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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz
01.
März 2008 „Ab 1. Januar 2008 werden alle niedersächsischen Schulen über ein eigenes Basisbudget aus Landesmitteln verfügen können. Die Verwendung des Geldes wird vom Schulvorstand … entschieden“, hat Kultusminister Busemann im Dezember mitgeteilt. Für ihn ein großer Schritt bei der Umsetzung des Konzepts der „Eigenverantwortlichen Schule“. Die GEW kritisiert die Art und Weise der Einführung und die mit dem Budget verbundene Tendenz zu Billigstunden. Basisbudget und erhöhtes Budget Das „Budget der Eigenverantwortlichen Schule“ wird 2008 insgesamt gut 67 Millionen Euro umfassen. Es setzt sich zusammen aus dem Basisbudget für alle Schulen und einem erhöhten Budget und ggf. Einnahmen von Dritten. Das Basisbudget umfasst die bisherigen Einzelbudgets für Schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF) und Schulfahrten. Gemäß Erlass vom 14.12.2007 erhalten kleine Schulen mindestens 800 Euro, große Schulen bis zu 14.000 Euro. Die Höhe des jeweiligen Betrages des Basisbudgets wird gestaffelt nach je zehn sogenannten Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) berechnet. Eine VZLE ergibt sich aus der an der jeweiligen Schule geltenden Regelstundenzahl. Für die ersten zehn VZLE gibt es je VZLE 250 Euro, bis 20 jeweils 210, bis 30 jeweils 170, bis 40 jeweils 130 und ab 40 jeweils 90 Euro. Grundlage für die Ermittlung des Budgets zum Beginn des Haushaltsjahres sind die Soll-VZLE der Schulstatistik für das dann laufende Schuljahr. Ein erhöhtes Budget erhalten Ganztagsschulen, die Lehrerstunden kapitalisiert haben, Verlässliche Grundschulen, Schulen, die an den Modellversuchen „Personalkostenbudgetierung an großen Schulen“ und „Erweiterte Eigenverantwortung in Schulen und Qualitätsvergleiche in Bildungsregionen und Netzwerken“ teilnehmen. Die Verteilerschlüssel für das erhöhte Budget werden gesondert vom Kultusministerium festgelegt und den Schulen mitgeteilt. Was muss bezahlt werden? Laut Erlass ist das Budget für alle Landesaufgaben bestimmt, insbesondere für die Qualifizierung und unterrichtsbezogene Maßnahmen einschließlich der Fortbildung der Eltern- und Schülervertretungen in den Schulvorständen, Mehrarbeit, Arbeitsverträge mit Pensionären und Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften. Zu den mindestens wahrzunehmenden Aufgaben gehört an allen Schulen die Finanzierung der Reisekosten (Durchführung von Schulfahrten im Inland und Studienfahrten) und die Übernahme der Kosten für die schulinterne Fortbildung. Schulen, die ein erhöhtes Budget erhalten, leisten aus dem Budget zusätzlich Ausgaben z. B. für den Ganztagsbetrieb (Beschäftigung von außerschulischen Fachkräften im Rahmen von befristeten freien Dienstleistungsverträgen, Mittel für Kooperationsverträge zur Einrichtung ganztagsspezifischer Angebote) oder die Verlässlichkeit der Grundschule (z. B. Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeitern/innen - PMs). Die Verantwortung für die Bewirtschaftung und die Einhaltung des Budgets im Rahmen der inhaltlichen Vorgaben liegt bei der jeweiligen Schule. Zahlungen für Personalausgaben werden vom Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) abgewickelt. Sonstige Zahlungsvorgänge sind von der Schule über ihr Schulgirokonto zu leisten oder von der Landesschulbehörde, solange kein Schulgirokonto geführt wird. Ein Erlass mit Vorschriften zur Führung von Girokonten durch die Schulen steht noch aus. Das Geld ist schnell ausgegeben Auf den ersten Blick ein tolles Angebot: 800 Euro für eine kleine Grundschule, 14.000 Euro als Basisbudget für ein großes Gymnasium. Aber was muss davon alles bezahlt werden? Früher gab es zahlreiche Fortbildungsangebote, die z. B. das Land oder die regionalen Fortbildungszentren im Wesentlichen unentgeltlich angeboten haben. In Zukunft müssen die Kosten aus dem Budget der Schule bezahlt werden. Fortbildung ist auf dem Markt einzukaufen. Da kann sehr schnell ein vierstelliger Betrag fällig werden, wenn z. B. mehrere Fachgruppen einer Schule Fortbildungsangebote zur Entwicklung der Unterrichtsqualität in Anspruch nehmen wollen oder auch Fahrtkosten zu Veranstaltungen zu erstatten sind. Ein neuer Posten kommt auf alle Fälle hinzu: Die Schulung der Vertreter/innen der Eltern und Schüler im Schulvorstand, auf die im Budget-Erlass direkt hingewiesen wird. Ein Fortbildungswochenende kann da ohne Weiteres mit 1.000 Euro zu Buche schlagen. Und das sind keine einmaligen Ausgaben. Schülervertreter/innen werden z. B. jedes Jahr neu gewählt. 2009, 2011 und ab dann jährlich hat die Schule den Erfolg ihrer Arbeit zu überprüfen. Sie muss ihre Arbeit evaluieren (lassen). Auch das wird Schul-Geld kosten, wenn man z. B. eine Agentur damit beauftragt, Evaluationssoftware zur Datenerhebung kauft oder einen Analysten bezahlt, der Evaluationsumfragen qualifiziert auswertet. Erheblicher Verwaltungsaufwand Es zeigt sich schon jetzt, dass der Aufwand zur Verwaltung des Budgets erheblich ist. Gut 1.800 Grundschulen müssen bei der Einstellung von Pädagogischen Mitarbeitern umstellen von einem Stunden- auf ein Geldbudget. Die Schulleitungen haben über die Eingruppierung zu entscheiden und darüber, ob die Schule berechtigt ist, eine Erhöhung des zugewiesenen Budgets zu beantragen. Welches Formblatt gilt, gibt es Fristen, welche Anlagen sind beizufügen? An Gymnasien und Gesamtschulen z. B. sollen Lehrkräfte nebenamtlich eingestellt, Unterrichtsstunden aufgestockt, Mehrarbeit angeordnet und Arbeitszeitkonten abgebaut werden. Nebenbei ist ein Kooperationsvertrag abzuschließen für den Ganztagsbetrieb und demnächst sind wieder Einstellungsgespräche zu führen. Welche Regelung gemäß TV-L (ca. 180 Seiten) gelten eigentlich für den Angestelltenteilzeitvertrag? Die Landesschulbehörde ist in der Pflicht, die Schulen durch Fortbildungen zu informieren. Wer kann das wann leisten? Das NLBV berichtet von hohem Informationsbedarf der Schulen in haushaltsrechtlichen und buchungstechnischen Fragen. Auch hier ist die Personaldecke äußerst dünn. Viele neue Aufgaben, wenig bis gar keine Ressourcen! Budgetierung fördert „Billigstunden“ Wohin die Budget-Reise letztendlich gehen kann, zeigen zwei aktuelle Beispiele. Die ab dem kommenden Jahr genehmigten Ganztagsschulen bekommen als „Ganztagszuschlag“ nicht mehr Lehrerstunden, sondern nur noch Budgetmittel zugewiesen. Das hat im Wesentlichen zwar haushaltstechnische Gründe, wird aber eine ähnliche Wirkung haben. Es werden keine voll ausgebildeten Lehrkräften auf normal besoldete Stellen eingestellt, sondern vermehrt prekäre Arbeitsverhältnisse geschaffen. Wird hier ein zweiter Arbeitsmarkt für die Lehramtsstudenten/innen geschaffen, die nur den Bachelor-Abschluss vorweisen können?
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