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Beamtenrecht
und Beamtenversorgung
21.
Juni 2005
Von Ilse Schaad und Gesa Bruno-Latocha
Beamtenversorgung mal
wieder im Gespräch
Die Beamtenversorgung ist mal wieder ins öffentliche
Gerede gekommen. Das hat zwei Gründe: Zum einen hat die Bundesregierung
am 25. Mai 2005 den Dritten Versorgungsbericht vorgelegt, zum
Zweiten hat sie am gleichen Tag im Bundeskabinett den Entwurf
für ein „Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz“ beschlossen,
mit dem die Rentenreform vom letzten Jahr „wirkungsgleich“
auf die Beamtenversorgung übertragen werden soll. Wir wollen
auf beide einen genaueren Blick werfen.
Dritter Versorgungsbericht vorgelegt
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Zum dritten
Mal hat die Bundesregierung einen Versorgungsbericht vorgelegt.
Seit Mitte der 90er Jahre ist sie hierzu einmal pro Legislaturperiode
verpflichtet. Der Versorgungsbericht soll die „Belastung“
der öffentlichen Haushalte mit Ausgaben für die Altersversorgung
der Beschäftigten im öffentlichen Dienst aufzeigen. Der
Bericht dokumentiert viele interessante Details zur Beamtenversorgung
– gerade für die über 560 000 Beamtinnen und Beamten
im Schuldienst, die immerhin gut 40 Prozent aller Beamten bei Bund,
Ländern und Gemeinden stellen.
Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil wird die Entwicklung
in der Vergangenheit dargestellt, im zweiten Teil wird die Entwicklung
bis zum Jahr 2050 prognostiziert. Mit Hilfe verschiedener Modellbiografien
wird gezeigt, wie weitreichend die Einschnitte durch die verschiedenen
Versorgungsreformgesetze seit 1992 sind. Die neuen, zeitgleich mit
dem Versorgungsbericht im Bundeskabinett beschlossenen Kürzungspläne
sind dabei noch nicht berücksichtigt. Für Beamtinnen und
Beamte, die eine durchgehende Berufstätigkeit ab dem 20. (bei
Akademikern ab dem 25.) Lebensjahr bis zur regulären Altersgrenze
vorweisen können, fällt das Ruhegehalt durch die Reformen
„nur“ 6,2 bis 6,5 Prozent geringer aus. Aber schon die
Abschläge, die bei Inanspruchnahme der Antragsaltergrenze (ab
63) fällig werden, lassen den Verlust auf über 13 Prozent
ansteigen.
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Dienstunfähige mit starken
Einbußen
Richtig schmerzhaft werden die Einbußen durch die ungünstigere
Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit. In den gewählten
Modellfällen, in denen die Beamten mit 54 oder 55 Jahren dienstunfähig
werden, kumulieren sich die Verluste auf 21,5 bis zu 32 Prozent.
Im Durchschnitt lagen im Jahr 2003 die monatlichen Ruhegehälter der
wegen Dienstunfähigkeit pensionierten Beamtinnen und Beamten um 400
Euro unter denen der übrigen neu Pensionierten.
Dieser Befund wird brisant vor dem Hintergrund der Daten über Gründe
und Alter derjenigen, die neu in den Ruhestand eintreten. Von den Beamtinnen
und Beamten der Gebietskörperschaften, die im Berichtsjahr 2002 in
den Ruhestand getreten sind, sind 30 Prozent wegen Dienstunfähigkeit
ausgeschieden; davon immerhin fast zwei Fünftel vor dem 55. Lebensjahr.
Allerdings ist die Streuung ganz erheblich: Während im einfachen
und im mittleren Dienst – also den Gruppen mit ohnehin niedrigeren
Pensionen – mehr als 80 Prozent der Frauen und fast 40 Prozent der
Männer wegen Dienstunfähigkeit ausschieden, lagen die Werte
bei Richtern und bei Hochschullehrern weit unter dem Durchschnitt.
Besonderheiten im Schuldienst
Im Schuldienst lag der Anteil der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig
Pensionierten bei 41 Prozent und damit weit höher als sonst in vergleichbaren
Ämtern. Von diesen Frühpensionierten hatten mehr als die Hälfte
die Diagnose „psychische und andere Verhaltensstörungen“.
