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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

21. November 2009
Steuerliche Absetzbarkeit

Weiter Hoffnung in Sachen Arbeitszimmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) äußerte in einem Beschluss vom 25. August 2009 – VI B 69/09 – ernsthafte Zweifel daran, ob das seit 2007 geltende Verbot zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungsgemäß sei. Seit dem Jahr 2007 dürfen Arbeitnehmer, bei denen das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, dieses nicht mehr als Werbungskosten geltend machen. Der BFH verweist darauf, dass sowohl viele Fachleute als auch einige Finanzgerichte die Auffassung vertreten, die Neuregelung sei verfassungswidrig. Diese Auffassung hat auch die GEW stets vertreten (siehe www.gew.de). Gleichwohl hat der BFH aktuell nur in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht weiterhin aus.

Da die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots sowohl dem Bundesfinanzhof als auch dem Bundesverfassungsgericht vorliegt, konnte die GEW inzwischen erreichen, dass alle Steuerbescheide, bei denen ein Arbeitszimmer eingetragen wurde, zukünftig einen "Vorläufigkeitsvermerk" tragen. Das bedeutet, dass die Steuerbescheide neue berechnet werden müssen, wenn das Verfassungsgericht entsprechend entscheidet - so wie dies auch bei der Pendlerpauschale geschehen ist. Die einzelnen Betroffenen müssen deshalb jetzt nichts weiter veranlassen. Sie sollten aber auch künftig in ihrer Steuererklärung das Arbeitszimmer angeben.

Offensichtlich auf Grund der Entscheidung des BFH hat das Bundesfinanzministerium angeordnet, dass ab sofort Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen ihr häusliches Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzen können. Maximal dürfen jetzt wieder 1.250 EURO Kosten auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden (Erlass des Bundesfinanzministeriums zum Aktenzeichen IV A 3 – S 0623/09/10001).

Weitere Infos, auch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Herunterladen (sind sechs Seiten) sind auf der Homepage der GEW eingestellt. www.gew.de/Hoffnung_in_Sachen_Arbeitszimmer.html

 




   
   
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