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Gesamtschule in Niedersachsen


29. Januar 2011
Schulgesetznovelle im Kultusausschuss/ Es geht um die Oberschule


GEW: Wahlkampf-Bluff statt Schulreform


„Die Koalition muss sich entscheiden: Will sie mit dem Türschild Oberschule einen Wahlkampf-Bluff organisieren oder eine ernsthafte Schulreform, die den Erwartungen der Eltern und Schul­träger gerecht wird?“, urteilte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissen­schaft, Eberhard Brandt, im Rahmen der Anhörung des neuen Schulgesetzes im Kultusaus­schuss am 28. Januar 2011.

Die Oberschule sei keine neue Schulform. Unter ihrem Etikett verberge sich die schon bisher bestehende verbundene Haupt- und Realschule, die allerdings pädagogisch schlechtere Hand­lungsmöglichkeiten habe als die bis 2004 bestehende integrative Sekundarschule, die die SPD eingeführt hatte. Die ebenfalls unter dem Namen Oberschule vorgesehene kleine kooperative Gesamtschule werde aufgrund der restriktiven Zulassungsbedingungen nur an sehr wenigen Standorten eingerichtet werden können. Auch diese Form der Oberschule sei pädagogisch von geringerem Wert als die bestehenden Kooperativen Gesamtschulen, weil der gymnasiale Zug vom Haupt- und Realschulzug abgetrennt sei, kritisiert die GEW.

„Vielleicht gelingt es, im Kommunalwahlkampf an 100 Haupt- und Realschulen ein neues Türschild anzuschrauben und tolle Fotos mit dem Minister für die Lokalpresse zu bringen. Schnell werden Eltern und Kommunalpolitiker merken, dass ihre Vorstellungen von einer guten, attrakti­ven, wohnortnahen Schule mit der Oberschule nicht erfüllt werden.“ Die GEW teile die Auffas­sung des Landeselternrats und der Schulträger, dass sie das Recht auf eine Integrierte Gesamtschule erhalten müssen, die allen Kindern die Bildungschancen offen hält, weil sie alle Bildungsgänge einschließlich des gymnasialen integriert.

Noch sei es nicht zu spät, so Eberhard Brandt, die GEW könne die Einführung der Oberschule akzeptieren, wenn die Regierungskoalition ihre Diskriminierung der IGS aufgäbe. Dazu müssten vierzügige, im Ausnahmefall dreizügige IGSn zugelassen werden, in denen die Verpflichtung auf das Abitur in 12 Schuljahren aufgehoben werde. Der teilweise gebundene Ganztag mit zusätzlichen Lehrerstunden und beim Land eingestellten Sozialpädagogen müsse allen Schul­formen zustehen.
Die Klassenfrequenzen müssten für alle Schulformen gesenkt werden.

„Niemand im Lande kann verstehen, dass die Oberschule als KGS mit drei Zügen (2 x 24 HS/RS-Zweig und 1 x 27 im Gym.-Zweig, Ausnahme 22 pro Klasse) errichtet werden kann und bei einer IGS fünf Züge mit 26 Kindern verlangt werden“, so der GEW-Landesvorsitzende.




Stellungnahme der GEW zum Gesetzentwurf zur Schulstruktur (PDF-Datei)




 

 

 






   
   
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