Auffällige Unterschiede zeigen sich zwischen Männern und Frauen
(letztere weisen höhere Frühpensionierungsraten auf) sowie zwischen
gehobenem und höherem Dienst (in letzterem lag der Anteil niedriger).
In der Tabelle 1 sind einige Werte für den Schuldienst zusammengefasst.
Interpretationsbedürftig ist die Entwicklung der Pensionierungen
wegen Dienstunfähigkeit in den Jahren 2000 bis 2002. Nach extrem
hohen Werten im Jahr 2000 (dem letzten Jahr ohne Abschläge beim vorzeitigen
Ruhestand) sind die Zahlen nämlich in allen Bereichen stark zurückgegangen
(zu den Werten für den Schuldienst siehe Tabelle). Hier liest der
Bericht einen „Erfolg der Politik der vergangenen Jahre“ heraus:
In dem
Rückgang zeige sich, dass die Abschläge zu weniger Frühpensionierungen
führten. Das ist zynisch: Statt für bessere Arbeitsbedingungen
im Schuldienst zu sorgen, straft man die gesundheitlich angeschlagenen
Kolleginnen und Kollegen finanziell ab. Es muss aber bezweifelt werden,
dass der Rückgang von Dauer ist, denn durch Abstrafen wird kein Kollege
gesünder. Mittelfristig dürfte sich die Zahl der wegen Dienstunfähigkeit
vorzeitig Pensionierten daher wieder dem langjährigen Mittel angleichen.
Frauen haben niedrigere Pensionen
Ehemalige Beamtinnen beziehen im Schnitt deutlich geringere Ruhegehälter
als ihre männlichen Kollegen. Der Durchschnittswert bei westdeutschen
Pensionären aus dem Schuldienst lag im Januar 2003 bei 3290 Euro
im höheren und 2740 Euro im gehobenen Dienst. Die entsprechenden
Werte bei den Frauen lagen bei 2870 Euro im höheren Dienst und 2340
Euro im gehobenen Dienst.
Hinter den Durchschnittswerten verbirgt sich eine erhebliche Streuung
(die leider nicht nach Männern und Frauen getrennt ausgewiesen ist):
Rund 1,7 Prozent der pensionierten Lehrkräfte beziehen eine Pension
von unter 1500 Euro, weitere 18 Prozent zwischen 1500 Euro und 2000 Euro.
Auf der anderen Seite stehen immerhin rund ein Viertel der pensionierten
Lehrkräfte, die monatlich über 3.500 °Ë brutto erhalten.
Auffällig niedrig fielen die durchschnittlichen Pensionen in den
neuen Ländern aus. Insgesamt gab es aber am 1. Januar 2003 in den
neuen Ländern nur 5300 Pensionäre, darunter nur rund 100 aus
dem Schuldienst.
Auch ist die Streuung, die hinter den niedrigen Durchschnittswerten steht,
extrem groß: Rund ein Siebtel bezog eine Pension von über 3500
Euro, rund ein Fünftel dagegen unter 1000 Euro im Monat. Hierzu muss
man ergänzen, dass DDR-Dienstzeiten nicht für die Pension zählen,
die Betroffenen für diese Zeit aber meist zusätzlich eine –
deutlich niedrigere – Rente beziehen.
Bundesländer werden von ihrer Vergangenheit eingeholt
Der zweite Berichtsteil, der die Entwicklung der Versorgungsausgaben bis
in das Jahr 2050 fortschreibt, wird erfahrungsgemäß in der
Öffentlichkeit weit stärker wahrgenommen. Die Zahl der zukünftigen
Pensionäre lässt sich dabei für die nächsten 10 bis
20 Jahre relativ präzise vorausberechnen. Dazu muss man nur die heutigen
Beamtinnen und Beamten nehmen und ein paar Annahmen über den Anteil
vorzeitiger Pensionierungen treffen. Am Altersaufbau der aktiven Beamtinnen
und Beamten lässt sich das Einstellungsverhalte der vergangenen Jahrzehnte
ablesen (siehe Grafik 1).
