• Kontext Wirtschaftspolitik
• GEW-Kampagne
• Gesamtschule in Niedersachsen
• Neue Termine RSS-Feed
• Schuljahresplaner • Wandplaner

31.08.2010
Politik hat nichts gelernt – das Umverteilen von unten nach oben geht weiter

30.08.2010
Fahnenaktion "Frei leben – ohne Gewalt"

28.08.2010
DGB fordert vom Land mehr Engagement gegen Armut

24.08.2010
MK setzt Elternrecht an Gesamtschulen außer Kraft!

      weitere Meldungen lesen


   

 

Pressemitteilungen GEW


30. Juli 2010
Bildungsgewerkschaft zur steuerlichen Berücksichtigung häuslicher Arbeitszimmer

GEW: "Zweifel an Verfassungswidrigkeit bestätigt"


Die GEW begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern. "Für Lehrerinnen und Lehrer ist dieses Urteil besonders wichtig, da diesen in den meisten Fällen in den Schulen kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt wird", sagte Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstand der GEW. "Die GEW hat schon während des Gesetzgebungsverfahrens erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der 2007 erlassenen Einschränkungen angemeldet. Nun ist die GEW in ihrer Auffassung durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht bestätigt worden."

Mit dem Rechtsschutz der GEW sind die Verfahren der Lehrkräfte bis zum Verfassungsgericht gebracht worden, um einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen zu lassen. Der allgemeine Gleichheitssatz verlangt, dass die steuerliche Belastung sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit orientiert und dadurch eine gerechte Verteilung des steuerlichen Lasten erreicht wird.

"Wir haben unsere Mitglieder direkt nach Verkündung des Gesetzes aufgefordert Widerspruch einzulegen. Gleichzeitig haben wir in Verhandlungen mit den Finanzministerien der Länder und des Bundes durchsetzen können, dass die Steuerbescheide überall für vorläufig erklärt wurden. Nur damit konnte auch die rückwirkende Steuererstattung gesichert werden.", so Ilse Schaad. Das Urteil bestätigt die Grundsätze, die bereits in der Entscheidung zur Fahrtkostenpauschale tragend waren.

Hintergrund:

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Abzugsmöglichkeit eingeschränkt. Der Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung waren nur noch erlaubt, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Die Klagen von GEW-Mitgliedern richteten sich sowohl gegen die Verweigerung des Eintrags eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte als auch gegen die Nichtberücksichtigung bei Steuererklärungen. Erstinstanzlich zeigte sich die Rechtsprechung uneinheitlich in ihrer Bewertung, so dass eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht notwendig war, um die Verfassungswidrigkeit endgültig feststellen zu lassen.

Ergänzung der Landesrechtsschutzstelle:

Kolleginnen und Kollegen, die gegen ihre Steuerbescheide Einspruch eingelegt hatten und deren Verfahren entweder zum Ruhen gebracht wurde/n oder bei denen auf dem Steuerbescheid in Bezug auf die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ein Vorläufigkeitsvermerk angebracht worden ist, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Die Finanzämter werden von sich aus tätig und werden für die betroffenen Jahre (ab 2007) die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Urteils neu berechnen. Gegebenenfalls werden die Finanzämter von den Betroffenen (wenn noch nicht geschehen) noch eine Bestätigung der Schulleitung/des Schulträgers einfordern, dass an der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Wer Steuerbescheide hat bestandskräftig werden lassen, weil sie/er keinen Einspruch eingelegt und gegebenenfalls Klage erhoben hat bzw. seitens des jeweiligen Finanzamts kein Vorläufigkeitsvermerk angebracht worden ist, kann mit einer Steuerrückerstattung für das entsprechende Jahr nicht rechnen.

Zukünftig sollten Kolleginnen und Kollegen die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer entweder direkt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen oder in ihrer Steuererklärung geltend machen.







   
Broschüre "Die Arbeit im Schulvorstand"
 
   
 GEW Niedersachsen   •  Berliner Allee 16   •  30175 Hannover  •  Tel. 0511 - 338040  •  Fax 0511 - 3380446