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10. September 2006
Familienpolitik der großen Art


Kindergeld nur noch bis 25

Der Bundestag hat beschlossen, das Höchstalter für den Kindergeldbezug von derzeit 27 auf 25 Jahre abzusenken. Die GEW hatte mit unterschiedlichen Mitteln massiv versucht, diese Entscheidung zu verhindern.
Es wurde erreicht, dass eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Auch sind weitere Vertrauensschutzregelungen im Beihilferecht im Gespräch.

Nach heutigem Recht haben Eltern bei Berufsausbildung und geringem Einkommen der Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld oder steuerliche Kinderfreibeträge. Bei Wehr- und Zivildienst verlängert sich die Frist um die entsprechende Anzahl von Monaten. Nach dem nun beschlossenen Steueränderungsgesetz soll diese Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt werden.

Die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in das Gesetz eingefügte Übergangsregelung schützt nur wenige Jahrgänge: Für Kinder, die im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollenden, bleibt alles beim Alten. Für diejenigen, die 2006 das 24. Lebensjahr vollenden, soll die Kindergeldberechtigung erst mit Vollendung des 26. Lebensjahrs wegfallen. Für behinderte Kinder soll es weiterhin beim 27. Lebensjahr bleiben.

Gutverdiener bleiben verschont

Die finanzielle Belastung von Eltern durch Betreuung und Unterhalt für Kinder ohne eigenes Einkommen, für die kein Kindergeld mehr bezogen wird, kann bis zu 7.680 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden (§ 33a Abs. 1 EStG). Eltern, die aufgrund ihres hohen Einkommens von den Kinderfreibeträgen profitieren, werden daher die Absenkung des Höchstalters für Kindergeld und Kinderfreibeträge nicht spüren, da die Unterhaltskosten für studierende Kinder das zu versteuernde Einkommen im gleichen Umfang mindern wie die Kinderfreibeträge. Die Mehrheit der Eltern jedoch profitiert nicht oder kaum von den Steuerfreibeträgen, da entweder die Kinder dazuverdienen müssen, oder das Einkommen der Eltern so gering ist, dass sie ohnehin wenig oder gar keine Steuern zahlen.

Was wir erreichen konnten

Die GEW hatte von Anfang an auch auf die Folgewirkungen der Kindergeldkürzung im Beamtenrecht hingewiesen. Hier konnten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf erreicht werden: Der Bezug von Waisen- oder Halbwaisengeld aus der Beamtenversorgung war bislang an den Kindergeldanspruch geknüpft. Die Kindergeldkürzung hätte zu einer Schlechterstellung der Beamten-Waisen geführt. Zukünftig endet auch der Anspruch auf Waisengeld unabhängig vom Kindergeldanspruch erst mit 27.

Die Folgen des vorzeitigen Kindergeldwegfalls im Beihilferecht sind ebenfalls gravierend. Studierende, die sich im Vertrauen auf ihre Beihilfeberechtigung i.d.R. von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen, müssen jetzt den vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung bezahlen. Der Finanzausschuss forderte daher Bund und Länder auf, für alle, die im Sommersemester 2006 bereits ein Studium aufgenommen haben, eine Vertrauensschutzregelung im Beihilferecht aufzunehmen. Damit fiele für diese zwar das Kindergeld weg, nicht aber der Beihilfeanspruch. Für die Bundesbeamten ist eine solche Regelung in Vorbereitung. Die Länder müssen sich dieser Regelung anschließen.

Am 21. Oktober demonstrieren

Kindern von BeamtInnen, die ab dem Wintersemester 2006/07 ein Studium aufnehmen, empfiehlt die GEW, sich gesetzlich zu versichern, wenn sie bis zum 25. Lebensjahr ihr Studium nicht beenden werden. Auch die meisten Leistungen, die für Kinder und Jugendliche gewährt werden, knüpfen weiterhin an den Kindergeldanspruch an. Diese Leistungen entfallen ohne Kindergeldberechtigung, z.B.:

  • Der Anspruch auf Steuerklasse II bei Alleinerziehenden
  • Der Anspruch auf Kinderzulagen im Besoldungsrecht und im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie bei der Riester-Förderung.

Diese Politik der Großen Koalition geht eindeutig und einseitig zu Lasten von Familien und Kindern. Diese Politik wird die GEW auch weiterhin massiv kritisieren und bekämpfen. Ein erster guter Anlass seinen Protest zu zeigen, ist der Aktionstag der Gewerkschaften für eine soziale Erneuerung am 21. Oktober.





   
   
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