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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

27. Mai 2011
Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/12

Niedersächsischer Landtag beschließt Besoldungs- und Versorgungserhöhungen


Besoldungstabellen werden der Juni-Ausgabe der E&W beigelegt

Der Landtag hat am 25. Mai 2011 das  „Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2011 und 2012“ verabschiedet und somit  das Tarifergebnis vom 10. März 1:1 auf die Landes- und Kommunalbeamten in Niedersachsen übertragen. Die ungeschmälerte Übertragung des insgesamt befriedigenden Tarifergebnisses ist positiv zu bewerten.

Folgende Erhöhungen der Bezüge werden vorgenommen:

  • Die Besoldung und die Versorgungsbezüge werden rückwirkend zum 1. April 2011 um 1,5% angehoben
  • Eine weitere Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge erfolgt  zum 1.1. 2012 um 1,9%.
  • Die zum 1. 1. 2012 erhöhten Grundgehaltssätze und Versorgungsbezüge  werden anschließend um einen Sockelbetrag von 17 € angehoben
  • Die Bezüge der Anwärterinnen und ReferendarInnen werden ebenfalls um 1,5% zum 1.4. 2011 und dann zum 1. 1. 2012 um 1,9% angehoben. Die ab 1. 1. 2012 geltenden Grundgehaltssätze werden weiterhin um einen Sockelbetrag von 6 € erhöht.
  • Für die Monate Januar – März 2011 erfolgt eine Einmalzahlung von 360 €
  • Die Höhe der Einmalzahlung für die VersorgungsempfängerInnen richtet sich nach dem jeweils maßgebenden Ruhegehaltssatz
  • Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst (AnwärterInnen und ReferendarInnen) erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120 €.

Die ab 1. 4. 2011 geltenden Besoldungstabellen werden der Juni-Ausgabe der „Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen“ beigelegt und in Kürze auf unserer Homepage eingestellt.

Wenn auch die beschlossen Besoldungserhöhungen zu begrüßen sind, so muss  die Landesregierung vor dem Hintergrund eines sich bundesweit zuspitzenden Lehrkräftemangels auch strukturelle Verbesserungen vornehmen. Als erstes betrifft dies die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“).
Neben guten Arbeitsbedingungen in den Schulen zählt die Bezahlung zu den wichtigsten Faktoren in der Konkurrenz um  Lehrkräfte.

Die GEW wird ihre Vorstellungen eines niedersächsischen Besoldungsgesetzes gegenüber der Landesregierung vertreten und sich mit Nachdruck für eine Verbesserung der Besoldungsstruktur  einsetzen.
Gute Einkommens- und Arbeitsbedingungen sind unverzichtbar für die Gewinnung des dringend benötigten Lehrkräftenachwuchses!  Dafür steht die GEW!





   
   
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