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Pressemitteilungen GEW


24. August 2010
GEW: Die Pflicht zum Turbo-Abitur an Gesamtschulen streichen

MK setzt Elternrecht an Gesamtschulen außer Kraft!

„Das im Schulgesetz verbriefte Elternrecht auf Wahl des Bildungsganges wird durch die derzei­tig gültigen Vorschriften für das Turbo-Abitur an den Integrierten Gesamtschulen außer Kraft gesetzt. Die Landesregierung muss diesen rechtswidrigen Zustand beenden und die Pflicht zum Turbo-Abitur an Gesamtschulen aufheben“. Diese Schlussfolgerungen zieht der Landesvorsit­zende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Eberhard Brandt, aus der Beantwortung einer Landtagsanfrage von SPD-Abgeordneten, die am 20. August bekannt wurde.

Das Kultusministerium erklärt, dass Eltern auch gegen ihren Willen auf einen von ihnen nicht gewünschten Bildungsgang in der IGS festgelegt werden. So wird denjenigen Schülern, die in der neunten Klasse die Anforderungen für den Übergang in die Sekundarstufe II erworben haben, der Realschulbildungsgang verweigert. In diesem wird die Sekundarstufe I bis zur 10. Klasse besucht.

§ 59 Absatz 1 Niedersächsisches Schulgesetz konkretisiert das im Grundgesetz garantierte Elternrecht nach Art. 6 Absatz 2, indem den Erziehungsberechtigten das Recht eingeräumt wird, für ihre Kinder die vorhandenen Schulformen und Bildungsgänge auszuwählen. Dem steht die Pflicht des Staates gegenüber, ein solches Wahlrecht zu ermöglichen. Dieses Elternrecht wird durch die Turbo-Vorschriften für Gesamtschulen verletzt.

Die frühere Kultusministerin Heister-Neumann hatte bei der Verabschiedung der neuen Gesamtschulregelungen in der Öffentlichkeit und im Landtag den Eindruck erweckt, die Eltern könnten an Gesamtschulen wählen, ob ihr Kind in 12 oder 13 Jahren Abitur macht, so Eberhard Brandt. Das habe sich nun als Irreführung erwiesen. Die in der Beantwortung der kleinen Anfrage enthaltene rechtliche und politische Brisanz war Kultusminister Althusmann und Staatsekretär Porwol offenbar nicht bewusst, meint der GEW-Landesvorsitzende.

Die GEW erwartet, dass die neue Landesregierung den Zwang zum Turbo-Abitur an Gesamt­schulen aufhebt und dafür sorgt, dass das vom Grundgesetz geschützte Elternrecht auch an Gesamtschulen gilt. „Niedersachsen sollte sich an den Bestimmungen von Nordrhein-Westfa­len, Berlin und Bremen orientieren. Gesamtschulen umfassen dort die Jahrgänge 5 bis 13, können aber auch Turbo-Zweige einrichten.“ Auch in Hessen unter Roland Koch wurde für Kooperative Gesamtschulen ein Wahlrecht für 13 oder 12 Jahre bis zum Abitur eingeführt. Die Differenzierungsvorschriften sollen sich ausschließlich nach den Regeln der Kultusminister-Konferenz richten. „Wir brauchen kein niedersächsisches Ausnahmerecht!“, erklärt Eberhard Brandt.

Die GEW appelliert an die Landesregierung, für einen „Schulfrieden“ einzutreten. Schulfrieden bedeutet nach Auffassung der GEW, dass die Eltern an allen Schulformen nicht diskriminiert werden und dass sie keine Einschränkungen für ihre Schulform befürchten müssen. Das gelte für Gesamtschulen ebenso wie für Gymnasien. "Jeder muss die Realität anerkennen, dass es in der Elternschaft überzeugte Anhänger des Gymnasiums gibt und ebenso überzeugte Anhänger der IGS". Auch bei einem Regierungswechsel müssten die Bedingungen eines Schulfriedens gelten. Vor dem Kommunalwahlkampf und dem Landtagswahlkampf soll es nach Ansicht der GEW eine für beide Elterngruppen akzeptable Lösung der schulrechtlichen Bestimmungen geben.
Die Landesregierung des unter dem Vorzeichen des Pragmatismus angetretenen Ministerpräsi­denten David McAllister tue gut daran, mit den Schulträgern, mit dem Landeselternrat, mit der GEW und den Gesamtschulen und auch mit den Oppositionsparteien Regelungen zu finden, die für eine längere Zeit Bestand haben. So sei die Erwartung von Eltern, SchülerInnen und  PädagogInnen. Sie wollten Rechtssicherheit und eine klare Perspektive. Es ginge ihnen genauso wie den Schulträgern, mit denen das MK gerade in einer Arbeitsgruppe verhandelt.

Es wäre für alle nicht gut, wenn das unwürdige Spiel der letzten Jahre fortgesetzt würde, dass sich die Regierung nur Punkt für Punkt Zugeständnisse von der Gesamtschulbewegung und den Schulträgern abtrotzen ließ, sagt Eberhard Brandt auch mit Blick auf den CDU-Landespar­teitag am kommenden Wochenende in Lingen: "Wir setzen darauf, dass Ministerpräsident McAllister und Kultusminister Dr. Althusmann in ihrer Partei und in der FDP Zustimmung für eine weitsichtige Konsenspolitik finden."


Anmerkung : Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG § 59 Wahl des Bildungswegs, Versetzung, Abschluss

(1) Die Erziehungsberechtigten haben im Rahmen der Regelungen des Bildungsweges die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen, die zur Verfügung stehen. Volljährige Schülerinnen und Schüler wählen selbst. Die verschiedenen Schulformen sind so aufeinander abzustimmen, dass für Schülerinnen und Schüler der Wechsel auf die begabungsentsprechende Schulform möglich ist (Prinzip der Durchlässigkeit).
(2) Die Aufnahme in die Schulen im Sekundarbereich II kann von dem Nachweis eines bestimmten Abschlusses oder beruflicher Erfahrungen abhängig gemacht werden. Dies gilt nicht für die Auf­nahme in die Berufsschule. Durch erfolgreichen Besuch des 10. Schuljahrgangs des Gymnasiums wird die Berechtigung erworben, jede Schule im Sekundarbereich II zu besuchen.
(3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann im Sekundarbereich I von einer weiterführenden Schul­form auf eine andere weiterführende Schulform übergehen, wenn von ihr oder ihm eine erfolgrei­che Mitarbeit in der neugewählten Schulform erwartet werden kann.







   
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