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Tarif- und Besoldungsrunde 2011 (Länder)


14. April 2011
Tarif- und Besoldungsrunde 2011

Landesregierung legt Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung vor
Tarifergebnis wird 1:1 übertragen


Das Landeskabinett hat am 12. April eine Gesetzesvorlage des Finanzministeriums zur Anpassung der Besoldung und Versorgung gebilligt und zur Anhörung freigegeben.

Der „Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2011 und 2012“ beinhaltet die Übertragung des Tarifergebnisses vom 10. März auf die Landes- und Kommunalbeamten in Niedersachsen.

Folgende Erhöhungen sind vorgesehen:

  • Die Besoldung und die Versorgungsbezüge werden rückwirkend zum 1. April 2011 um 1,5% angehoben
  • Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge zum 1.1. 2012 um 1,9% und anschließende Erhöhung der ab 1.1.2012 geltenden Grundgehaltssätze und Versorgungsbezüge um 17 €
  • Die Bezüge der Anwärterinnen und ReferendarInnen werden ebenfalls um 1,5% zum 1.4. 2011 und dann zum 1. 1. 2012 um 1,9% und dann um 6 € angehoben
  • Einmalzahlung von 360 € für die Monate Januar – März 2011
  • Die Höhe der Einmalzahlung für die VersorgungsempfängerInnen richtet sich nach dem maßgebenden Ruhegehaltssatz
  • Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst(AnwärterInnen und ReferendarInnen) erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120 €.

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Anpassungen bilden die tariflichen Erhöhungen des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten der Länder vollkommen ab.
Der Gesetzentwurf soll im Mai-Plenum des Landtages abschließend beraten und verabschiedet werden.
Nach Verabschiedung im Landtag wird die GEW die neuen Besoldungstabellen herausgeben und sie sowohl auf die Homepage www.gew-nds.de einstellen als auch der „Erziehung und Wissenschaft“ beilegen.





   
   
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