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12. Oktober 2009
Artikel aus EuW 10/2009

Der Fall Brandt: Chronik eines Skandals


VON KARL OTTE

Jeder Skandal läuft sich irgendwann tot, so auch derjenige, in dem der Landesvorsitzende der GEW, Eberhard Brandt, das Opfer sein sollte. Der Stein, der gegen ihn erhoben wurde, ist den Verursachern auf die eigenen Füße gefallen, der Alltag inzwischen wieder eingekehrt. Das gibt Gelegenheit, den Ablauf noch einmal zusammenzufassen und eine Bilanz zu ziehen.

Die Ausgangssituation
Alles begann mit einem Routinevorgang. Wegen seiner Verpflichtungen als Vorsitzender und Mitglied des Schulhauptpersonalrats erteilt Eberhard Brandt seit Jahren keinen Unterricht mehr. In der Vergangenheit war er teilweise als Personalrat freigestellt, teilweise wurden Unterrichtsstunden der GEW zugewiesen, die dafür einen Ausgleich an das Land zahlte. Es verblieb ein kleiner Rest an Unterrichtsverpflichtung, der dazu dienen sollte, dass im Plus stehende Arbeitszeitkonto auszugleichen. Zum Schuljahresbeginn 2008/09 reduzierte Eberhardt Brandt seine Freistellung als Personalrat, stattdessen sollte die Stundenzuweisung an die GEW aufgestockt werden. Hier unterlief ein kleiner Fehler, der dafür nötige Antrag wurde nicht zum Schuljahresbeginn, sondern erst im November 2008 gestellt. Da war an sich kein Problem, da so etwas auch schon in der Vergangenheit vorgekommen war und dann Anträge rückwirkend bewilligt wurden. Alles schien seinen Lauf zu nehmen, die Schulleiterin wurde gefragt, ob sie mit der Erhöhung der Zuweisung einverstanden sei, was diese bejahte, das Einverständnis von Eberhard Brandt eingeholt.

Genese eines Skandals
Einen Bruch gab es Anfang Dezember 2008, nachdem sich das Kultusministerium eingeschaltet hatte. Jetzt wurde akribisch nachgeforscht, ob Eberhard Brandt seiner Unterrichtsverpflichtung in den vergangenen Jahren nachgekommen war. Die von der Schulbehörde und Schule gelieferten Ergebnisse wurden dabei sehr wahrscheinlich in völlig unprofessioneller Weise fehlinterpretiert. Die angefallenen Minderstunden, die dem Ausgleich des Arbeitszeitkontos dienen sollten, wurden von der Behörde in Form von Halbjahressalden ausgewiesen, am Schluss ergaben sich 66,5 Stunden. Im Ministerium scheinen jedoch die Salden addiert worden zu sein. In der Tagespresse, die sich auf inoffizielle Mitteilungen (des Ministeriums) beruft, ist von 250 bis 500 Fehlstunden die Rede. Äußerungen der Schulleiterin, die sich für eine weitere vollständige Freistellung stark machte und darauf hinwies, dass es zu der Zeit, als Eberhard Brandt noch einige Unterrichtsstunden unterrichten musste, wegen gewerkschaftlicher Termine häufig zu Ausfällen gekommen sei und Eltern sich beschwert hätten, wurden offenbar so interpretiert, dass pflichtmäßiger Unterricht nicht erteilt wurde.

Der Skandal
Entgegen einer jahrzehntelangen Praxis wird Eberhard Brandts Antrag auf Zuweisung weiterer Unterrichtsstunden Anfang März auf Anweisung des Staatssekretärs Uhlig abgelehnt. Die dahinter stehende Absicht: Im Falle der Bewilligung wäre das Stundenkonto ausgeglichen gewesen, das sollte offenbar verhindert werden. Ebenfalls Anfang März wird die Schulbehörde aufgefordert, wegen des Unterrichtsfehls die Einleitung dienstrechtlicher Schritte zu prüfen.

