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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

31. Mai 2005
Auswirkungen der Auflösung des Bundestages auf die dienstrechtliche Gesetzgebung

Die Gesetzentwürfe bleiben liegen

Die nach der nordrhein-westfälischen Landtagswahl angekündigte vorgezogene Bundestagswahl hat auch Auswirkungen auf die dienstrechtliche Gesetzgebung.
Mit Ablauf der jeweiligen Legislaturperiode findet der Bundestag rechtlich sein Ende. Seine Beschlüsse bleiben wirksam, aber alle noch nicht erledigten Gesetzesvorlagen werden gegenstandslos und müssen, wenn sich der nächste Bundestag mit ihnen befassen soll, erneut eingebracht werden.

Heute ist davon auszugehen, dass kein beamtenrechtliches Gesetz mehr über den 1. Durchgang im Bundesrat hinauskommen kann und damit dem Diskontinuitätsgrundsatz unterliegt. Die letzte Bundesratssitzung vor der Bundestagswahl im September findet am 8. Juli statt. Dies würde sowohl den Entwurf des Strukturreformgesetzes für den Öffentlichen Dienst wie das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz betreffen. Aufgeschoben ist zwar nicht aufgehoben, aber, dass beide Gesetzentwürfe nach der Bundestagswahl unverändert bleiben, ist unwahrscheinlich. Fast kann der Eindruck entstehen, dass besonders die Strukturreform unter einem unguten Stern steht, denn bereits das Zustandekommen der Eckpunkte zur Reform des öffentlichen Dienstrechts, die das Strukturreformgesetz umsetzt, war kontrovers.

Bis zum 23. Mai war vorgesehen, dass das Bundeskabinett das Strukturreformgesetz am 15. Juni beschließt und das Gesetzgebungsverfahren möglichst noch bis Ende 2005 abgeschlossen wird, da zum 1.Juli 2006 die neuen Bezahlungsstrukturen bundeseinheitlich für Neueinstellungen gelten sollen. Noch am 19. Mai wurde vom Bundesinnenministerium eine 3.Fassung des Gesetzentwurf verschickt. Unbeirrt hatte auch die Bundesleitung des Beamtenbundes in einer Presseerklärung vom 23.Mai das Innenministerium aufgefordert am Zeitplan festzuhalten. Da die Einführung von Besoldungsbandbreiten und die Aufspaltung der Bezahlung in Basisgehalt und Leistungsvariablen bei gleichzeitiger Kostenneutralität kaum im Interesse der Beschäftigten ist, werden diese die Verzögerung leicht verschmerzen.
Ein ähnlicher Zeitplan gilt für das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz. Dieses sieht unter anderen eine weitere Kürzung des Höchstversorgungssatzes auf 71,13 % bis 2010 und die wirkungsgleiche Übertragung der Anrechnung der Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung wie in der Rentenversicherung vor. Ab 2010 sollen maximal noch 855 Tage Hochschulzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden können. In der Rentenversicherung wirkt sich in Zukunft ein Hochschulstudium überhaupt nicht mehr rentensteigernd aus.

Deshalb ist strittig, ob der Gesetzentwurf die Anforderungen von Bernd Rürup zur wirkungsgleichen Kürzung von Pensionen und Renten erfüllt. Insoweit ließe sich auch hier mit der Verzögerung leben. Das ist aber nur noch eingeschränkt richtig, denn das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz wurde zusammen mit dem 3. Versorgungsbericht am 25. Mai vom Bundeskabinett beschlossen. Vorher wurde in den Gesetzentwurf noch die Übertragung der tariflichen Einmalzahlung in Höhe von jeweils 300 Euro in den Jahren 2005 bis 2007 für die Beamten des Bundes aufgenommen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, über die Gewährung von Einmalzahlungen in diesen Jahren selbst zu entscheiden. Das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz könnte zwar bei Nutzung aller Fristverkürzungsmöglichkeiten noch vom Bundesrat am 8. Juli im 2. Durchgang verabschiedet werden. Sonderlich wahrscheinlich ist dies jedoch bei der unklaren Tarifsituation zwischen den Gewerkschaften und den Ländern nicht. Aber wer weiß schon genau, welche taktischen Spielchen vor der Bundestagswahl noch laufen.
Unabhängig aller Taktik dürfte sich die Föderalismusreform vorerst erledigt haben, was heißt, dass die wieder aufgenommenen Gespräche zwischen Müntefering und Stoiber sicher nicht fortgesetzt werden.

Ohne dem Ausgang der Bundestagswahl vorzugreifen: Veränderungen sind wahrscheinlicher als die unveränderte Einbringung der Gesetze nach der Bundestagswahl. Aber das hat der Bundesinnenminister im Beteiligungsgespräch am 11. Mai mit der Feststellung schon vorweg genommen: „Eckpunkte sind keine Endpunkte“

REINHARD MARCKWALD

 

 

   
   
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