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21.02.2012

GEW-Videoclip zur Tarif-
runde 2012


16.02.2012

Kultusminister verweigert Lizen-
zen für elektronische Lehrmittel


07.02.2012

GEW beschließt Forderungen
für die Tarifrunde 2012


03.02.2012

Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen bei Ämtern mit zeitlicher Be-
grenzung


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Aktuelle Informationen


23. Mai 2011
Verordnung über die Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter zur Anhörung freigegeben

Kultusministerium gibt Entwurf frei  – versprochene Entlastungen nicht  erkennbar!

GEW bittet Schulleiterinnen und Schulleiter um kritische Überprüfung des Entwurfs

Das Niedersächsische Kultusministerium hat die seit langem angekündigte Verordnung über die Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleitern den  Gewerkschaften und Verbänden zugeleitet. Auch die Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte wird in einigen Teilen geändert.

Die Verordnung gilt für die Schulleitungen aller Schulformen und geht von dem Grundsatz aus, dass Schulleitung ein eigenständiges Berufsbild ist. Ausdruck dieser Umsteuerung ist, dass die Arbeitszeit der Schulleiterin und Schulleiter aufgeteilt wird in Leitungszeit und Unterrichtsverpflichtung. Es wird  ein eigenständiges Berufsbild „Schulleitung“ geschaffen. Schulleiterinnen und Schulleiter werden nicht mehr wie Lehrkräfte behandelt, die zur Erledigung ihrer Aufgaben Anrechnungsstunden erhalten, sondern auf der Basis einer 40-Stundenwoche wird jetzt eine Unterrichtsverpflichtung definiert. Die Berechnungsgröße ist die Zahl der Lehrkräftesollstunden. Bereits auf den ersten Blick ist erkennbar, dass zumindest kleine Schulen nicht entlastet werden.

Die GEW stellt den Entwurf hier als Download zur Verfügung.

Wichtig ist der GEW, Hinweise und Kommentare zu erhalten, um überprüfen zu können, wo Verschlechterungen bzw. Verbesserungen gegenüber der bisher geltenden Arbeitzeitverordnung auftreten.




 

 

 






   
   
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