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GEW beschließt Forderungen
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GEW zum 40. Jahrestag des „Radikalenerlasses“

27.01.2012
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Pressemitteilungen GEW

25. Mai 2007
Pressemitteilung


Bundesarbeitsgericht entscheidet für Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit


Das Bundesarbeitsgericht hat am 08. Mai 2007 (Aktenzeichen: 9 AR 874/06) entschieden, dass die Regelung des § 9 TzBfG für eine/n Teilzeitbeschäftigte/n einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit dann gibt, wenn der Arbeitgeber eine volle Stelle zu vergeben hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Arbeitgeber wollte eine Stelle mit einer Wochenstundenzahl von 40 Stunden (tariffrei) neu besetzen. Das Arbeitsverhältnis des Klägers unterliegt hingegen einem Tarifvertrag mit einer regelmäßigen wöchentlichen vollen Arbeitszeit von 36 Stunden. Der Kläger war in Teilzeit beschäftigt.. Er wollte nun seine Arbeitszeit erhöhen und hat sich auf die neu zu besetzende Stelle beworben. Der Arbeitgeber stellte sich auf den Standpunkt, dass er dem Arbeitnehmer deswegen diesen Arbeitsplatz nicht anbieten könne, da dieser Arbeitsplatz tariffrei und nicht wie der des Arbeitnehmers tarifgebunden sei.
Dies sah das Bundesarbeitsgericht anders und gab der Klage des Arbeitnehmers unter Bezugnahme auf § 9 TzBfG statt.


Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts ist hier als PDF-Datei verfügbar

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