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Pressemitteilungen GEW
05.
Dezember 2006 Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist vom Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch VIII als Leistungsgesetz aufgenommen worden, um die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse in Deutschland zu gewährleisten. Dem Landesjugendamt kommt eine wichtige, die örtliche Ebene ergänzende und die Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse ausgleichende Funktion zu. Der Landesjugendhilfeausschuss ist überaus bedeutsam für die Mitbestimmung der Betroffenen und der Träger auf Landesebene. Die GEW sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Föderalismusreform von den Bundesländern dazu genutzt werden kann, sich von der Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse zu verabschieden. Niedersachsen spielt hierbei offenbar eine Vorreiterrolle. Die geplante Abschaffung von Landesjugendamt und Landesjugendhilfeausschuss im Eilverfahren macht auch deutlich, dass die von der Landesregierung geforderte Stärkung der Eigenverantwortung und der Bürgergesellschaft kaum mehr als eine leere Floskel ist.
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