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Gesamtschule in Niedersachsen


25. August 2010
"Versetzungsschwelle" eingebaut

IGS-Verordnungen zum Schuljahr 2010/11 in Kraft

Die "untergesetzlichen" Regelungen zur Einführung des "Turbo"-Abiturs an den Integrierten Gesamtschulen (und an den nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen) sind komplett. Nach dem Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule" sind nun auch die einschlägigen Rechtsverordnungen verkündet worden. Gegenüber den Entwürfen ist es nicht zu bedeutenden Veränderungen gekommen.

In der "Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung" wird für die Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahrgangs eine "Versetzungsschwelle" eingebaut, wenn sie in die im 10. Schuljahrgang geführte Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten wollen. Von ihnen wird verlangt, dass sie in allen Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung den "Z-Kurs" mit "zusätzlichen" Anforderungen besucht und darin mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.

Darüber hinaus müssen im Durchschnitt befriedigende Leistungen in den nicht differenzierten Fächern nachgewiesen werden. Der in der Anhörung zu den Entwürfen vielfach vorgetragenen Forderung, für das Unterschreiten der Anforderungen Ausgleichsregelungen vorzusehen, hat das Kultusministerium nicht entsprochen.

Damit werden die Schülerinnen und Schüler der IGS gegenüber denen des Gymnasiums benachteiligt. Für deren Versetzung in die Einführungsphase bleibt nämlich eine mangelhafte Leistung unberücksichtigt; außerdem können zwei mangelhafte Leistungen ausgeglichen werden.

Den IGS-Schülerinnen und –Schülern Ausgleichs- bzw. Unterschreitungsregelungen vorzuenthalten, ist deshalb bemerkenswert, weil bei der Erörterung der Entwürfe im Kultusausschuss des Landtags vom Kultusministerium solche Regelungen in Aussicht gestellt wurden.

Aus der Neufassung der Abschlussverordnung ergibt sich, dass IGS-Schülerinnen und –schüler ebenso wie die der Gymnasien am Ende des 10. Schuljahrgangs keine Abschlussprüfung ablegen müssen, wenn sie diesen Schuljahrgang als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe durchlaufen haben. Andererseits erhalten sie aber zu diesem Zeitpunkt keinen förmlichen Schulabschluss.

Bei den Schülerinnen und Schülern, die den anderen "Zweig" des 10. Schuljahrgangs besucht haben, bleibt es im Prinzip bezüglich der Schulabschlüsse bei den jetzigen Regelungen. Erwerben sie den Erweiterten Sekundarabschluss I, können sie in die Einführungsphase eintreten und die Abiturprüfung nach insgesamt 13 Schuljahren ablegen.

Die neuen Verordnungsregelungen treten zum 1.8.2010 in Kraft, sind aber erstmals für die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die sich im Schuljahr 2014/15 im 9. Schuljahrgang befinden. Das bedeutet, dass an den Gesamtschulen das "Doppelabitur" im Frühjahr 2018 stattfindet. Etwas anderes gilt nur, wenn das gegenwärtig laufende "Volksbegehren für gute Schulen" erfolgreich ist oder wenn die Landtagswahlen im Jahre 2013 zu einem Wechsel der Mehrheitsverhältnisse führen.

 





 

 

 






   
   
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