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Beamtenrecht und Beamtenversorgung
15.
August 2007 Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lehnt die Pläne der Bundesregierung zur Anhebung der Pensionsgrenze auf 67 Jahre für Beamtinnen und Beamte ab. Ilse Schaad, bei der GEW für Beamtenrecht zuständig, befürchtet bei dem späteren Pensionseintritt eine Zunahme von Vorruheständlern. „Schon heute gehen fünf- bis sechstausend Lehrerinnen und Lehrer jährlich in den Vorruhestand, weil sie die enormen Belastungen des Stressberufes nicht verkraften. Vordringlich müssen die Arbeitsbedingungen der Pädagogen verbessert werden, anstatt ihnen zuzumuten noch länger vor der Klasse zu stehen“, erklärte Schaad. “Nicht nur ein Dachdecker hat mit 67 Jahren nichts mehr auf dem Dach zu suchen, auch eine 67-jährige Lehrerin kann nicht mehr vor 30 -Erstklässlern stehen, die jünger sind als ihre eigenen Enkel." Die GEW geht davon aus, dass eine höhere Pensionsgrenze auf Bundesebene - wie im Gesetzentwurf des Bundesinnenministers geplant - auch in den Ländern Nachahmer findet: Bayern und Thüringen hätten bereits angekündigt, die Regelung des Bundes zu übernehmen. „Die wahre Absicht hinter einer längeren Lebensarbeitszeit ist, beim Personal zu sparen,“ erklärte die Beamtenrechtsexpertin. Dies macht der Gesetzentwurfes deutlich: Gleichzeitig mit der Anhebung der Altersgrenze werden die Einstiegsgehälter für Berufsanfänger drastisch gekürzt.“ Mit diesen Maßnahmen könne die Qualität der Angebote im Bildungsbereich nicht verbessert werden. “Während andere europäische Länder ernsthafte Schritte unternehmen, um den Beruf attraktiver zu machen, geben sich die bildungspolitischen Sonntagsredner in Deutschland alle Mühe, das Gegenteil zu erreichen“, kritisierte Schaad.
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