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Hochschule / Lehrerausbildung 20.
Dezember 2006 Noch können sich Eltern und Schüler den 66-jährigen Sportlehrer oder die 66-jährige Grundschullehrerin nicht vorstellen. Das wird sich nach dem Willen der Bundesregierung bald ändern“, sagte Thöne. „Der Lehrberuf ist ein Verschleißjob. Wir brauchen den Aufbau eines guten Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems.“ Zu altersgerechten Arbeitsbedingungen im Bildungsbereich gehöre, die in den meisten Bundesländern abgeschaffte Altersermäßigung bei der Arbeitszeit wieder konsequent auszubauen und von Anfang an gesunde Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen. Info: Im Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz ist
vorgesehen, „besonders langjährig Versicherten“ -
das sind Arbeitnehmer, die 45 Jahre „Versicherungsjahre“ aus
Beschäftigung und/oder Kindererziehung nachweisen können
- auch zukünftig den Renteneinstieg mit 65 Jahren ohne Abschlag
zu ermöglichen. Zeiten schulischer Ausbildung (hierzu gehört
auch ein Studium) zählen dabei ebenso wenig wie Zeiten von Arbeitslosigkeit
oder Krankengeldbezug. Untersuchungen der Rentenversicherung zeigen,
dass von der jetzt geplanten „45er-Regelung“ in erster
Linie gut verdienende westdeutsche Männer profitieren. Die Ostdeutschen
verfehlen heute die 45 Rentenversicherungsjahre meist wegen längerer
Arbeitslosigkeit, die Frauen wegen längerer Erziehungspausen. |
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