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Pressemitteilungen GEW


05. Januar 2012
Ganztagsschulen benötigen fest beschäftigte PädagogInnen

Honorarkräfte sind nur in Ausnahmefällen zulässig

„Honorarkräfte können nur in besonderen Ausnahmefällen in Ganztagsschulen eingesetzt werden. Die rechtlichen Bedingungen für Honorarverträge passen nicht zur Lebenswirklichkeit in den Schulen und zu den Anforderungen des Schulgesetzes und des Ganztagserlasses.“ Diese Auffassung sieht der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen Eberhard Brandt durch das jüngste Rundschreiben von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann an die Schulen bestätigt. Die GEW rät den Schulleitungen bei pädagogischen Aufgaben im Ganztagsbetrieb auf den Einsatz von Lehrkräften, sozialpädagogischen Fach­kräften und anderen fest angestellten Beschäftigten zu setzen. Auch Kooperationsabkommen mit ex­ternen Partnern werden von der GEW weiterhin als problematisch beurteilt. Die Vertrag-abschließenden Schulen und damit das Land sieht die GEW arbeitsrechtlich potentiell in der Durchgriffshaftung, was erhebliche finanzielle Risiken beinhaltet. Überdies sei die Gültigkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Bezug auf Kooperationsabkommen weiterhin strittig.

Die GEW bedauert, dass in der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 5. Januar der Eindruck erweckt wird, dass Honorarverträge in Ganztagsschulen eine Lösung sein können.
Im „Kleingedruckten Teil“ des Rundschreibens vom 4. Januar und seinen umfangreichen An­hängen wird dagegen darauf hingewiesen, dass Honorarverträge nur zulässig sind, wenn „kein Direktionsrecht der Schulleitung“ besteht und die Honorarkräfte nicht in den schulischen Ablauf eingegliedert werden. Sie dürfen also nicht an schulischen Gremien, z.B. an Fach- oder Klassenkonferenzen teilnehmen. Sie dürfen sich nicht mit Lehrkräften pädagogisch oder fach­lich beraten. Der Inhalt ihrer Tätigkeit darf keine Fortführung von Unterricht bedeuten. Arbeitsgemeinschaften im Sport und im musischen Bereich haben immer einen Bezug auf die jeweili­gen Fachrichtlinien und auf ein pädagogisches Gesamtkonzept der Schule, betont der GEW-Landesvorsitzende. Das sehen auch der Ganztagserlass, die pädagogischen Ganztags­kon­zepte der Schulen und die Schulprogramme vor. Nach Auffassung der GEW können Arbeits­gemeinschaften in Sport, Musik und Kunst daher in der Regel nicht von Honorarkräften geleitet werden. Der sprichwörtliche Imker steht als Honorarkraft dagegen nicht in Frage, auch nicht der Einsatz von Künstlern und Journalisten in befristeten Aufgaben. Die GEW bleibt bei ihrer Forde­rung, dass das Land Niedersachsen mehr Geld für den Einsatz von Lehrkräften, sozialpädago­gischen Fachkräften und fest angestellten qualifizierten Ganztagskräften zur Verfügung stellt.

Die GEW begrüßt, dass der Minister beabsichtigt, die Schulbehörde mit mehr Personal aus­zustatten, um die Schulleitungen von den schwierigen Vertragsabschlüssen zu entlasten. Eberhard Brandt fordert den Kultusminister und die Landesschulbehörde auf, mit der GEW und Schulbezirkspersonalräten über Regeln für den rechtssicheren Einsatz des Ganztagspersonals zu verhandeln. Den Schulleiterinnen und Schulleitern darf nicht länger der Schwarze Peter zugeschoben werden.


Lesen Sie auch: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Schulleiter und Schulbehörde



   
Broschüre "Die Arbeit im Schulvorstand"
 
   
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