09.
Dezember 2008
Tariftelegramm
Bundestarifkommissionen von GEW und ver.di fordern acht Prozent
Die Bundestarifkommissionen von GEW und ver.di haben am 4. beziehungsweise 9. Dezember 2008 die Forderungen für die Tarifrunde 2009 beschlossen. Kernforderung für diese Tarifrunde, die ausschließlich im Länderbereich stattfindet, ist eine achtprozentige Entgelterhöhung bei einer zwölfmonatigen Laufzeit. Damit soll bei der Bezahlung der Beschäftigten der Länder der Anschluss zur Bezahlung beim Bund und den kommunalen Arbeitgebern gehalten werden.
Forderungen der GEW
Zusätzlich fordert die GEW eine Reihe von Veränderungen im Manteltarifrecht, mit denen vor allem die Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung von Lehrkräften und anderen Beschäftigten mit Hochschulabschluss beseitigt werden sollen. Hierzu gehören
- die Anrechnung von Ausbildungszeiten, wie zum Beispiel das Referendariat und Zeiten einer Promotion auf die Stufenlaufzeit,
- die Eindämmung des Wildwuchses durch die Ersetzung der "Kann-Regelung" zur Berücksichtigung von förderlichen Zeiten bei der Stufenzuordnung durch eine verbindliche tarifliche Regelung,
- bei einem Arbeitgeberwechsel die vollständige Berücksichtigung von Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung die bei einem anderen Arbeitgeber zurückgelegt worden sind, einschließlich der so genannten Restlaufzeiten und
- eine sachgerechte Bezahlung derjenigen Beschäftigten, die in die Vergütungsgruppe II b ohne Aufstieg in die Vergütungsgruppe II a eingruppiert und zurzeit fehlerhaft der Entgeltgruppe III zugeordnet sind.
Neues Eingruppierungsrecht notwendig
Von zentraler Bedeutung sind die Forderungen, die die Bundestarifkommission der GEW zur Tarifierung der Eingruppierung der Lehrkräfte und der Beschäftigten im Wissenschaftsbereich beschlossen hat. Im Vorgriff auf die Verhandlungen für ein neues Eingruppierungsrecht fordert die GEW, dass nach der Tarifrunde 2009 Schritte zur alsbaldigen Aufnahme von vorgezogenen Verhandlungen zu tariflichen Regelungen über die Eingruppierung von Lehrkräften und zu einer Entgeltordnung für den Wissenschaftsbereich verbindlich vereinbart und die Ergebnisse der Verhandlungen mit Bund und VKA zum Eingruppierungsrecht im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes auf die Länder übertragen werden.
Eng mit der Schaffung des Eingruppierungsrechts verbunden ist die Forderung von GEW und ver.di, dass für die Zeit bis zum In-Kraft-Treten des neuen Eingruppierungsrechts die Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege für alle Beschäftigten zu reaktivieren sind. Nur so können hohe Entgeltverluste gegenüber dem BAT/BAT-O-Niveau verhindert werden.
Alle Arbeitsverhältnisse an Hochschulen tariflich schützen
Längst überfällig ist die Ausweitung des Tarifschutzes auf alle Arbeitsverhältnisse im Bereich von Hochschule und Forschung. Deshalb fordert die GEW, dass studentische Beschäftigte und wissenschaftliche Hilfskräfte unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Beschäftigungsverhältnisse und die Lehrkräfte an Kunst- und Musikhochschulen in den Geltungsbereich des TV-L einbezogen werden.
Tarifrunde ist auch Besoldungsrunde
Die Tarifrunde 2009 betrifft nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder. Auch die Beamtinnen und Beamten sind in der Tarifauseinandersetzung gefordert. Nur durch solidarisches Handeln kann verhindert werden, dass die Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einerseits und die Beamtinnen und Beamten andererseits gegeneinander ausspielen. Motor für die Entwicklung der Besoldung muss auch weiterhin das erkämpfte Tarifentgelt sein. Deshalb fordern die GEW und ver.di die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Referendarinnen und Referendare sollen mindestens eine Erhöhung der Anwärterbezüge um 120 € erhalten. Die Bundestarifkommission der GEW erwartet allerdings auch, dass sich die Beamtinnen und Beamten in die Tarifauseinandersetzung erkennbar einbringen. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte darf nicht mehr als Vorwand für beamten- und besoldungspolitische Enthaltsamkeit in der Tarifrunde dienen.
Weitere Tarifziele
Die Bundestarifkommission der GEW hat sich intensiv mit einer Reihe weiterer Forderungen beschäftigt, die allerdings nicht sofort in der Tarifrunde umgesetzt werden können. Hierzu gehören
- zeitnahe Tarifverhandlungen über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und deren Übergang in die Altersrente - unter anderem durch verstärkte Neueinstellungen und Fortführung des Altersteilzeittarifvertrages,
- die Überwindung der noch bestehenden Unterschiede zwischen dem Ländertarifrecht in den Tarifgebieten West und Ost durch Schritte zur Angleichung des Tarifrechts Ost an das Tarifrecht West, insbesondere bei der Jahressonderzahlung,
- die Weiterentwicklung des § 40 TV-L (Wissenschaft), bei der die GEW insbesondere tarifliche Regelungen zur Eindämmung der Befristungswillkür, zur Absicherung von Qualifizierungszeiten und zum Umfang von Lehrverpflichtungen anstrebt.
Die Bundestarifkommission hat zudem bekräftigt, dass es das strategische Ziel der GEW sein muss, bestehende statusbedingte Unterschiede zu überwinden. Dieses Ziel ist langfristig durch ein einheitliches Personalrecht für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu erreichen.
Aktionen und Warnstreiks vorbereiten
Die Forderungen sind nicht allein am Verhandlungstisch durchsetzbar. Deshalb bereitet die GEW Aktionen und Warnstreiks, in die auch die Beamtinnen und Beamten einbezogen werden, vor. Schwerpunkte werden in der Zeit zwischen der zweiten Verhandlungsrunde am 26. Januar 2009 und der dritten Verhandlungsrunde am 14./15. Februar 2009 liegen. Damit soll Druck auf die Tarifgemeinschaft deutscher Länder in der dritten Verhandlungsrunde erzeugt werden, ein abschlussfähiges Angebot vorzulegen.