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07.02.2012

GEW beschließt Forderungen
für die Tarifrunde 2012


03.02.2012

Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen bei Ämtern mit zeitlicher Be-
grenzung


02.02.2012

EuW 02/2012 ist jetzt exklusiv für Mitglieder verfügbar

27.01.2012

GEW zum 40. Jahrestag des „Radikalenerlasses“

27.01.2012
„Digitalisate“-Suche auf Schulcomputern



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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

05. Juni 2006
GEW übergibt Finanzministerium über 32.000 Lehrerunterschriften

GEW: „Häusliche Arbeitszimmer sind kein Privatvergnügen“ Arbeitszimmer auch künftig als Werbekosten anerkennen

Das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuer weiter als Werbungskosten anzuerkennen, hat die GEW) gefordert. Sie übergab Finanzstaatssekretär Axel Nawarth mehr als 32.000 Unterschriften von Lehrkräften, die sich gegen eine für 2007 geplante Änderung des Steuergesetzes stark machen. „Das häusliche Arbeitszimmer von Lehrerinnen und Lehrern sowie anderen Pädagogen ist kein Privatvergnügen. Können die Kosten künftig nicht mehr bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, ist das das gleiche, als wenn Arbeitnehmer die Kosten für ihr Büro als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Das ist absurd“, erklärte die stellvertretende GEW-Vorsitzende Marianne Demmer. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, die Kosten nur noch bei Selbstständigen anzuerkennen, bei denen das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.

Die GEW hält die Pläne der Bundesregierung für verfassungswidrig. Der Arbeitgeber Staat stelle Lehrerinnen und Lehrern kein Arbeitszimmer zur Verfügung. Dabei gehe er davon aus, dass die Lehrkräfte die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zuhause erledigen. Das dürfe der Staat als Steuergesetzgeber nicht ignorieren, begründete Demmer die Position der GEW.




   
   
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