Die Länder haben Anfang der 70er Jahre im Bildungsbereich massiv
Personal eingestellt. Deshalb beschäf- tigen sie heute besonders
viele Beamtinnen und Beamte der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1954. Dagegen
entspricht der Altersaufbau der Beamten bei Bund und Kommunen eher dem
der Gesamtbevölkerung.
Langfristige Prognosen nicht überinterpretieren
Zur Berechnung der längerfristigen Versorgungsausgaben muss man Annahmen
über die Wiederbesetzung freiwerdender Stellen machen. Hier arbeitet
der Versorgungsbericht mit der völlig unplausiblen Annahme, jede
freiwerdende Stelle werde wiederbesetzt. Das verzerrt die ausgewiesenen
Versorgungsausgaben für die Zeit nach 2030 ganz erheblich nach oben.
Wie bei Prognosen üblich werden im Versorgungsbericht verschiedene
Varianten mit verschiedenen Annahmen hochgerechnet. Besonders sensibel
reagieren langfristige Prognosen immer auf Veränderungen in den angenommenen
Wachstumsraten (z. B. Besoldungsanpassungen). Mit solchen Zahlen lässt
sich gut Angst machen, da den meisten Menschen das Gefühl dafür
fehlt, wie sich nominale Größen selbst bei geringen Veränderungsraten
über längere Zeiträume entwickeln (1000 Euro in heutigen
Werten werden in 30 Jahren bei 1,5% Inflation zu 1540 Euro und bei 2,5%
Inflation zu 2046 Euro). Für eine rationale Bewertung
eignet sich daher nur die sog. „Nullvariante“, bei der alle
Geldgrößen konstant gesetzt werden. An dieser Vorausberechnung
lässt sich direkt die Ausweitung des Bildungsbereichs sowie der Ausbau
der Polizei und Vollzugsdienste Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre
ablesen (Grafik 2).
Länder dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen
Die westdeutschen Länder haben in der ersten Hälfte der 70er
Jahre vor allem im Bildungsbereich massiv Personal aufgebaut. Dieser Prozess
war gesellschaftlich gewünscht und wird zu Recht bis heute von niemandem
ernsthaft in Frage gestellt. Im blinden Vertrauen auf zukünftiges
Wachstum wurden den Beschäftigten Zusagen für ihre Altersversorgung
gemacht, ohne dafür rechtzeitig Rücklagen zu bilden. Das ist
von den Gewerkschaften immer wieder kritisiert worden. In den nächsten
Jahrzehnten werden diese Zusagen fällig. Aufgrund der Struktur ihrer
Beschäftigten trifft dies die Länder besonders früh und
besonders heftig – und die Länder suchen besonders eifrig nach
Möglichkeiten, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Statt sich
öffentlich zu den Fehlern der Vergangenheit zu bekennen und zugleich
zu ihrer Fürsorgepflicht für die ehemaligen Beschäftigten
zu stehen, wird gerne der Eindruck erweckt, nur die überzogenen Ansprüche
der Pensionäre seien an der Misere schuld. Zu einer Versachlichung
der Debatte sind zuvorderst Fakten gefragt. Richtig genutzt kann der Versorgungsbericht
dabei durchaus hilfreich sein.
Wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreform
Schon bei der Verabschiedung der Rentenreform hatte der Bundestag in einer
Entschließung die „wirkungsgleiche“ Übertragung
der Rentenreform auf die Beamtenversorgung angekündigt. Mit der Rentenreform
2004 wurde die Rentenformel, mit der die jährlichen Rentenanpassungen
berechnet werden, um zwei weitere Faktoren ergänzt. Beide Ergänzungen
folgen der Logik, „automatisch“ stabilisierend auf den Beitragssatz
zu wirken.
