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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz - Materialien


November 2005

Das Ende des Modellversuchs abwarten



Die Landesdelegiertenkonferenz der GEW am 10./11. Oktober 2005 in Wolfsburg hat die Übertragung von Elementen des Modellversuchs ProReKo auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes abgelehnt. Zur Erinnerung: am 17. September 2001 beschloss der Nds. Landtag einen Schulversuch zur „selbstständigen“ Berufsbildenden Schule. Im August 2002 gab es eine entsprechende Ausschreibung im Schulverwaltungsblatt: „Schulträger und Schulbehörden erproben im Rahmen einer deutlich verstärkten eigenverantwortlichen Steuerung und auf der Grundlage größerer, den Schulen eingeräumter Selbstständigkeit und Gestaltungsspielräume neue Wege mit dem Ziel, die Qualität der schulischen Arbeit zu verbessern.“
Der Modellversuch begann am 1. Januar 2003 und endet am 31. Dezember 2007.

In fünf Strukturbausteine gegliedert

Das Projekt ist in fünf Strukturbausteine gegliedert:

• Strukturbaustein 1: Bildungsangebot

    – die Schulen bieten in Absprache mit der regionalen Wirtschaft Bildungs-,    Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote an und erwirtschaften dadurch    zusätzliche Mittel.

• Strukturbaustein 2: Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung
    – Die Schulen geben sich ein Schulprogramm,
    – Einführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung,
    – Erstellung von Jahresberichten und
    – Durchführung einer regelmäßigen Selbstevaluation.

• Strukturbaustein 3: Personal
    – Personalbewirtschaftung und Personalentwicklung befinden sich ausschließlich in    der Hand der Schule, genauer gesagt in der Hand von Schulleiterinnen und    Schulleitern,
    – sie werden Dienstvorgesetzte und entscheiden über Ausschreibung und Besetzung    aller Stellen sowie alle sonstigen Personalmaßnahmen,
    – aus Schulmitteln können Verwaltungsleiterin oder Verwaltungsleiter zur     Unterstützung der Schulleitung eingestellt werden,
    – Steuerung durch Zielvereinbarungen,
    – Einführung von Prämien und Zulagen,
    – Entwicklung von neuen Arbeitszeitmodellen,
    – Erprobung von Modellen zur Personalentwicklung.

• Strukturbaustein 4: Finanzen
    – Bildung eines so genannten „Totalbudgets“ aus allen Mitteln von Schulträger und    Land,
    – gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Haushaltsstellen,
    – volle Verwendungsfreiheit durch die Schule, nach dem Motto „Geld statt Stellen“,
    – Erwirtschaftung von Mitteln durch begrenzte wirtschaftliche Tätigkeit und durch neue    Bildungsangebote.
• Strukturbaustein 5: Schulverfassung
    – Abschaffung der Gesamtkonferenz (ursprünglich war noch eine Bildungskonferenz    vorgesehen),
    – Einführung einer fraktalen Teamstruktur,
    – Schulleiterinnen und Schulleiter werden Dienstvorgesetzte,
    – Installation eines Schulbeirats für Grundsatzentscheidungen,
    – Erprobung neuer Rechtsformen für Berufsbildende Schulen.

Statt der ursprünglich vorgesehenen 20 starteten 19 Berufsbildende Schulen in das Projekt; alle Schulen haben die fünf Strukturbausteine abzuarbeiten. Dafür bekommen sie 30 Anrechnungsstunden, der Schulpersonalrat bekommt für seine Mitarbeit fünf zusätzliche Entlastungsstunden.
In Laufe der Zeit haben sich einige Vorgaben geändert. Es gibt keine Bildungskonferenz mehr und der Schulbeirat hat nur noch beratende Funktion. Dafür gibt es einen Schulvorstand, der als zentrales Organ unterhalb der Schulleiterin bzw. des Schulleiters installiert ist.
Nach gut der Hälfte der Laufzeit sollte nun die Landesprojektgruppe ProReKo im September einen Zwischenbericht für den Minister erstellen. Es sollte geprüft werden, welche der Elemente des Modellversuchs sich bewährt haben und vor Ende des Modellversuchs auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes übertragen werden sollen.

