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Hochschule / Lehrerausbildung


20. Dezember 2006
Rente mit 67 Jahren: 45er-Regelung benachteiligt Pädagoginnen und Pädagogen


GEW: „Akademiker werden wieder bestraft“


Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die von der Bundesregierung geplante 45er-Ausnahmeregelung bei der Rente mit 67 Jahren kritisiert. „Wer das Risiko einer längeren Ausbildung auf sich nimmt, wird erneut bestraft: Menschen mit Hochschulabschluss haben keine Chance, 45 Rentenversicherungsjahre zu erreichen. Sie müssen in jedem Fall bis zum 67. Lebensjahr arbeiten“, erklärte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne in Frankfurt a. M.. „Dabei braucht Deutschland mehr hoch qualifizierte
Menschen. Im internationalen Vergleich hat die Bundesrepublik schon jetzt zu wenige Hochschulabsolventen.“ Thöne erinnerte daran, dass die rot-grüne Regierung mit Zustimmung der Union die Anerkennung von Ausbildungszeiten in Schule und Hochschule in der Rentenversicherung gestrichen hatte.

Noch können sich Eltern und Schüler den 66-jährigen Sportlehrer oder die 66-jährige Grundschullehrerin nicht vorstellen. Das wird sich nach dem Willen der Bundesregierung bald ändern“, sagte Thöne. „Der Lehrberuf ist ein Verschleißjob. Wir brauchen den Aufbau eines guten Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems.“ Zu altersgerechten Arbeitsbedingungen im Bildungsbereich gehöre, die in den meisten Bundesländern abgeschaffte Altersermäßigung bei der Arbeitszeit wieder konsequent auszubauen und von Anfang an gesunde Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen.

Info: Im Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz ist vorgesehen, „besonders langjährig Versicherten“ - das sind Arbeitnehmer, die 45 Jahre „Versicherungsjahre“ aus Beschäftigung und/oder Kindererziehung nachweisen können - auch zukünftig den Renteneinstieg mit 65 Jahren ohne Abschlag zu ermöglichen. Zeiten schulischer Ausbildung (hierzu gehört auch ein Studium) zählen dabei ebenso wenig wie Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankengeldbezug. Untersuchungen der Rentenversicherung zeigen, dass von der jetzt geplanten „45er-Regelung“ in erster Linie gut verdienende westdeutsche Männer profitieren. Die Ostdeutschen verfehlen heute die 45 Rentenversicherungsjahre meist wegen längerer Arbeitslosigkeit, die Frauen wegen längerer Erziehungspausen.


   
   
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