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Tarifpolitik
Der Tarifabschluss 2009 im Bereich der Länder hat neben einer Erhöhung der Entgelte noch einige andere strukturelle Verbesserungen für aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte ergeben. In den §§ 8 und 9 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L) ist der Umgang mit vor dem 01.11.2006 begonnen Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegen sowie Vergütungsgruppenzulagen festgelegt. Die Berücksichtigung von Aufstiegszeiten war danach nur möglich, wenn sie bis zum 31.10.2008 bei Fortgeltung des BAT vollendet worden wären. Dies war nicht für alle Betroffenen möglich. Beschäftigte, die bei Fortgeltung des BAT in der Zeit vom 1. November 2008 bis 29. Februar 2009 wegen Erfüllung der Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 TVÜ höhergruppiert worden wären, müssen einen schriftlichen Antrag auf Berücksichtigung stellen. Dann findet die Regelung vom 01. März 2009 für sie Anwendung.
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