Eine besondere Dynamik bekommt die Angelegenheit Ende März. Der Pressesprecher des Kultusministeriums teilt dem Präsidenten der Schulbehörde mit, dass die Presse an dem Fall „dran“ sei und dringend etwas passieren müsse, gemeint ist die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Tatsächlich werden wesentliche Teile der internen Akten an die Zeitschrift Focus weitergeleitet, die daraus wörtlich zitiert und Eberhardt Brandt als Schulschwänzer denunziert. Die Aktenweitergabe ist eine Straftat, ein Täter konnte bisher von der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt werden.

Ebenfalls Ende März präsentiert der für das Disziplinarverfahren zuständige Bearbeiter der Schulbehörde das Ergebnis seiner Prüfung: Weder Eberhard Brandt noch seiner Schulleiterin kann eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten vorgeworfen werden. Diese Position macht sich der Präsident der Schulbehörde zu Eigen und rät dem Staatssekretär mehrfach von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ab. Am 21. April 2009 muss er dem Standort Braunschweig jedoch mitteilen, er sei "nach erneuter Klärung mit der Spitze des niedersächsischen Kultusministeriums...heute angewiesen worden, „ die bereits im Entwurf vorliegenden Disziplinarverfügungen abzusenden. Der Präsident unternimmt einen letzten Versuch und telefoniert mit der Kultusministerin, die ihm in einer SMS Folgendes mitteilt "Wir unterstehen alle dem Legalitätsprinzip. Wenn der Verdacht auf ein Dienstvergehen vorliegt, dann sind wir zu Prüfung verpflichtet. Da gibt es die Verpflichtung alle gleich zu behandeln, auch wenn die GEW betroffen ist." Nachdem es Eberhard Brandt schon aus der Presse erfahren hat, wird er jetzt offiziell über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens informiert.

Nach kurzer Zeit ist offensichtlich, dass die disziplinarrechtlichen Vorwürfe unhaltbar sind. Es dauert allerdings noch einige Monate, bis die gegen Eberhardt Brandt und seine Schulleiterin eingeleiteten Disziplinarverfahren eingestellt werden. Zwischenzeitlich wird der Staatssekretär entlassen.

Resümee
An den gegenüber Eberhard Brandt erhobenen Vorwürfen war von Anfang an nichts dran. Die Arbeitszeitverordnung erlaubt es ausdrücklich, Mehr- oder Minderstunden anzusammeln. Dabei kann die gewünschte Zahl von 40 Stunden auch überschritten werden, was in Niedersachsen hundertfach geschieht, ohne dass irgendein Schulleiter oder Lehrer je disziplinarrechtlich zur Rechenschaft gezogen wurde.

Die Einleitung des Verfahrens war der Versuch, das Verhalten Eberhard Brandts zu skandalisieren und damit ihn und die GEW zu schädigen. Einmalig in der Geschichte des Landes ist es, dass ein Beamter erstmals aus der Presse von der Einleitung eines gegen ihn gerichteten Verfahrens erfährt. Es kann keine konkrete Person beschuldigt werden, Akten an den Focus weitergegeben zu haben, hier gilt die Unschuldsvermutung. Zumindest sah man sich durch die Presseartikel getrieben oder ermutigt, den Weg der Skandalisierung zu beschreiten. Offenbar ist man in Niedersachsen noch nicht hinreichend geübt, auf diese Art Politik zu betreiben. Das Vorgehen des Ministeriums war äußerst dilettantisch. Für jede Person mit zumindest minimalen Kenntnissen im Bereich des Schul- und Disziplinarrechts, so auch für die Mitarbeiter der Schulbehörde, war die Haltlosigkeit der Vorwürfe evident, die Sache musste schiefgehen.

Die Verfahrenseinleitung wird von der Ministerin und von CDU-Politikern damit gerechtfertigt, dass angesichts des Unterrichtsfehls eine gesetzliche Pflicht zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens bestanden habe. Das ist falsch. Ein Verfahren darf nach dem Disziplinargesetz nur eingeleitet werden, wenn es dafür "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte", also gewichtige Verdachtsmomente gibt, es gilt der Grundsatz: Erst prüfen, dann einleiten, nicht umgekehrt. Das hätte auch die sich beratungsresistent zeigende Ministerin wissen müssen, sie ist Juristin.

Inzwischen sind sowohl Ministerium als auch GEW bemüht, zu einem normalen und an Sachfragen orientierten Umgang zurückzufinden. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack.



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