Abkehr vom Prinzip „Geld statt Stellen

Bei der Beratung stellte sich heraus, dass doch einige der vorgesehenen Ziele nicht mehr erreicht werden bzw. nicht weiter verfolgt werden sollen. So hat sich die Absicht „Geld statt Stellen“ weitgehend erledigt. Hier gibt es erhebliche rechtliche Bedenken, neue Rechtsformen für die Berufsbildenden Schulen werden politisch nicht gewünscht, neue Arbeitszeitmodelle sind bis jetzt nicht erarbeitet und für die Steuerung durch Prämien und Zulagen fehlen zurzeit die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Einrichtung von Bildungsangeboten durch die Schulen stößt auf erhebliche Skepsis der Schulträger, da hier die Rechte der kommunalen Gremien ausgehebelt werden.
Die Schulverfassungen sind zurzeit zwar erarbeitet, für die Abschaffung von Konferenzen und die Installation von Schulverfassungen à la ProReKo an allen Berufsbildenden Schulen sah die Projektgruppe derzeit keine Möglichkeit.
Die Übertragung wird zwar von der Mehrheit der am Modellversuch beteiligten Schulen favorisiert, die Landesprojektgruppe sah hier aber noch erheblichen Erprobungsbedarf. Ebenso sah die Projektgruppe noch erheblichen Erprobungsbedarf bei der Budgetierung von Schulen. Auch die Schulträger sind nur bedingt bereit, ihre Schulen so weitgehend zu budgetieren. Als Zwischenlösung wird die Öffnung des Modellversuchs Personalkostenbudgetierung für alle Berufsbildenden Schulen erwogen. Der Bereich des Qualitätsmanagements ist durch einen entsprechenden Erlass bereits seit Beginn des Jahres auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes übertragen, alle Schulen sind zur Einführung eines Qualitätsmanagements nach EFQM verpflichtet.

Es gibt noch erheblichen Erprobungsbedarf

Die Landesprojektgruppe sprach sich in ihrer Sitzung am 6. September insbesondere für die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter aus, Schulleiterinnen und Schulleiter sollen Dienstvorgesetzte werden. Einstellungen, Beförderungen, Beurteilungen, Bewährungsfeststellungen, Versetzungen und Abordnungen sollen durch die SchulleiterIn entschieden werden.
Ebenso wurde die Übertragung von Steuerungsmodellen mit Hilfe von Zielvereinbarungen favorisiert.
Gegen diese doch sehr weitgehende Änderung der inneren Struktur von Schulen sprachen sich die Delegierten der Landesdelegiertenkonferenz der GEW aus. Die Modellversuchsschulen haben nur wenig oder gar keine Erfahrung in diesen Bereichen sammeln können. Dort, wo Einstellungen und Versetzungen zu bearbeiten waren, hat sich dies nach Ansicht der Delegierten nicht bewährt:
Änderung der inneren Schulstruktur ist zu weitgehend
• Die Beteiligung der Personalräte der einzelnen Schulen war unzureichend.
• Die Rechtsnormen bei der Bewerber-/Bewerberinnenauswahl wurden immer wieder missachtet.
• Das Bewerbungsverfahren wird für die Bewerberinnen und Bewerber sehr aufwendig, das Auswahlverfahren unübersichtlich. Sie müssen sich an jeder für sie in Frage kommenden Schule einzeln bewerben. Eine Koordination der Auswahlentscheidungen findet nicht mehr statt.
• Bei Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen wurde häufig nicht akzeptabler Druck auf betroffene Lehrkräfte ausgeübt.
• Bei Versetzungen zwischen den Haushaltskapiteln treten Probleme auf, die von der einzelnen Schule nicht zu klären sind.
• Versetzungen aus persönlichen Gründen stoßen auf erhebliche Probleme und scheitern zum Nachteil der betroffenen Kolleginnen und Kollegen oft am „Eigennutz“ der einzelnen Schule.
• Ein Gesamtüberblick über gewünschte Versetzungen fehlt ebenso wie eine ständig aktualisierte Gesamtliste aller zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerber um ausgeschriebene Stellen.
• Ein Unterstützungssystem für die betroffenen Schulen ist nicht vorhanden.
• Personelle Entlastung für die zusätzliche Arbeit ist nicht beabsichtigt.
• Eine Berücksichtigung der Mehrbelastung der Schulpersonalräte ist nicht in Sicht.
Auch die Übertragung von Steuerungsmöglichkeiten mit Zielvereinbarungen ist nach der Meinung der Delegierten nicht vertretbar, da im Modellversuch bisher keinerlei Erprobung stattgefunden hat. Die ersten Zielvereinbarungen mit ProReKo-Schulleiterinnen und Schulleitern sollen erst im Herbst 2005 erfolgen.
Die Übertragung dieser Elemente des Modellversuchs ProReKo wird auch deswegen abgelehnt, weil hierdurch einseitig die Ausgestaltung der Eigenverantwortlichen Schule beeinflusst, der Abbau der Mittelbehörde präjudiziert und dem Abbau von Mitbestimmungsrechten Vorschub geleistet würde.

Das Ende des Modellversuchs abwarten

Inzwischen gibt es Aussagen des Kultusministers, die besagen, dass eine Übertragung von Teilen des Modellversuchs ProReKo auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes vor Ende des Modellversuchs 31. Dezember 2007 nicht beabsichtigt ist.
Interessant bleibt, welche Rolle die Novelle des Schulgesetzes für Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulen in Niedersachsen vorsehen wird und welche Möglichkeiten der Beteiligung für die Beschäftigten über die Gesamtkonferenz möglich sein werden.

ANDREAS STREUBEL


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