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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

11. Juni 2006
Steueränderungsgesetz 2007: GEW übergibt Unterschriftenlisten an das Bundesfinanzministerium (BMF)

Kampf ums Arbeitszimmer

Die Lehrerinnen und Lehrer des Landes sind sauer. Wie alle Bürger werden sie schon durch die Steuerpolitik der Großen Koalition hart getroffen. Darüber hinaus sollen sie ab 2007 auch noch die Berechtigung verlieren, die Kosten für ihr eigenes Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Zehntausende von ihnen haben sich an der von der GEW initiierten Unterschriftenaktion beteiligt und unter der Überschrift „Arbeitszimmer sind Arbeitsmittel“ den Erhalt der steuerlichen Abzugsfähigkeit gefordert. In Berlin hat die GEW jetzt in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion die gebündelten Unterschriftenlisten an den Staatssekretär im BMF, Axel Nawarth, übergeben. Die GEW fordert eine Korrektur des Entwurfs für das Steueränderungsgesetz 2007 und legt dazu einen konkreten Formulierungsvorschlag vor.

Trotz aller öffentlichen und der Proteste von DGB und SPD ist Finanzminister Peer Steinbrück bei seiner harten Linie geblieben. Das Arbeitszimmer, das schon in der Vergangenheit ins Visier des Bundesfinanzministers geraten und in der Abzugsfähigkeit auf 1.250 Euro beschränkt worden war, soll nun ganz aus der Steuerabzugsliste verschwinden. Künftig sollen die kosten nur noch anerkannt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.“ Damit soll die einzige wesentliche Steuervergünstigung, auf die Lehrkräfte auf Grund ihrer beruflichen Situation zählen können, gestrichen werden. Denn natürlich haben sie neben ihrer häuslichen Tätigkeit im eigenen Arbeitszimmer auch ihren Dienst in der Schule zu leisten. Zwangsläufig verteilt sich ihre „gesamte“ berufliche Tätigkeit auf den schulischen Bereich und das eigene Heim.

Für die GEW ist dabei klar, dass die Erteilung von Unterricht und die Vor- und Nachbereitung von Unterricht als „untrennbare Einheit zusammen den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden“ . So die GEW in einem Schreiben an das BMF. Während der Schulträger für die Unterrichtserteilung entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stelle, gehe der Arbeitgeber bzw. Dienstherr davon aus, dass der Lehrkraft für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Dies werde dadurch deutlich, dass der Arbeitgeber „weder selbst ein Arbeitszimmer zur Verfügung stellt“ noch – was ja durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen möglich wäre – „den Schulträger dazu verpflichtet, dies zu tun.“ Die GEW verweist in diesem Zusammenhang auf die Regelung für im öffentlichen Dienst beschäftigte sogenannte „Telearbeiter“, denen die Kosten für häusliches Büro vom Arbeitgeber erstattet werden.

Nach Auffassung der GEW sind die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer notwendig zur Ausübung des Hauptberufs Lehrer / Lehrerin. Denn: „Die Unterrichtserteilung ist ohne Vor- und Nachbereitung weder möglich noch vom Dienstherrn gewünscht.“ Die Kosten für das Arbeitszimmer seien deshalb „zwingend als Werbungskosten anzusehen“. Und dann im spitzfindigen Umkehrschluss, aber voll in der juristischen Logik: Wolle man das Arbeitszimmer der privaten Lebensführung zurechnen, „so müsse man konsequenterweise allen Steuerpflichtigen, die ein Arbeitszimmer“ ( heißt: Büro in der Dienststelle) „gestellt bekommen, einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil berechnen“.

Die GEW macht einen konkreten Lösungsvorschlag. Die entsprechende Formulierung im Gesetzentwurf soll so ergänzt werden: „Dies gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet oder die Ausübung der hauptberuflichen Tätigkeit zwingend ein häusliches Arbeitszimmer voraussetzt.“ Mit dieser Formulierung wird die zwangsläufige Aufteilung der Tätigkeit von Lehrkräften auf Schule und eigenes Heim so berücksichtigt, dass die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Gespannt darf man auf die Reaktion aus Steinbrücks Ministerium sein. Auf eine frühere Stellungnahme der GEW in gleicher Sache ist die Antwort eher koalitionstypisch phantasielos ausgefallen: In einer solchen Situation müssten eben alle Bürger auf Privilegien verzichten.

Die GEW wird in jedem Fall am Ball bleiben und weiß auch den DGB hinter sich. Kontakte, sowohl schriftlich als auch persönlich, mit den Finanzausschüssen des Bundestages und des Bundesrates sind in Planung. Aber auch die Betroffenen selbst können die Dinge in die eigene Hand nehmen. Ein Beispiel hat Heiner Gutschmidt, Lehrervertreter im Ausschuss für Bildung des Kreistages Diepholz, geliefert. Kollege Gutschmidt hat beantragt, der Kreistag möge beschließen: „Für Lehrkräfte stellt der Schulträger einen der Arbeit und Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung.“

 




   
   
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