Zum einen richtet sich – vereinfacht gesprochen – die Rentenanpassung
nicht mehr nach dem Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer, sondern
nach dem versicherungspflichtigen Einkommen. Das klingt nach Spitzfindigkeit,
bewirkt aber z. B. bei steigender Arbeitslosigkeit eine Dämpfung
des Rentenanstiegs,
da für Arbeitslose weniger Beiträge gezahlt werden. Der bekanntere
der beiden Faktoren ist der sog. Nachhaltigkeitsfaktor. In ihm schlägt
sich – ebenfalls vereinfacht ausgedrückt – das Verhältnis
der Rentnerzahl zur Zahl der Versicherten nieder. Auch im Nachhaltigkeitsfaktor
schlägt sich also nicht nur die Demografie nieder, sondern auch die
Arbeitsmarktentwicklung. Die weiteren Änderungen durch die Rentenreform
2004 betrafen schwerpunktmäßig die vorzeitige Rente bei Arbeitslosigkeit.
Dies ist in der Beamtenversorgung zum Glück kein Problem. Außerdem
wird die rentenrechtliche Anerkennung von Zeiten der schulischen Ausbildung
schrittweise auf Null reduziert. Bis dahin waren – nach mehrfachen
Kürzungen in den 90er Jahren –noch bis zu drei Jahre mit bis
zu _ eines Durchschnittsverdienstes bewertet worden, d.h. der maximale
Verlust an Rente beläuft sich auf gut 58 Euro.
Für die „wirkungsgleiche“ Übertragung der Rentenreform
auf das anders konstruierte System der Beamtenversorgung bedient sich
der Gesetzgeber des Kürzungsmechanismus, der bereits bei der „wirkungsgleichen
Übertragung der Rentenreform
2001 entwickelt wurde: Jedes Mal, wenn es eine Anpassung der Versorgungsbezüge
gibt, wird der Versorgungsbezug nach Vollzug der Anpassung mit einem im
Gesetz abgedruckten Faktor multipliziert (siehe Tabelle 2). Dadurch fällt
die Anpassung geringer aus als ohne den Faktor. Nach der achten Anpassung
erhalten dann alle Versorgungsempfänger einen neuen Bescheid, in
dem ihre Versorgung mit einem niedrigeren Versorgungssatz neu festgesetzt
wird. Um die zusätzlichen Absenkungen umzusetzen, mussten also nur
die Faktoren im Gesetz ab der fünften bis zu achten Anpassung etwas
herabgesetzt werden.
Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz – Entwurf beschlossen
Schwieriger zu lösen war die Frage, wie stark die zusätzlichen
Absenkungen ausfallen müssen, um als „wirkungsgleich“
durchzugehen. Durch die Konstruktion der Rentenabsenkung über automatisch
wirkende Faktoren weiß man heute noch nicht, wie sich die Faktoren
in kommenden Jahren entwickeln werden. Keiner weiß also, wie stark
die Renten im Endeffekt tatsächlich abgesenkt werden. Selbst die
Renten-Nullrunde im Jahr 2005 war im Jahr 2004 noch nicht vorhergesagt
worden; sie ist Folge der praktisch nicht vorhandenen Lohnsteigerungen
im Vorjahr.
Ursprünglich wollte das Ministerium auf der Grundlage der unsicheren
Prognosen für die Rentenentwicklung dennoch die Absenkungsschritte
bis zum Jahr 2030 ins Gesetz schreiben – mit einem Höchstversorgungssatz
von rd. 66 Prozent als Endergebnis. Nicht zuletzt auf Drängen des
DGB wurden nun nur die nächsten vier Absenkungsschritte von jeweils
rd. 0,18 Prozent festgeschrieben – und auch diese treten jeweils
erst ein, wenn es mal wieder eine allgemeine Anpassung der Bezüge
gibt (was derzeit nicht in Sicht ist). Danach wird überprüft,
wie stark die Rente abgesenkt wurde, und gegebenenfalls „nachjustiert“.
Für die Betroffenen stärker spürbar wird die Kürzung
der versorgungsfähigen Studienzeiten. Hier war die Übertragung
nicht so einfach. Die Hochschulzeiten wie in der Rentenversicherung ganz
zu streichen, kommt bei der Beamtenversorgung schon aus systematischen
Gründen nicht in Frage, weil die klassischen Laufbahnbeamten bereits
während des Fachhochschulstudiums Beamte auf Probe sind. Außerdem
„bringen“ drei Jahre Hochschule in der Beamtenversorgung je
nach Endgehalt zwei bis dreihundert Euro im Monat, während sie in
der Rente maximal gut 58 Euro wert waren.
