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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz
01.
März 2008 Die niedersächsischen Schulen sind gemäß § 32 Abs. 3 NSchG verpflichtet, jährlich den Erfolg ihrer schulischen Entwicklung zu überprüfen. Für die Übergangszeit ist vorgeschrieben, dass eine erste Überprüfung bis zum 31.07.2009 zu erfolgen hat und die zweite Bewertung der Arbeit bis zum 31.07.2011 vorgenommen worden sein muss. Nicht vorgeschrieben sind im Schulgesetz bisher die Instrumente, die die Schulen für diese Selbstevaluation nutzen können, obwohl das MK immer stärker darauf hinarbeitet, dass für die Schulen eigentlich nur ein Angebot in Frage kommen kann: SEIS - SelbstEvaluation In Schule. Das Instrumentarium, das von der Bertelsmann Stiftung auf den Markt gebracht worden ist, ist inzwischen so eng an den Orientierungsrahmen „Schulqualität in Niedersachsen“ und die Kriterien der Schulinspektion angepasst worden – oder umgekehrt –, dass selbst der zuständige Abteilungsleiter des Kultusministeriums in einem gemeinsamen Schreiben mit der Stiftung dafür wirbt. Obwohl das Projekt „Erweiterte Eigenverantwortung in Schulen und Qualitätsvergleiche in Bildungsregionen und Netzwerken“ noch nicht abgeschlossen ist und ein Teil der einbezogenen Schulen erstmals in diesem Schuljahr die SEIS-Befragung durchführt, sind sich MK und Stiftung schon jetzt einig, „dass die Schulen mit der Nutzung von SEIS auch aufgrund der engen Abstimmung mit dem Orientierungsrahmen sehr zufrieden waren und ihre Qualitätsentwicklungsprozesse dadurch unterstützt wurden“. Damit sich die Schulen ein Bild davon machen können, erhalten alle demnächst einen Werbeprospekt, den die Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit dem MK erstellt hat. Hier werden auf Hochglanzpapier die Ergebnisse einer Befragung von 45 niedersächsischen Schulen aus den Jahren 2005 bis 2007 präsentiert. Der Form halber weist der Ministerialbeamte in dem Brief aber auch noch darauf hin, dass Vorschläge für andere Möglichkeiten der Selbstüberprüfung auf der Homepage des MK zu finden seien. Wer sich die Mühe macht und unter dem Stichwort „Selbstevaluation“ sucht, stößt auf eine Übersicht aus dem Jahr 2007, die von Mitarbeitern des MK verfasst wurde. Sie soll eine Übersicht über Evaluationsverfahren sowie deren Aufwand und Kosten bieten. Interessierte, die mit dem Sprachjargon der neuen schulischen Steuerung noch nicht so vertraut sind, dürften sich mit der Bewertung zunächst schwer tun. Allerdings, ein vergleichender Blick auf die hier angegeben Kosten lässt doch schnell erkennen, dass demnach auch hier SEIS bestens abschneidet. Und die Kostenfrage dürfte für die Schulen eine zentrale Frage sein, denn: Die Landesregierung hat die Schulen zwar zur jährlichen Evaluation verpflichtet, zusätzliche Haushaltsmittel werden aber nicht zur Verfügung gestellt. Dabei können leicht schon mal Kosten im vierstelligen Bereich entstehen. Seit Kurzem gibt es eine weitere Vorgabe, mit der das MK die Schulen „motiviert“, das SEIS-Instrumentarium zu nutzen: Unterstützungsleistungen der LSchB zur Verbesserung der Unterrichtsqualität sind daran gekoppelt, dass die Schulen mit SEIS arbeiten. Die Beratungsagenturen haben den Schulen mitgeteilt, aufgrund der begrenzten Ressourcen würden in die Qualifizierungsmaßnahme vorrangig die Schulen aufgenommen, die direkt in das Projekt eingebunden sind und sich damit zur Nutzung von SEIS verpflichtet haben, oder solche Schulen, die eine Selbstbewertung mit SEIS bzw. EFQM – dazu sind die Berufsbildenden Schulen verpflichtet – vorgenommen haben. Im Klartext: Schulen, die eigenverantwortlich die Entscheidung für den Einsatz anderer Evaluationsverfahren getroffen haben, ziehen bei den Unterstützungsmöglichkeiten den Kürzeren. Damit bewahrheiten sich Befürchtungen, die die GEW in den letzten Jahren immer wieder zum Ausdruck gebracht hat. Ohne ausreichende eigene Evaluation des Instrumentariums, das in der Fachwelt längst nicht so unumstritten ist, wie die Kultusbürokratie vorgibt, werden die Angebote der Bertelsmann Stiftung unterstützt und beworben. SEIS mag als Befragungsinstrument je nach Bedarf der Schule durchaus geeignet sein, ein Instrument der Selbstevaluation hat jedoch über den Befragungskontext hinausgehenden Kriterien zu genügen und hat sowohl Erfahrungen und Ziele als auch Rahmenbedingungen und Verfahrensweisen mit in den Blick zu nehmen. So mag die Schule, die SEIS nutzt, vielleicht den Erwartungen der Schulinspektion genügen, zu einer Selbstevaluation gehört jedoch mehr. Jede Schule sollte sich deshalb einen Überblick verschaffen und genau prüfen, welches die für sie geeigneten Instrumente und Verfahren sind, sowie das Recht nutzen, sie auch eigenverantwortlich auszuwählen. Ein Blick auf die Homepages anderer Bundesländer ist dabei durchaus hilfreich. Die Monopolstellung von SEIS ist insbesondere durch das niedersächsische Kultusministerium tüchtig befördert worden, nun wird das Instrumentarium auch noch durch Lenkung der staatlichen Unterstützungsleistungen zum Favoriten erklärt. In dem Prospekt ist außerdem vom Vertreter der Stiftung, Vorstandsmitglied Johannes Meyer, zu erfahren, dass bei der Landesschulbehörde zukünftig SEIS-Berater tätig sein werden. Da stellt sich die Frage, ob die gerade neu ausgewählten Schulentwicklungsberater und –beraterinnen (SEB) im Rahmen ihrer Qualifizierung überhaupt weitere Evaluationsverfahren kennen lernen oder ob sich deren Unterstützungsrepertoire für die Schulen auch in erster Linie auf SEIS stützt. Nicht bekannt ist bisher, ob auch sie vorrangig in den Projekt-Schulen bzw. den Schulen, die SEIS nutzen, zum Einsatz kommen sollen. Die staatlich vorgehaltenen Unterstützungsleistungen würden so weiter gezielt gelenkt und stünden nicht allen Schulen gleichermaßen zur Verfügung. Warum also die Schulen nicht gleich zur Nutzung von SEIS verpflichten? Dem MK scheint an der dafür notwendigen Debatte im Landtag nicht gelegen zu sein. Inzwischen heißt es, die Bertelsmann Stiftung werde sich zukünftig aus SEIS zurückziehen und überlasse die Fortführung einem Konsortium, das eigens von den Bundesländern gegründet wurde, die SEIS nutzen wollen. Der strategisch wichtigste Schritt wäre der Stiftung demnach gelungen: Die Basis für den bundesweiten Einsatz von SEIS ist geschaffen. Und bald wird – ähnlich wie bei der Agenda 2010 - in Vergessenheit geraten, dass es mal wieder die Bertelsmann Stiftung war, die die Umsteuerung im Bildungsbereich maßgebend beeinflusst und die Vorgaben dafür geliefert hat, was unter Qualitätsentwicklung von Schule verstanden werden soll.
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