November
2005
Das Ende des
Modellversuchs
abwarten
Die Landesdelegiertenkonferenz der GEW am 10./11. Oktober 2005
in Wolfsburg hat die Übertragung von Elementen des Modellversuchs
ProReKo auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes abgelehnt.
Zur Erinnerung: am 17. September 2001 beschloss der Nds. Landtag
einen Schulversuch zur „selbstständigen“ Berufsbildenden
Schule. Im August 2002 gab es eine entsprechende Ausschreibung
im Schulverwaltungsblatt: „Schulträger und Schulbehörden
erproben im Rahmen einer deutlich verstärkten eigenverantwortlichen
Steuerung und auf der Grundlage größerer, den Schulen
eingeräumter Selbstständigkeit
und Gestaltungsspielräume neue Wege mit dem Ziel, die Qualität
der schulischen Arbeit zu verbessern.“
Der Modellversuch begann am 1. Januar 2003 und endet am 31. Dezember
2007.
In fünf Strukturbausteine gegliedert
Das Projekt ist in fünf Strukturbausteine gegliedert:
• Strukturbaustein 1: Bildungsangebot
– die Schulen bieten in Absprache mit der regionalen Wirtschaft
Bildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote an und erwirtschaften
dadurch zusätzliche Mittel.
• Strukturbaustein 2: Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung
– Die Schulen geben sich ein Schulprogramm,
– Einführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
und -entwicklung,
– Erstellung von Jahresberichten und
– Durchführung einer regelmäßigen Selbstevaluation.
• Strukturbaustein 3: Personal
– Personalbewirtschaftung und Personalentwicklung befinden
sich ausschließlich in der Hand der Schule,
genauer gesagt in der Hand von Schulleiterinnen und Schulleitern,
– sie werden Dienstvorgesetzte und entscheiden über
Ausschreibung und Besetzung aller Stellen sowie alle sonstigen
Personalmaßnahmen,
– aus Schulmitteln können Verwaltungsleiterin oder Verwaltungsleiter
zur Unterstützung der Schulleitung
eingestellt werden,
– Steuerung durch Zielvereinbarungen,
– Einführung von Prämien und Zulagen,
– Entwicklung von neuen Arbeitszeitmodellen,
– Erprobung von Modellen zur Personalentwicklung.
• Strukturbaustein 4: Finanzen
– Bildung eines so genannten „Totalbudgets“ aus
allen Mitteln von Schulträger und Land,
– gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Haushaltsstellen,
– volle Verwendungsfreiheit durch die Schule, nach dem Motto „Geld
statt Stellen“,
– Erwirtschaftung von Mitteln durch begrenzte wirtschaftliche
Tätigkeit und durch neue Bildungsangebote.
• Strukturbaustein 5: Schulverfassung
– Abschaffung der Gesamtkonferenz (ursprünglich war
noch eine Bildungskonferenz vorgesehen),
– Einführung einer fraktalen Teamstruktur,
– Schulleiterinnen und Schulleiter werden Dienstvorgesetzte,
– Installation eines Schulbeirats für Grundsatzentscheidungen,
– Erprobung neuer Rechtsformen für Berufsbildende Schulen.
Statt der ursprünglich vorgesehenen 20 starteten 19 Berufsbildende
Schulen in das Projekt; alle Schulen haben die fünf Strukturbausteine
abzuarbeiten. Dafür bekommen sie 30 Anrechnungsstunden,
der Schulpersonalrat bekommt für seine Mitarbeit fünf
zusätzliche Entlastungsstunden.
In Laufe der Zeit haben sich einige Vorgaben geändert. Es
gibt keine Bildungskonferenz mehr und der Schulbeirat hat nur
noch beratende Funktion. Dafür gibt es einen Schulvorstand,
der als zentrales Organ unterhalb der Schulleiterin bzw. des
Schulleiters installiert ist.
Nach gut der Hälfte der Laufzeit sollte nun die Landesprojektgruppe
ProReKo im September einen Zwischenbericht für den Minister
erstellen. Es sollte geprüft werden, welche der Elemente
des Modellversuchs sich bewährt haben und vor Ende des Modellversuchs
auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes übertragen werden
sollen.
Abkehr vom Prinzip „Geld statt Stellen“
Bei der Beratung stellte sich heraus, dass doch einige der vorgesehenen
Ziele nicht mehr erreicht werden bzw. nicht weiter verfolgt werden
sollen. So hat sich die Absicht „Geld statt Stellen“ weitgehend
erledigt. Hier gibt es erhebliche rechtliche Bedenken, neue Rechtsformen
für die Berufsbildenden Schulen werden politisch nicht gewünscht,
neue Arbeitszeitmodelle sind bis jetzt nicht erarbeitet und für
die Steuerung durch Prämien und Zulagen fehlen zurzeit die
haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Einrichtung von Bildungsangeboten durch die Schulen stößt
auf erhebliche Skepsis der Schulträger, da hier die Rechte
der kommunalen Gremien ausgehebelt werden.
