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Ratgeber, Broschüren und Unterrichtsmaterialien
Seit dem 01.08.2007 ist das „Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“, das der Landtag im Juni 2006 mit den Stimmen von CDU/FDP und den Bündnisgrünen verabschiedet hatte, in Kraft getreten. Die Schulen sind damit verpflichtet, einen Schulvorstand einzurichten, in dem zukünftig die wesentlichen innerschulischen Entscheidungen getroffen werden. Die Gesamtkonferenz, in der bisher die an Schule Beteiligten alle wesentlichen Entscheidungen der Schule fällen konnten, hat ihre Allzuständigkeit verloren und der größte Teil der administrativen und pädagogischen Zuständigkeiten ist auf den Schulvorstand und insbesondere die Schulleiterin bzw. den Schulleiter übergegangen.
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