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Geld und Job
13. Mai 2008
Mehrarbeit
Beamtinnen und Beamte, die in bestimmten Bereichen tätig sind (u.a Polizei und Schuldienst) können geleistete Mehrarbeit anstelle von Freizeitausgleich auch durch Auszahlung einer Vergütung abgelten. Antrag Der Antrag auf Auszahlung der Mehrarbeitsvergütung ist bei der direkten Dienststelle einzureichen. Der Antrag wird dann an Ihre Personaldienststelle weitergeleitet. Dort ist auch zu entscheiden, ob die Vergütung gewährt werden kann. Höhe der Mehrarbeitsvergütung Vergütung pro Stunde Schuldienst
Steuern Die Mehrarbeitsvergütung ist regulär zu versteuern, d.h. es wird Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer entsprechend den persönlichen Steuermerkmalen abgeführt.
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