Die Schulverfassungen sind zurzeit zwar erarbeitet, für
die Abschaffung von Konferenzen und die Installation von Schulverfassungen à la
ProReKo an allen Berufsbildenden Schulen sah die Projektgruppe
derzeit keine Möglichkeit.
Die Übertragung wird zwar von der Mehrheit der am Modellversuch
beteiligten Schulen favorisiert, die Landesprojektgruppe sah
hier aber noch erheblichen Erprobungsbedarf. Ebenso sah die Projektgruppe
noch erheblichen Erprobungsbedarf bei der Budgetierung von Schulen.
Auch die Schulträger sind nur bedingt bereit, ihre Schulen
so weitgehend zu budgetieren. Als Zwischenlösung wird die Öffnung
des Modellversuchs Personalkostenbudgetierung für alle Berufsbildenden
Schulen erwogen. Der Bereich des Qualitätsmanagements ist
durch einen entsprechenden Erlass bereits seit Beginn des Jahres
auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes übertragen,
alle Schulen sind zur Einführung eines Qualitätsmanagements
nach EFQM verpflichtet.
Es gibt noch erheblichen Erprobungsbedarf
Die Landesprojektgruppe sprach sich in ihrer Sitzung am 6. September
insbesondere für die Übertragung der dienstrechtlichen
Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter aus, Schulleiterinnen
und Schulleiter sollen Dienstvorgesetzte werden. Einstellungen,
Beförderungen, Beurteilungen, Bewährungsfeststellungen,
Versetzungen und Abordnungen sollen durch die SchulleiterIn entschieden
werden.
Ebenso wurde die Übertragung von Steuerungsmodellen mit
Hilfe von Zielvereinbarungen favorisiert.
Gegen diese doch sehr weitgehende Änderung der inneren Struktur
von Schulen sprachen sich die Delegierten der Landesdelegiertenkonferenz
der GEW aus. Die Modellversuchsschulen haben nur wenig oder gar
keine Erfahrung in diesen Bereichen sammeln können. Dort,
wo Einstellungen und Versetzungen zu bearbeiten waren, hat sich
dies nach Ansicht der Delegierten nicht bewährt:
Änderung der inneren Schulstruktur ist zu weitgehend
• Die Beteiligung der Personalräte der einzelnen Schulen
war unzureichend.
• Die Rechtsnormen bei der Bewerber-/Bewerberinnenauswahl
wurden immer wieder missachtet.
• Das Bewerbungsverfahren wird für die Bewerberinnen
und Bewerber sehr aufwendig, das Auswahlverfahren unübersichtlich.
Sie müssen sich an jeder für sie in Frage kommenden
Schule einzeln bewerben. Eine Koordination der Auswahlentscheidungen
findet nicht mehr statt.
• Bei Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen
wurde häufig nicht akzeptabler Druck auf betroffene Lehrkräfte
ausgeübt.
• Bei Versetzungen zwischen den Haushaltskapiteln treten
Probleme auf, die von der einzelnen Schule nicht zu klären
sind.
• Versetzungen aus persönlichen Gründen stoßen
auf erhebliche Probleme und scheitern zum Nachteil der betroffenen
Kolleginnen und Kollegen oft am „Eigennutz“ der einzelnen
Schule.
• Ein Gesamtüberblick über gewünschte Versetzungen
fehlt ebenso wie eine ständig aktualisierte Gesamtliste
aller zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerber
um ausgeschriebene Stellen.
• Ein Unterstützungssystem für die betroffenen
Schulen ist nicht vorhanden.
• Personelle Entlastung für die zusätzliche Arbeit
ist nicht beabsichtigt.
• Eine Berücksichtigung der Mehrbelastung der Schulpersonalräte
ist nicht in Sicht.
Auch die Übertragung von Steuerungsmöglichkeiten mit
Zielvereinbarungen ist nach der Meinung der Delegierten nicht
vertretbar, da im Modellversuch bisher keinerlei Erprobung stattgefunden
hat. Die ersten Zielvereinbarungen mit ProReKo-Schulleiterinnen
und Schulleitern sollen erst im Herbst 2005 erfolgen.
Die Übertragung dieser Elemente des Modellversuchs ProReKo
wird auch deswegen abgelehnt, weil hierdurch einseitig die Ausgestaltung
der Eigenverantwortlichen Schule beeinflusst, der Abbau der Mittelbehörde
präjudiziert und dem Abbau von Mitbestimmungsrechten Vorschub
geleistet würde.
Das Ende des Modellversuchs abwarten
Inzwischen gibt es Aussagen des Kultusministers, die besagen,
dass eine Übertragung von Teilen des Modellversuchs ProReKo
auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes vor Ende des Modellversuchs
31. Dezember 2007 nicht beabsichtigt ist.
Interessant bleibt, welche Rolle die Novelle des Schulgesetzes
für Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulen in Niedersachsen
vorsehen wird und welche Möglichkeiten der Beteiligung für
die Beschäftigten über die Gesamtkonferenz möglich
sein werden.
ANDREAS STREUBEL
Text ist hier zum
Download verfügbar
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