsverpflichtung wöchentlich bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten … werden.“ Diese Mehrarbeitsstunden sind in der Regel innerhalb des Schuljahres auszugleichen, um die Mehrbelastung für die Lehrkräfte zu begrenzen. Anders ausgedrückt: Die Lehrkraft leistet Plus-Stunden, die im selben oder nächsten Schuljahr ordnungsgemäß wieder „abgehängt“ werden. Mittelfristig können diese Lösungen allerdings zur Folge haben, dass Neueinstellungen von qualifizierten Lehrkräften nötig werden, um eben die zuvor verbrauchten Plusstunden auszugleichen.

Für Teilzeitbeschäftigte würde sich ggf. anbieten, die Stundenzahl zu erhöhen, denn eine freiwillige und zeitlich begrenzte Erhöhung des Stundenumfangs Teilzeitbeschäftigter führt im Gegensatz zur angeordneten Mehrarbeit mit geringer Bezahlung zur anteiligen angemessenen Besoldung. Dieses entspräche auch den Vorgaben der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 6. Dezember 2007, wonach die geringere Vergütung der Mehrarbeit nach der Mehrarbeitsvergütungsordnung bei teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten gegen den europäischen Grundsatz der Entgeltgleichheit verstößt.

In den Schulen haben die Schulleitungen überlegt, wie sie mit dem neuen Erlass umgehen sollen. Die Entscheidungen waren da nicht einfach. Fast alle Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen haben bereits zu Schuljahresbeginn die pädagogischen Probleme in den 9. Klassen erkannt: 34 Pflichtstunden und Klassenfrequenzen von oft über 30. Die zusätzlichen zwei Pool-Stunden, die jeder Klasse gemäß Klassenbildungserlass zustehen, halfen auch nur bedingt. Viele Schulen hätten sehr gerne von vornherein kleinere Klassen gebildet und zum Ausgleich von Defiziten innere Differenzierung oder Doppelbesetzungen in Hauptfächern möglich gemacht. Dafür gab es vom MK aber keine Stunden. Jetzt sollen die Schulen plötzlich noch Extrastunden draufsatteln, die sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte belasten. Viel zu spät – das weiß jeder pädagogische Profi!

Den Schwarzen Peter bekommen die Schulen

Den Schwarzen Peter haben jetzt die Schulen, die den Mangel eigenverantwortlich zu verwalten haben. Die Eltern werden die zusätzliche Unterstützung ihrer Kinder gutheißen, wollen aber andererseits keine weiteren Belastungen für die im Schnitt Vierzehnjährigen. Die Kolleginnen und Kollegen sind wegen der schwierigen Lehr- und Lernbedingungen und der gestiegenen Arbeitsbelastung so über Gebühr belastet, dass ihnen Mehrarbeit, die zudem sehr schlecht bezahlt wird, nicht zuzumuten ist. Und auch Lehrkräfte, die sich aus individuellen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, können nicht mal eben zu einer zusätzlichen Belastung verpflichtet werden. Nebenberufliche Hilfen, Seiteneinsteiger usw. sind häufig gar nicht zu bekommen, unter Umständen ineffektiv oder benötigen immense Unterstützung durch Fachlehrkräfte, die auch eine zusätzliche Belastung darstellt.

Die Kollegen/innen könnten sich darauf einigen, den Schülern/innen Förderangebote z. B. durch Doppelbesetzungen in Hauptfächern anzubieten. Hier dürfte professionell und differenziert geholfen werden, und die Zusatzbelastung kann sich für Schüler/innen und Lehrkräfte in Grenzen halten. Eine andere Alternative sind Angebote am Nachmittag: Mehrere Fachkollegen/innen bieten eine Art Nachhilfe zum Ausgleich von Defiziten an.

Wichtig dabei: Die Zusatz-Stunden sollten möglichst über den Flexi-Erlass oder eine freiwillige und zeitlich begrenzte Erhöhung des Stundenumfangs bei Teilzeitbeschäftigten bereitgestellt werden. Damit ist eine angemessene Entlohnung sichergestellt.

Ein Erlass vom 09. Januar 2008, der u. a. die Umsetzung der Aufgabe „Förderung der Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9. Schuljahrgangs“ kommentiert, sagt deutlich: „Vor der Anordnung von Mehrarbeit ist der Schulpersonalrat gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 7 NPersVG zu beteiligen…“, d. h. der Personalrat der Schule ist in der Mitbestimmung und kann Mehrarbeit begründet ablehnen. Und weiter im o. g. Erlass: „Es wird davon ausgegangen, dass alle Personalmaßnahmen nur bei entsprechendem Einverständnis der Lehrkraft erfolgen.“
Das heißt klar: Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung der Betroffenen!

GEW bekräftigt ihre Forderungen

Die GEW bekräftigt ihre Forderungen: Wir brauchen an den Schulen Neueinstellungen statt Mehrarbeit! Die Klassen müssen kleiner werden, um auch schwächere Schülerinnen und Schüler angemessen fördern zu können. Trotz leicht zurückgehender Schülerzahlen dürfen auch zukünftig keine Lehrerstellen abgebaut werden. Die Schulen brauchen vielmehr 2.000 zusätzliche Stellen. Um den Lehrernachwuchs sicherzustellen und den fachspezifischen Bedarf zu decken, sind umgehend die Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen und Studienseminaren deutlich zu erweitern. Die Bezüge für Referendarinnen und Referendare sind um 30 Prozent zu erhöhen.



siehe auch: Informationen zu den Erlassen des MK vom 17.12.2007


 

 





   
   
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