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01. März 2010
Zurzeit befinden sich die Laufbahnverordnung Bildung (NLVO-Bildung) sowie die Neufassung der Ausbildungsverordnung (APVO-Lehr) im Anhörungsverfahren.

Neue Ausbildungs- und Laufbahnverordnung in der Anhörung


Wesentliche Änderungen der Laufbahnverordnung Bildung sind, dass die Laufbahn von Lehrkräften nicht mehr nach Lehrämtern in höheren und gehobenen Dienst unterteilt ist, sondern alle Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2 zugeordnet werden. Die Lehrbefähigungen eröffnen zukünftig den Zugang zum ersten und zweiten Einstiegsamt der Laufbahn; die unterschiedliche Besoldung bleibt aufgrund der besoldungsrechtlichen Vorschriften erhalten. Neu geregelt wird auch die Möglichkeit des Erwerbs einer Lehrbefähigung durch Studium und berufliche Tätigkeit, die als gleichrangige Alternative zum Vorbereitungsdienst vorgesehen ist. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, sogenannte Quereinsteiger/innen zu verbeamten.

Die Ausbildungsverordnung, die die PVO-Lehr II ersetzen wird, regelt die Bestimmungen für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung. Der Vorbereitungsdienst soll zukünftig für alle Lehrämter einheitlich 18 Monate dauern und wird sich an den Schulhalbjahren orientieren, d. h. die Einstellungstermine für die allgemein bildenden Schulen werden jeweils an den Schul(halb)jahresbeginn gekoppelt. Der Vorbereitungsdienst beginnt künftig grundsätzlich eine Woche vor Unterrichtsbeginn; diese Woche soll der Einführung in Studienseminar und Schule dienen. Inhaltliche Neuerungen gelten der Anpassung an zu erwerbende Kompetenzen. Eine höhere Gewichtung erhält die Ausbildungsnote; die Hausarbeit wird durch eine schriftliche Arbeit geringeren Umfangs ersetzt, deren Ergebnis doppelt gewichtet in die Ausbildungsnote einbezogen wird. Der Prüfungsausschuss wird von fünf auf vier Mitglieder reduziert und die Prüfung erfolgt zukünftig grundsätzlich an einem Tag.

Die GEW bereitet zurzeit Stellungnahmen zu den Verordnungsentwürfen vor, deren Bekanntmachung in EuW und auf der Homepage erfolgen wird.

Downloads:
• Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr)

• Begründung
• Verordnung zum Laufbahnrecht der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung
• Begründung



 

 

 






   
   
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