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Gesamtschule in Niedersachsen


26. Oktober 2007
Leserbrief in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 10.09.2007


Verfassungsrechtlich prüfen

 
Zu dem Bericht „In Niedersachsens Gesamtschulen fehlen 2300 Plätze" vom 3. September.
 
Das Merkwürdige ist, dass der Wille von Eltern, ihre Kinder eine IGS besuchen zu lassen, von der CDU so beharrlich ignoriert wird. Es wirkt etwas mittelalterlich, die Ausbreitung dieser Schulform als gleichsam ketzerisch mit Verboten zu verhindern.
 
Aber das Verbot,  Gesamtschulen zu errichten oder zu erweitern, wird dieses Schuljahr nicht überstehen. Das gilt im Falle eines Wahlsieges der SPD sowieso, aber auch für den Fall einer Neuauflage der jetzigen Regierung. Denn die FDP, die seinerzeit die Einführung der IGS mitgetragen hat, wird den gegenwärtigen illiberalen Kurs kaum länger stützen wollen. Sie war früher schulpolitisch ziemlich weit vorn.
 
Am meisten aber erstaunt, dass die betroffenen Städte den Regierungskurs nicht längst verfassungsrechtlich haben überprüfen lassen. Als Schulträger verantworten sie eine kommunale Kernaufgabe im Sinne des Grundgesetzes, die angemessene Versorgung mit den Schultypen des niedersächsischen Schulrechts im örtlichen Bereich. Die Gesamtschulen gehören dazu.
 
Ernst Gottfried Mahrenholz
Karlsruhe
 


 
Ernst Gottfried Mahrenholz (* 18. Juni 1929) Ab 1970 war das SPD-Mitglied Mahrenholz als Staatssekretär Leiter der Staatskanzlei in Niedersachsen. 1974 wurde Mahrenholz Kultusminister von Niedersachsen. 1981 wurde er zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen und gehörte seither bis zu seinem Eintritt in den Ruhstand am 24. März 1994 dem Zweiten Senat dieses Gerichts an, seit 1987 als dessen Vorsitzender und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
 






 

 

 






   
   
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