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Quelle: Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung |
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Der
Gesetzentwurf sieht nun eine Kürzung der versorgungsfähigen
Studienzeiten an allgemeinbildenden Hochschulen (also außerhalb
des Beamtenverhältnisses) um insgesamt 240 Tage vor. Daraus
ergibt sich eine Minderung der Versorgung in Höhe von etwas
mehr als einem Prozent des Endgehalts (3/4 Jahr mal 1,77825 Prozent).
Die Kürzung wird ab Februar 2006 schrittweise für die
jeweils frisch Pensionierten eingeführt (siehe Tabelle 3).
Grundsätzlich waren sich alle im Bundestag vertretenen Parteien
und auch die Bundesländer einig, dass die „wirkungsgleiche
Übertragung“ kommen soll. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung
ist jedoch eine weitere Maßnahme enthalten, die die Zustimmung
im Bundesrat derzeit unsicher macht: Die Dienstherren müssen
die gesamten Einsparungen aus der Absenkung des Versorgungsniveaus
der Versorgungsrücklage zuführen. Bisher (seit 2001) mussten
sie nur die Hälfte der Einsparungen einzahlen. Diesen Teil
des Gesetzentwurfs hat die GEW ebenso wie die übrigen DGB-Gewerkschaften
ausdrücklich begrüßt.Realisierungschancen vor der
Bundestags-Neuwahl. |
Für den Bundesfinanzminister ist das ein
vergleichsweise kleines Opfer: Beim Bund machen die Versorgungsausgaben
nur einen kleinen Teil der Ausgaben aus, und Zuführungen
zur Versorgungsrücklage erhöhen das Defizit nach den
Maastricht-Kriterien nicht (weil den Ausgaben ein Vermögenszuwachs
gegenübersteht). Die Bundesländer hingegen, die im Westen
anteilig wesentlich mehr für die Versorgung aufwenden müssen
(siehe oben), hatten sich von der erneuten Versorgungsreform Einsparungen
erhofft. Nun müssten sie aber effektiv mehr Geld aus den
laufenden Haushalten für Zuführungen zur Versorgungsrücklage
aufwenden. In einer Presseverlautbarung appellierte der noch amtierende
Bundesinnenminister Schily (SPD) nach dem zustimmenden Beschluss
des Kabinetts am 25. Mai dann auch an die Bundesländer, das
als eilbedürftig eingestufte Gesetzesvorhaben trotz der überproportionalen
Belastung für die Länderhaushalte zu unterstützen.
Dies gilt jedoch keineswegs als sicher. Neben großen Bedenken
auf Grund der finanziellen Belastungen wegen der vollen Zuführung
zur Versorgungsrücklage gibt es durchaus auch verfassungsrechtliche
und systematische Bedenken bezüglich der Kumulation von Kürzungsmaßnahmen
und der beabsichtigten Nichtberücksichtigung der laufbahnrechtlich
notwendigen Hochschulausbildungszeiten. Kommt es nicht zu einer
schnellen Einigung, würde auch dieses Gesetz der „Diskontinuität“
anheim fallen:
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Alle
Gesetzesvorhaben, die bis zur letzten Sitzung des Bundestages nicht
abschließend beraten sind, „verfallen“ –
mit der Folge, dass bei einer Wiederauflage das gesamte Gesetzgebungsverfahren
neu zu beginnen ist. Auch wenn jetzt das Ergebnis in dieser Runde
offen ist – die Kürzungen werden so oder so ähnlich
auf jeden Fall kommen. Der Grundkonsens, dass auch weiterhin die
Verschlechterungen aus einem System auf das andere übertragen
werden, wird wohl – zum Nachteil aller Statusgruppen –
weiter bestehen. Der Diskontinuität unterfallen könnte
dann auch die als aktuelle Ergänzung des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes
geregelte Übertragung der Einmalzahlungen von jeweils 300 Euro
für die Bundesbeamtinnen und -beamten entsprechend dem Tarifergebnis
2005. |
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