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Pressemitteilungen DGB
02. August 2007 Anlass für die Neuordnung der Lehramtsstudiengänge ist die grundsätzliche Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge aufgrund überstaatlicher Regelungen. Dabei entfallen die derzeitigen 1. Staatsprüfungen. Sie sollen durch den Erwerb eines Masterabschlusses ersetzt werden. Für Studium und Abschlussprüfung zeichnen nur noch die Universitäten verantwortlich. Diesem neuen Sachstand will der vorliegende „Entwurf einer Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen“ Rechnung tragen. Dieser für die Lehrämter an Grund – und Hauptschulen sowie an Realschulen vorgesehene sogenannte „kleine Masterabschluss“ wird vom DGB und den Mitgliedsgewerkschaften abgelehnt, da die nachträgliche Zuweisung von Punkten für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes den Sinn der „Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19.Juni 1999“ (Bologna Erklärung) einseitig auslegt. Hier heißt es lediglich einschränkend: “Punkte sollten auch außerhalb von Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen, erworben werben können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt.“ Die Übereinkunft der Kultusministerkonferenz, den Bewerbern mit lediglich 240 Punkten nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes nachträglich den Master zuzuerkennen, kann auch deshalb keine akzeptable Lösung sein, weil er Studierenden, die den Vorbereitungsdienst nicht absolvieren, einen vollwertigen Abschluss verwehrt und damit die Attraktivität des Studiengangs schmälert. Diese Entwicklung wird verschärft, wenn das Fehlen überall anerkannter Abschlüsse die Berufschancen der Studierenden beeinträchtigt und unterschiedliche Eingruppierungen in Entgelt- und Besoldungsgruppen zur Folge hat. Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften wenden sich gegen ein weiteres Auseinanderdriften der Lehrerausbildung und sehen daher eine fünfjährige Ausbildungsdauer für alle Lehramtsstudiengänge als notwendig an, die allen Studierenden einen Masterabschluss mit den geforderten 300 Leistungspunkten ermöglicht. Neben der Studienförderung für beide Studiengänge muss gewährleistet sein, dass der Zugang zum Masterstudiengang allen Personen mit der Qualifikation des Bachelor offen steht und Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs einen Anspruch auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst in Niedersachsen haben. Außerdem lehnen der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften die Wiedereinführung des eigenständigen Realschullehramtes ab. Weder die vorgelegten – in vielen Teilen identischen - Kompetenzbeschreibungen der Lehrämter noch die demografische Entwicklung und das Schulwahlverhalten der Eltern und Erziehungsberechtigten rechtfertigen einen solchen Schritt. Eine schularten- und schulstufenspezifische Lehrerausbildung manifestiert die Fragmentisierung und wird den Erfordernissen zukünftiger Entwicklung nicht gerecht. Begrüßt wird vom DGB und den Mitgliedsgewerkschaften die Absicht des Verordnungsentwurfes, „die Lehrerausbildung berufsfeldbezogener und praxisorientierter durchzuführen“. Hierzu muss allerdings die personelle Ausstattung der Schulen und Hochschulen so verbessert werden, dass die Praxisphasen ohne Mehrbelastung der an der Ausbildung Beteiligten gesichert werden können. Eine entsprechende Aufstockung der Ressourcen für diesen Zweck ist bisher allerdings nicht erkennbar. Der DGB sieht in dem vorgelegten Erlassentwurf keinen geeigneten Weg, die deutlich erkennbaren Defizite der Lehrerbildung in Niedersachsen nachhaltig abzubauen.
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