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Gesamtschule in Niedersachsen


11. Oktober 2008
Resolution

Aktion gegen die gesetzliche Vorgabe zur Fünfzügigkeit an neuen Integrierten Gesamtschulen

Im Land Niedersachsen gibt es sehr viel Unruhe. Grund: die gesetzlich vorgeschriebene Fünfzügigkeit für neue Integrierte Gesamtschulen. In der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom 2. Juli 2008 ist für neue Integrierte Gesamtschulen die Fünfzügigkeit als Mindestgröße vorgeschrieben. In keiner anderen Schulform gibt es solch eine große Mindestzügigkeit! Haupt- und Realschulen sollen zwei- bis vierzügig sein, die Gymnasien zwei- bis sechszügig. Schon bestehende vierzügige IGS dürfen so bleiben.

Die Zügigkeit an Integrierten Gesamtschulen hat zunächst einmal ausschließlich nur mit dem pädagogischen Konzept zu tun. Fast alle Gesamtschulen der sogenannten 2. Generation sind vierzügig, also klein und überschaubar, wo in kleinen Jahrgangsbereichen gute pädagogische und soziale Arbeit geleistet werden kann. So soll es auch bleiben.
Niedersachsen ist ein Flächenland. Überall entstehen Gesamtschulinitiativen, aber nicht überall kann jede IGS mit einer Fünfzügigkeit beginnen (und sie wollen es auch nicht!). Gesamtschulen dürfen in der Schulentwicklungsplanung nicht so gravierend benachteiligt werden.
Die gesetzliche Vorgabe der Fünfzügigkeit als Mindestgröße muss aufgehoben werden!

Der Schaumburger Kreistag hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2008 eine „Resolution gegen die geforderte Fünfzügigkeit zur Neugründung von Integrierten Gesamtschulen“ verabschiedet.
Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Schulträger so reagieren. Proteste von Schulträgern bleiben meistens nicht ohne Wirkung.

Resolution ist hier als PDF verfügbar
Artikel "Drei Integrierte Gesamtschulen für Schaumburg" ist hier als PDF verfügbar



 

 

 






   
   
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